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Entlastung des Amtsvorstehers zum Jahresabschluss des Amtes Eldenburg Lübz für das Haushaltsjahr 2023

Angenommen14 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeAmt Eldenburg Lübz
Datum2026-06-22
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Amt Eldenburg Lübz Beschlussvorlage BVL 18/2026/014 öffentlich Betreff Entlastung des Amtsvorstehers zum Jahresabschluss des Amtes Eldenburg Lübz für das Haushaltsjahr 2023 Fachamt: Datum Amt Zentrale Dienste 17.04.2026 Sachbearbeitung: Letkemann, Eric Beratungsfolge (Zuständigkeit) Sitzungstermin Status Rechnungsprüfungsausschuss Amt Vorberatung 20.05.2026 N Eldenburg-Lübz Amtsausschuss Eldenburg Lübz Entscheidung 22.06.2026 Ö Beschluss: Der Amtsausschuss entlastet den Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 144 Abs. 1 i.V.m. § 60 Abs. 5 S. 2 KV M-V. Sachverhalt: Gemäß § 144 Abs. 1 i.V.m. § 60 Abs. 5 S. 2 KV M-V entscheidet der Amtsausschuss in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Amtsvorstehers. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Amtes Eldenburg Lübz für das Haushaltsjahr 2023 am 20.05.2026 gemäß §§ 3, 3a KPG M-V geprüft. Er hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht, der Prüfungsvermerk und der Bestätigungsvermerk sind dem Jahresabschluss 2023 beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, dem Amtsausschuss die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2023 zu empfehlen. BVL 18/2026/014 Seite 1 von 2 Finanzierung: Finanzielle Auswirkungen Haushaltsüberschreitungen Ja Nein Ja Nein x x 1. 2. 3. 4. Gesamtkosten der Jährliche Folgekosten Eigenanteil Maßnahmenbezogene Maßnahme /-lasten Einnahmen, Zuschüsse, Beiträge (Beschaffungs-/ Herstellungskosten) Betrag: Betrag: Betrag: Betrag: Maßnahmeplanung Haushaltsjahr Maßnahmekosten – Betrag Folgekosten - Betrag Teilhaushalt Produktkonto Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Anlagen: BVL 18/2026/014 Seite 2 von 2

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