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Billigung der Eilentscheidung des Amtsvorstehers zum Abschluss eines Mietvertrages
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Parchimer Umland |
| Datum | 2025-10-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt Parchimer Umland
Vorlage Vorlage-Nr: 25/00/295
Datum: 16.09.2025
Sachbearbeiter: Manuel Markgraf
federführend:
Bauamt
Billigung der Eilentscheidung des Amtsvorstehers zum Abschluss
eines Mietvertrages
Beratungsfolge:
Status Datum Gremium
Ö 02.10.2025 Amtsausschuss des Amtes Parchimer Umland
Sachliche Darstellung/Begründung:
Aufgrund des Leitungswasserschadens im Amtsgebäude Ende April 2025 bestand die
Notwendigkeit, kurzfristig alternative Büroräume insbesondere für die Zeit der Sanierung und
Renovierung der Büroräumlichkeiten im Erdgeschoss zu finden. Der Landkreis Ludwigslust-
Parchim konnte als Eigentümer des zweiten und dritten Obergeschosses innerhalb kürzester
Zeit einen Flurbereich im dritten Obergeschoss zur Verfügung stellen, der ab dem
12.06.2025 durch Mitarbeiter des Bauamtes zunächst bis 31.07.2025 befristet bezogen
werden konnte. Voraussetzung hierfür war der Abschluss eines befristeten Mietvertrages.
Da die Sanierungs- & Renovierungsmaßnahmen nicht bis zum 31.07.2025 abgeschlossen
werden konnten, musste erneut ein nun unbefristeter Mietvertrag mit dem Landkreis
Ludwigslust-Parchim zur weiteren Nutzung besagter Büroräumlichkeiten geschlossen
werden.
Der Auftragswert liegt in den Wertgrenzen des Amtsausschusses. Die Unterzeichnung des
befristeten sowie auch des unbefristeten Mietvertrages durch den Amtsvorsteher erfolgte im
Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 138 Abs. 3 Kommunalverfassung des
Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V). Gemäß § 138 Abs. 3 KV M-V sind
Dringlichkeitsentscheidungen des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss zu
genehmigen.
Die Dringlichkeit bestand darin, kurzfristig und nachhaltig alternative Büroräumlichkeiten zu
schaffen, um den Betrieb insbesondere des Bauamtes während der Schadensregulierung
aufrecht erhalten zu können. Insgesamt können in den angemieteten Büroräumen maximal
12 Arbeitsplätze installiert werden. Von dem Leitungswasserschaden direkt waren 9
Arbeitsplätze sowie Teeküche und Sanitärraume betroffen.
Die Kosten für die Anmietung der o.g. Räumlichkeiten können gegenüber der
Gebäudeversicherung nach derzeitigem Kenntnisstand nicht geltend gemacht werden.
Beschlussentwurf:
Der Amtsausschuss des Amtes Parchimer Umland billigt die Eilentscheidungen des
Amtsvorstehers vom 05.06.2025 sowie vom 29.07.2025, einen befristeten und im weiteren
Verlauf einen unbefristeten Mietvertrag mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim über
Büroräumlichkeiten im linken Flurbereich des dritten Obergeschosses im Amtsgebäude
Parchim, Walter-Hase-Straße 42 abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
X Nein
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Ja (mit Erläuterungen)
Erläuterung:
Durch die nachträgliche Beschlussfassung gibt es keine finanziellen Auswirkungen, da die
Entscheidung im Rahmen der Dringlichkeit bereits durch den Amtsvorsteher getroffen wurde.
Der Vertragsschluss hat somit bereits vor der Beschlussfassung Rechtswirkung erlangt. Die
Genehmigung der Eilentscheidung legitimiert den Amtsvorsteher im Nachhinein.
Produktkonto: 11403.56210000
Ansatz:
Noch verfügbar:
Anlage/n:
1. Befristeter Mietvertrag vom 05.06.2025 / 16.06.2025
2. Unbefristeter Mietvertrag vom 30.07.2025 / 12.08.2025
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