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Billigung der Eilentscheidung des Amtsvorstehers zum Abschluss eines Mietvertrages

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Parchimer Umland
Datum2025-10-02
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Amt Parchimer Umland Vorlage Vorlage-Nr: 25/00/295 Datum: 16.09.2025 Sachbearbeiter: Manuel Markgraf federführend: Bauamt Billigung der Eilentscheidung des Amtsvorstehers zum Abschluss eines Mietvertrages Beratungsfolge: Status Datum Gremium Ö 02.10.2025 Amtsausschuss des Amtes Parchimer Umland Sachliche Darstellung/Begründung: Aufgrund des Leitungswasserschadens im Amtsgebäude Ende April 2025 bestand die Notwendigkeit, kurzfristig alternative Büroräume insbesondere für die Zeit der Sanierung und Renovierung der Büroräumlichkeiten im Erdgeschoss zu finden. Der Landkreis Ludwigslust- Parchim konnte als Eigentümer des zweiten und dritten Obergeschosses innerhalb kürzester Zeit einen Flurbereich im dritten Obergeschoss zur Verfügung stellen, der ab dem 12.06.2025 durch Mitarbeiter des Bauamtes zunächst bis 31.07.2025 befristet bezogen werden konnte. Voraussetzung hierfür war der Abschluss eines befristeten Mietvertrages. Da die Sanierungs- & Renovierungsmaßnahmen nicht bis zum 31.07.2025 abgeschlossen werden konnten, musste erneut ein nun unbefristeter Mietvertrag mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim zur weiteren Nutzung besagter Büroräumlichkeiten geschlossen werden. Der Auftragswert liegt in den Wertgrenzen des Amtsausschusses. Die Unterzeichnung des befristeten sowie auch des unbefristeten Mietvertrages durch den Amtsvorsteher erfolgte im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 138 Abs. 3 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V). Gemäß § 138 Abs. 3 KV M-V sind Dringlichkeitsentscheidungen des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss zu genehmigen. Die Dringlichkeit bestand darin, kurzfristig und nachhaltig alternative Büroräumlichkeiten zu schaffen, um den Betrieb insbesondere des Bauamtes während der Schadensregulierung aufrecht erhalten zu können. Insgesamt können in den angemieteten Büroräumen maximal 12 Arbeitsplätze installiert werden. Von dem Leitungswasserschaden direkt waren 9 Arbeitsplätze sowie Teeküche und Sanitärraume betroffen. Die Kosten für die Anmietung der o.g. Räumlichkeiten können gegenüber der Gebäudeversicherung nach derzeitigem Kenntnisstand nicht geltend gemacht werden. Beschlussentwurf: Der Amtsausschuss des Amtes Parchimer Umland billigt die Eilentscheidungen des Amtsvorstehers vom 05.06.2025 sowie vom 29.07.2025, einen befristeten und im weiteren Verlauf einen unbefristeten Mietvertrag mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim über Büroräumlichkeiten im linken Flurbereich des dritten Obergeschosses im Amtsgebäude Parchim, Walter-Hase-Straße 42 abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen: X Nein Seite: 1/2 Ja (mit Erläuterungen) Erläuterung: Durch die nachträgliche Beschlussfassung gibt es keine finanziellen Auswirkungen, da die Entscheidung im Rahmen der Dringlichkeit bereits durch den Amtsvorsteher getroffen wurde. Der Vertragsschluss hat somit bereits vor der Beschlussfassung Rechtswirkung erlangt. Die Genehmigung der Eilentscheidung legitimiert den Amtsvorsteher im Nachhinein. Produktkonto: 11403.56210000 Ansatz: Noch verfügbar: Anlage/n: 1. Befristeter Mietvertrag vom 05.06.2025 / 16.06.2025 2. Unbefristeter Mietvertrag vom 30.07.2025 / 12.08.2025 Seite: 2/2

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