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Genehmigung der Eilentscheidung des Amtsvorstehers über die Auftragsvergabe zur Erneuerung der Bürotüren im Bauamt nach einem Einbruch
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Parchimer Umland |
| Datum | 2025-12-04 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Eilentscheidung
Der Auftragswert liegt in den Wertgrenzen des Amtsausschusses. Die Auftragsvergabe
erfolgte im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß $ 39 Abs. 3, S. 3 und 4
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V).
Aufgrund des jüngst eingetretenen Einbruchs in die Büros des Bauamtes, war es notwendig,
die beschädigten Türen umgehend auszutauschen. In der Dienstanweisung ist ausdrücklich
geregelt, dass alle Büros bei Verlassen ordnungsgemäß verschlossen sein müssen. Diese
Maßnahme dient nicht nur dem Schutz der sensiblen Unternehmensdaten, sondern auch zum
Schutz des Eigentums.
Da die beschädigten Türen nicht mehr in der Lage waren, den geforderten Sicherheitsstandard
zu erfüllen, wurde der Austausch ohne vorherige Ausschreibung vorgenommen. Aufgrund der
erkennbaren Sicherheitslücke und der bestehenden Dienstanweisung zur sofortigen
Verschließung der Büros wurde diese Maßnahme als besonders dringlich erachtet.
Gemäß $ 7 Absatz 1 Vergabegesetz M-V ist der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot
zu erteilen. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige mit dem günstigsten Verhältnis von
angebotener Leistung und den zu erwartenden Kosten für den Auftraggeber.
Um die Durchführung der Arbeiten möglichst schnell einzuleiten, musste die Auftragsvergabe
unverzüglich nach Erhalt des Angebotes erfolgen.
In diesem Fall bekam das Unternehmen Grohmann Gmbh mit einem Angebotspreis von
3.197,53 EUR brutto den Zuschlag.
Die Dringlichkeit der Maßnahme machen eine zügige Handlung unumgänglich.
Da aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme für die Einberufung des Amtsausschusses und
dessen Beratung ein erheblicher Zeitaufwand entsteht, wird die Auftragsvergabe der Leistung
„Erneuerung von Innentüren nach Einbruchschaden im EG“ durch den Amtsvorsteher als
Eilentscheidung hiermit angeordnet.
Parchim, den 12.11.2025
4
j)
Sebastian Fynnau
Amtsvorsteher des Amt Parchimer Umland
Text per OCR aus Scan extrahiert