Startseite › Aichtal › Antrag
Bauturbo - Erläuterungen und Bedeutung für die Stadt Aichtal
Angenommen9 Ja · 1 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Aichtal |
| Datum | 2026-05-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Aichtal Datum 30.03.2026
Landkreis Esslingen Az.: 621.01
Bearbeiter: Matthias Hirn
Sitzungsvorlage Nr.: 2026/076
Ausschuss für Umwelt und Technik Kenntnisnahme öffentlich 06.05.2026
Thema: Bauturbo - Erläuterungen und Bedeutung für die Stadt Aichtal
Referent:
Beschlussantrag:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik nimmt die Ausführungen zum Bau-Turbo zur
Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anwendungsmöglichkeiten des Bau-Turbos für die
Stadt Aichtal zu prüfen und dem Gemeinderat bei Bedarf einen Vorschlag für das
weitere Vorgehen vorzulegen.
Pflichtaufgabe
Freiwillige Leistung
Sonstige Beurteilung:
Kurze Zusammenfassung des Sachverhalts:
Mit dem „Bau-Turbo“ (§ 246e BauGB) wurde ein bis 2030 befristetes Instrument
geschaffen, das Kommunen ermöglicht, Wohnbauvorhaben auch unter Abweichung
von bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben zuzulassen und so Verfahren zu
beschleunigen.
Hierdurch ergeben sich insbesondere Möglichkeiten zur Nachverdichtung im
Innenbereich.
Sachverhalt:
Die Bundesregierung hat mit der Einführung des sogenannten „Bau-Turbos“ ein
neues Instrument zur Beschleunigung des Wohnungsbaus geschaffen. Zentrale
rechtliche Grundlage ist die neue Vorschrift des § 246e Baugesetzbuch (BauGB), die
es Kommunen ermöglicht, in bestimmten Fällen von bauplanungsrechtlichen
Vorgaben abzuweichen.
Seite 1 von 3
Ziel des Bau-Turbos ist es, schneller Baurecht zu schaffen, ohne dass hierfür
zwingend ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert werden muss. Die Regelung
ist zeitlich befristet bis Ende 2030.
Der Bau-Turbo eröffnet den Kommunen insbesondere folgende zusätzliche
Handlungsmöglichkeiten:
- Abweichungen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen zur Schaffung
zusätzlichen Wohnraums
- Erweiterte Möglichkeiten im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB), auch
wenn sich Vorhaben nicht vollständig in die bestehende Umgebung einfügen
- Nachverdichtungspotenziale, z. B. durch Aufstockungen, Erweiterungen oder
Bebauung in zweiter Reihe
Gleichzeitig bleibt die kommunale Planungshoheit bestehen. Der Bau-Turbo ist
ausdrücklich kein Ersatz der Bauleitplanung, sondern ein ergänzendes Instrument mit
größerem Entscheidungsspielraum für die Gemeinden.
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich für die Stadt Aichtal insbesondere folgende
denkbare Einsatzbereiche:
- Nachverdichtung im Innenbereich (z. B. „Bauen in zweiter Reihe“)
- Aufstockungen und Erweiterungen bestehender Gebäude
- Nachnutzung bzw. Umnutzung geeigneter Flächen
- Beschleunigung einzelner Wohnbauprojekte bei bestehenden
planungsrechtlichen Restriktionen
Der Bau-Turbo eröffnet zusätzliche Handlungsspielräume zur kurzfristigen Schaffung
von Wohnraum, ist jedoch zugleich mit erheblichen städtebaulichen Risiken
verbunden.
Durch die erleichterten Abweichungsmöglichkeiten und den teilweisen Verzicht auf
Bauleitplanverfahren besteht die Gefahr, dass Einzelentscheidungen nicht mehr in ein
übergeordnetes städtebauliches Gesamtkonzept eingebettet sind. Dies kann zu
Störungen der städtebaulichen Ordnung, einer Überlastung der vorhandenen
Infrastruktur sowie zu Beeinträchtigungen des Ortsbildes und nachbarlicher Belange
führen.
Besonders kritisch ist, dass einmal zugelassene Abweichungen in der Regel nicht
mehr rückgängig gemacht werden können und zugleich eine Vorbildwirkung für
weitere Vorhaben entfalten.
Seite 2 von 3
Aus Sicht der Verwaltung ist daher ein zurückhaltender und klar gesteuerter Einsatz
des Bau-Turbos erforderlich, um langfristige städtebauliche Fehlentwicklungen zu
vermeiden.
Gleichzeitig bietet das Instrument die Möglichkeit, kurzfristig zusätzliche
Wohnbaupotenziale zu aktivieren. Eine Anwendung sollte daher sorgfältig abgewogen
und gegebenenfalls durch kommunale Leitlinien oder Grundsatzentscheidungen
gesteuert werden.
Seite 3 von 3
Text aus PDF extrahiert