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Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen "Verkehrsinfrastruktur" und "sonstige gesellschaftliche Infrastruktur"
Angenommen12 Ja · 0 Nein · 3 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Stralendorf |
| Datum | 2026-05-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt Stralendorf
Dorfstraße 30
19073 Stralendorf
Beschlussvorlage Vorlage-Nr: 2026/AMT/474
Status: öffentlich
AZ:
Datum: 18.05.2026
Wiedervorlage:
Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen
„Verkehrsinfrastruktur" und "sonstige gesellschaftliche
Infrastruktur
Fachdienst Bau und
Gebäudemanagement
Lubatschowski, Katrin
Beratungsfolge 28.05.2026 Amtsausschuss des Amtes
Stralendorf
Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der Umsetzung des LuKIFG und des dazugehörigen MV-Plans 2035 im Landkreis
Ludwigslust-Parchim wurden dem Amt Mittel aus zwei Investitionsfeldern zugewiesen.
1. Investitionsfeld – Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie
Für den Bereich Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie stehen dem Landkreis Mittel in Höhe von
rund 20,97 Mio. Euro sowie ein Aufstockungsbudget in Höhe von rund 195.000 Euro zur Verfügung.
Hiervon werden 50 % des Hauptbudgets an die Ämter und amtsfreien Gemeinden weitergeleitet.
Dem Amt wurde für diesen Förderbereich ein Budget in Höhe von 465.260,55 Euro zugewiesen.
Die Mittel sind mit investiven Projekten der amtsangehörigen Gemeinden im Bereich
Verkehrsinfrastruktur zu untersetzen.
Die Projektauswahl erfolgt durch die Erstellung einer Projektliste (siehe Anlage) und Beschlussfassung
durch den Amtsausschuss. Anschließend erfolgt eine vereinfachte Prüfung durch den Landkreis sowie
die Bescheidung der Maßnahmen.
2. Investitionsfeld „sonstige gesellschaftliche Infrastruktur
Ausdruck vom: 27.05.2026
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Für die Förderung der gesellschaftlichen Infrastruktur stehen dem Landkreis insgesamt rund 13,22 Mio.
Euro zur Verfügung. Die Verteilung erfolgt auf Grundlage der Einwohnerzahlen.
Dem Amt wurde hierfür ein Budget in Höhe von 486.847,03 Euro zugewiesen.
Die Mittel sind mit investiven Projekten der amtsangehörigen Gemeinden im Bereich sonstige
gesellschaftliche Infrastruktur (Kultur, Zoos und Sportanlagen) zu untersetzen.
Die Projektauswahl erfolgt durch die Erstellung einer Projektliste (siehe Anlage) und Beschlussfassung
durch den Amtsausschuss. Anschließend erfolgt eine vereinfachte Prüfung durch den Landkreis sowie
die Bescheidung der Maßnahmen.
Hinweise zur Mittelverteilung
Für beide Investitionsbereiche wurde seitens des Landkreises eine Unterverteilung der Mittel auf die
amtsangehörigen Gemeinden ausgewiesen (siehe oben). Diese Unterverteilung besitzt ausdrücklich
lediglich informativen Charakter. Eine verpflichtende Bindung an diese Verteilung besteht nicht. Es
handelt sich jeweils um Amtsbudgets.
Im Rahmen der Vorberatungen wurde abgestimmt, dass kein gemeinsames Amtsprojekt umgesetzt
werden soll. Stattdessen sollen die Mittel entsprechend der informativ dargestellten Unterverteilung den
amtsangehörigen Gemeinden zur Umsetzung eigener investiver Maßnahmen zur Verfügung gestellt
werden. Die jeweiligen Projekte der Gemeinden werden dem Amtsausschuss in Form der Projektlisten
zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt:
1. Die dem Amt zugewiesenen Mittel aus den Investitionsfeldern „Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV
und Energie“ in Höhe von 465.260,55 Euro sowie „Gesellschaftliche Infrastruktur“ in Höhe von
486.847,03 Euro werden entsprechend der ausgewiesenen Unterverteilung auf die
amtsangehörigen Gemeinden verteilt.
2. Die amtsangehörigen Gemeinden werden aufgefordert, investive Projekte innerhalb der
jeweiligen Förderbereiche zu benennen.
3. Die durch die Gemeinden eingereichten Projektlisten werden dem Amtsausschuss zur
abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.
4. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte gegenüber dem Landkreis
vorzunehmen.
5. Sofern in einem Investitionsfeld lediglich ein teilweiser Finanzierungsbedarf besteht, können
verbleibende Mittel in andere Investitionsfelder umverteilt werden. Voraussetzung hierfür ist
eine schriftliche Erklärung der jeweiligen Gemeinde, dass im betreffenden Investitionsfeld kein
weiterer Bedarf besteht.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen erfolgt aus den dem Amt zugewiesenen Mitteln des
Sondervermögens „Infrastruktur“.
Für den Förderbereich „Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie“ stehen dem Amt Mittel in Höhe von
Ausdruck vom: 27.05.2026
Seite: 2/3
465.260,55 Euro zur Verfügung.
Für den Förderbereich „Gesellschaftliche Infrastruktur“ stehen Mittel in Höhe von 486.847,03 Euro zur
Verfügung.
Die Mittel werden entsprechend der Beschlussfassung an die amtsangehörigen Gemeinden zur
Umsetzung investiver Maßnahmen weitergeleitet.
Zusätzliche Haushaltsmittel des Amtes sind derzeit nicht vorgesehen. Etwaige Eigenanteile oder
Folgekosten der jeweiligen Maßnahmen sind durch die projekttragenden Gemeinden sicherzustellen.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltungen:
Ungültige Stimmen: (Amtsvorsteher)
Ausdruck vom: 27.05.2026
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