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Bauturbo - Erläuterungen und Bedeutung für die Stadt Aichtal

Angenommen9 Ja · 1 Nein
TypAntrag
GemeindeAichtal
Datum2026-05-06
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Stadt Aichtal Datum 30.03.2026 Landkreis Esslingen Az.: 621.01 Bearbeiter: Matthias Hirn Sitzungsvorlage Nr.: 2026/076 Ausschuss für Umwelt und Technik Kenntnisnahme öffentlich 06.05.2026 Thema: Bauturbo - Erläuterungen und Bedeutung für die Stadt Aichtal Referent: Beschlussantrag: Der Ausschuss für Umwelt und Technik nimmt die Ausführungen zum Bau-Turbo zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anwendungsmöglichkeiten des Bau-Turbos für die Stadt Aichtal zu prüfen und dem Gemeinderat bei Bedarf einen Vorschlag für das weitere Vorgehen vorzulegen. Pflichtaufgabe Freiwillige Leistung Sonstige Beurteilung: Kurze Zusammenfassung des Sachverhalts: Mit dem „Bau-Turbo“ (§ 246e BauGB) wurde ein bis 2030 befristetes Instrument geschaffen, das Kommunen ermöglicht, Wohnbauvorhaben auch unter Abweichung von bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben zuzulassen und so Verfahren zu beschleunigen. Hierdurch ergeben sich insbesondere Möglichkeiten zur Nachverdichtung im Innenbereich. Sachverhalt: Die Bundesregierung hat mit der Einführung des sogenannten „Bau-Turbos“ ein neues Instrument zur Beschleunigung des Wohnungsbaus geschaffen. Zentrale rechtliche Grundlage ist die neue Vorschrift des § 246e Baugesetzbuch (BauGB), die es Kommunen ermöglicht, in bestimmten Fällen von bauplanungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen. Seite 1 von 3 Ziel des Bau-Turbos ist es, schneller Baurecht zu schaffen, ohne dass hierfür zwingend ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert werden muss. Die Regelung ist zeitlich befristet bis Ende 2030. Der Bau-Turbo eröffnet den Kommunen insbesondere folgende zusätzliche Handlungsmöglichkeiten: - Abweichungen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums - Erweiterte Möglichkeiten im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB), auch wenn sich Vorhaben nicht vollständig in die bestehende Umgebung einfügen - Nachverdichtungspotenziale, z. B. durch Aufstockungen, Erweiterungen oder Bebauung in zweiter Reihe Gleichzeitig bleibt die kommunale Planungshoheit bestehen. Der Bau-Turbo ist ausdrücklich kein Ersatz der Bauleitplanung, sondern ein ergänzendes Instrument mit größerem Entscheidungsspielraum für die Gemeinden. Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich für die Stadt Aichtal insbesondere folgende denkbare Einsatzbereiche: - Nachverdichtung im Innenbereich (z. B. „Bauen in zweiter Reihe“) - Aufstockungen und Erweiterungen bestehender Gebäude - Nachnutzung bzw. Umnutzung geeigneter Flächen - Beschleunigung einzelner Wohnbauprojekte bei bestehenden planungsrechtlichen Restriktionen Der Bau-Turbo eröffnet zusätzliche Handlungsspielräume zur kurzfristigen Schaffung von Wohnraum, ist jedoch zugleich mit erheblichen städtebaulichen Risiken verbunden. Durch die erleichterten Abweichungsmöglichkeiten und den teilweisen Verzicht auf Bauleitplanverfahren besteht die Gefahr, dass Einzelentscheidungen nicht mehr in ein übergeordnetes städtebauliches Gesamtkonzept eingebettet sind. Dies kann zu Störungen der städtebaulichen Ordnung, einer Überlastung der vorhandenen Infrastruktur sowie zu Beeinträchtigungen des Ortsbildes und nachbarlicher Belange führen. Besonders kritisch ist, dass einmal zugelassene Abweichungen in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden können und zugleich eine Vorbildwirkung für weitere Vorhaben entfalten. Seite 2 von 3 Aus Sicht der Verwaltung ist daher ein zurückhaltender und klar gesteuerter Einsatz des Bau-Turbos erforderlich, um langfristige städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Gleichzeitig bietet das Instrument die Möglichkeit, kurzfristig zusätzliche Wohnbaupotenziale zu aktivieren. Eine Anwendung sollte daher sorgfältig abgewogen und gegebenenfalls durch kommunale Leitlinien oder Grundsatzentscheidungen gesteuert werden. Seite 3 von 3

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