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Antrag der CDU Fraktion: Auskunft zur Übereinkunft bzgl. der Nutzung / Verlegung des Feldweges bei Grundstück Reisigstraße 56 c
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Hagenbach |
| Datum | 2025-06-10 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Ortsgemeinde Berg (Pfalz)
Beschlussvorlage OG Berg
VO/2025/3405
öffentlich
Betreff
Antrag der CDU Fraktion: Auskunft zur Übereinkunft bzgl. der
Nutzung / Verlegung des Feldweges bei Grundstück Reisigstraße
56 c
Verantwortlich Datum
Gerhart Sabine 10.06.2025
Abteilung
Ortsgemeinde Berg (Fr. Gerhart)
Sachbearbeitung
Christian Jag
Aktenzeichen
Beratungsfolge (Zuständigkeit) Sitzungstermin Status
Ortsgemeinderat Berg (Pfalz) (Entscheidung) 17.06.2025 Ö
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion im Ortsgemeinderat Berg hat angehängten Antrag gestellt.
Die Fraktion wird den Antrag im Rahmen der Sitzung ausführen.
Hinweis:
Bei Nennung personenbezogener Inhalte ist gegebenenfalls die Nichtöffentlichkeit
herzustellen.
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung erfolgt nach Beratung.
Mittel stehen bereit unter:
Anlagen:
Seite 1/1
Michael Eich
Rosengärtenstraße 10
76768 Berg/Pfalz
Ortsbürgermeisterin Sabine Gerhart
Tel: 07273/8084058
E-Mail: [email protected]
Berg, den 06.06.2025
Antrag der CDU-Faktion: Auskunft zur Übereinkunft bzgl. der Nutzung / Verlegung des
Feldweges bei Grundstück Reisigstr. 56c (Flurstück 2921/3)
Sehr geehrte Ortsbürgermeisterin Sabine Gerhart,
nach dem Kauf der Grundstücke (Flurstücknr. 2921/3, 2921/4) in Verlängerung zu Reisigstraße
56c sollte das Flurstück 2921/3 weiter als Außenanlage/Garten angelegt werden. Hierbei wurde
erkannt, dass im rückwärtigen Bereich ein Feldweg über das Grundstück führt. Der Eigentümer
hatte ursprünglich die Verlegung des Weges entlang der Grundstücksgrenzen verlangt. Problema-
tisch dabei ist, dass im Zielgebiet Unebenheiten in Form einer Grube bestehen und diese Fläche
zudem bewachsen ist. Bei der Verlegung des Weges sind Erdarbeiten (z.B. Auffüllung der Grube,
Verdichtung des Weges) vorzusehen, wodurch entsprechende Kosten für die Gemeinde entstehen.
Es wurde von der Ortsbürgermeisterin das Gespräch mit dem Eigentümer gesucht, um eine Eini-
gung herbeizuführen. Im ersten Schritt wurde von der Verlegung des Weges abgesehen. Im Ge-
genzug wurde durch den Bauhof am Wegesrand Büsche gesetzt und weitere Arbeiten durchge-
führt. Diese Lösung sollte nach einer ersten Rückmeldung so lange Bestand haben, bis das ge-
samte Areal z.B. für ein neues Baugebiet überplant und eingerichtet wird. Während einer Begehung
wurde hingegen geäußert, dass obige Übereinkunft für 5 Jahre gelten soll und dann erneut ver-
handelt werden müsse. Da der Zeitraum der Einigung nun ausläuft, stellt die CDU-Ortsfraktion
folgende beiden getrennten Anträge:
Antrag 1: Auskunft zur bestehenden und auslaufenden Übereinkunft mit dem Eigentümer
Detaillierte Information des Gemeinderates über die aktuell bestehende Übereinkunft mit dem
Eigentümer bzgl. der (Nicht-)Verlegung des Weges, sowie geforderter Tätigkeiten.
Antrag 2: Auskunft zur geplanten weiteren Vorgehensweise
Information des Gemeinderates zu aktuellen Schritten zur Behandlung der Sachlage; Vorlage und
Diskussion der Sachlage und ggfs. Abstimmung der weiteren Schritte.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Eich
Anhang 1:
LANIS: Reisigstr. 56c (Flurstück 2921/3)
Anhang 2:
LANIS - Luftbild: Reisigstr. 56c (Flurstück 2921/3)
Text aus PDF extrahiert