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Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen "Verkehrsinfrastruktur" und "sonstige gesellschaftliche Infrastruktur"

Angenommen12 Ja · 0 Nein · 3 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeAmt Stralendorf
Datum2026-05-28
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Amt Stralendorf Dorfstraße 30 19073 Stralendorf Beschlussvorlage Vorlage-Nr: 2026/AMT/474 Status: öffentlich AZ: Datum: 18.05.2026 Wiedervorlage: Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen „Verkehrsinfrastruktur" und "sonstige gesellschaftliche Infrastruktur Fachdienst Bau und Gebäudemanagement Lubatschowski, Katrin Beratungsfolge 28.05.2026 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf Sach- und Rechtslage: Im Rahmen der Umsetzung des LuKIFG und des dazugehörigen MV-Plans 2035 im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurden dem Amt Mittel aus zwei Investitionsfeldern zugewiesen. 1. Investitionsfeld – Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie Für den Bereich Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie stehen dem Landkreis Mittel in Höhe von rund 20,97 Mio. Euro sowie ein Aufstockungsbudget in Höhe von rund 195.000 Euro zur Verfügung. Hiervon werden 50 % des Hauptbudgets an die Ämter und amtsfreien Gemeinden weitergeleitet. Dem Amt wurde für diesen Förderbereich ein Budget in Höhe von 465.260,55 Euro zugewiesen. Die Mittel sind mit investiven Projekten der amtsangehörigen Gemeinden im Bereich Verkehrsinfrastruktur zu untersetzen. Die Projektauswahl erfolgt durch die Erstellung einer Projektliste (siehe Anlage) und Beschlussfassung durch den Amtsausschuss. Anschließend erfolgt eine vereinfachte Prüfung durch den Landkreis sowie die Bescheidung der Maßnahmen. 2. Investitionsfeld „sonstige gesellschaftliche Infrastruktur Ausdruck vom: 27.05.2026 Seite: 1/3 Für die Förderung der gesellschaftlichen Infrastruktur stehen dem Landkreis insgesamt rund 13,22 Mio. Euro zur Verfügung. Die Verteilung erfolgt auf Grundlage der Einwohnerzahlen. Dem Amt wurde hierfür ein Budget in Höhe von 486.847,03 Euro zugewiesen. Die Mittel sind mit investiven Projekten der amtsangehörigen Gemeinden im Bereich sonstige gesellschaftliche Infrastruktur (Kultur, Zoos und Sportanlagen) zu untersetzen. Die Projektauswahl erfolgt durch die Erstellung einer Projektliste (siehe Anlage) und Beschlussfassung durch den Amtsausschuss. Anschließend erfolgt eine vereinfachte Prüfung durch den Landkreis sowie die Bescheidung der Maßnahmen. Hinweise zur Mittelverteilung Für beide Investitionsbereiche wurde seitens des Landkreises eine Unterverteilung der Mittel auf die amtsangehörigen Gemeinden ausgewiesen (siehe oben). Diese Unterverteilung besitzt ausdrücklich lediglich informativen Charakter. Eine verpflichtende Bindung an diese Verteilung besteht nicht. Es handelt sich jeweils um Amtsbudgets. Im Rahmen der Vorberatungen wurde abgestimmt, dass kein gemeinsames Amtsprojekt umgesetzt werden soll. Stattdessen sollen die Mittel entsprechend der informativ dargestellten Unterverteilung den amtsangehörigen Gemeinden zur Umsetzung eigener investiver Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Die jeweiligen Projekte der Gemeinden werden dem Amtsausschuss in Form der Projektlisten zur Beschlussfassung vorgelegt. Beschlussvorschlag: Der Amtsausschuss beschließt: 1. Die dem Amt zugewiesenen Mittel aus den Investitionsfeldern „Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie“ in Höhe von 465.260,55 Euro sowie „Gesellschaftliche Infrastruktur“ in Höhe von 486.847,03 Euro werden entsprechend der ausgewiesenen Unterverteilung auf die amtsangehörigen Gemeinden verteilt. 2. Die amtsangehörigen Gemeinden werden aufgefordert, investive Projekte innerhalb der jeweiligen Förderbereiche zu benennen. 3. Die durch die Gemeinden eingereichten Projektlisten werden dem Amtsausschuss zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt. 4. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte gegenüber dem Landkreis vorzunehmen. 5. Sofern in einem Investitionsfeld lediglich ein teilweiser Finanzierungsbedarf besteht, können verbleibende Mittel in andere Investitionsfelder umverteilt werden. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Erklärung der jeweiligen Gemeinde, dass im betreffenden Investitionsfeld kein weiterer Bedarf besteht. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen erfolgt aus den dem Amt zugewiesenen Mitteln des Sondervermögens „Infrastruktur“. Für den Förderbereich „Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie“ stehen dem Amt Mittel in Höhe von Ausdruck vom: 27.05.2026 Seite: 2/3 465.260,55 Euro zur Verfügung. Für den Förderbereich „Gesellschaftliche Infrastruktur“ stehen Mittel in Höhe von 486.847,03 Euro zur Verfügung. Die Mittel werden entsprechend der Beschlussfassung an die amtsangehörigen Gemeinden zur Umsetzung investiver Maßnahmen weitergeleitet. Zusätzliche Haushaltsmittel des Amtes sind derzeit nicht vorgesehen. Etwaige Eigenanteile oder Folgekosten der jeweiligen Maßnahmen sind durch die projekttragenden Gemeinden sicherzustellen. Bemerkungen: Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: Davon stimmberechtigt: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenenthaltungen: Ungültige Stimmen: (Amtsvorsteher) Ausdruck vom: 27.05.2026 Seite: 3/3

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