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Festlegung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2026/2027 und 2027/2028

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAchstetten
Datum2026-07-06
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Sitzungsvorlage öffentlich 06.07.2026 Gemeinderat Achstetten, öffentlich Festlegung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2026/2027 und 2027/2028 Sachverhalt: Die Gemeinde Achstetten betreibt ihre Kindergärten als eine öffentliche Einrichtung. Zur teilweisen Deckung des entstehenden Aufwandes erhebt die Gemeinde deshalb für den Besuch der Kindergärten Benutzungsentgelte, die sogenannten Kindergarten- bzw. Elternbeiträge. Grundlage für die Bemessung der Kindergartenbeiträge ist die familienbezogene Sozialstaffelung, bei der alle in der Familie lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Die Landesinteressensverbände der Kirchen und Gemeinden handeln Empfehlungen für die Elternbeiträge in Kindertagesstätten aus. Grundsätzlich wird bei der Festlegung der Elternbeiträge ein Kostendeckungsgrad der Betriebsausgaben (inkl. Abschreibungen und kalkulatorischer Verzinsung) von 20 % angestrebt. Die Empfehlung sieht eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal für 2026/2027 um 4,5 % und für 2027/2028 um 4,0 % vor. Diese Erhöhung berücksichtigt die aktuellen Tarifsteigerungen sowie einen Zuschlag für die allgemeine Kostensteigerung. Diese Empfehlungen sind nicht bindend. Allerdings werden sie von den meisten umliegenden Gemeindenübernommen.InAchstettenwerdendievorgeschlagenenElternbeiträgeseit dem Kindergartenjahr 2007/2008 für die gemeindlichen Kindergärten veranschlagt. FürdieKindergartenjahre2026/2027und2027/2028ergebensichdieElternbeiträgegem.der nachfolgenden Tabellen. Kindergartenjahr 2026/2027: Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen - Betreuungsentgelte für dasKindergartenjahr 2026/2027 (01.09.2026-31.08.2027) Kinder U3 - Benutzungsentgelte Krippe - U3 Altersgemischte Kindergarten - Ü3 für die Gruppe (Sonnenau) für die Kinderbetreuung 30,0 33,0 35,0 42,0 33,0 35,0 30,0 33,0 35,0 43,0 in der Gemeinde Achstetten BStd./ BStd./ BStd./ BStd./ BStd./ BStd./ BStd./ BStd./ BStd./ BStd./ Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche 1 2 3 4 6 7 8 9 10 12 (12 Monatsbeiträge pro Jahr) in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € Zuschlag je Betreuungsumfang Empfehl. + 10,00 % + 16,67 % + 40,00 % + 100,00 % + 25,00 % Empfehl. + 10,00 % + 30,00 % + 75,00% für das Kind aus einer Familie mit: 1 Kind unter 18 Jahren (Monat) 492 € 541 € 574 € 689 € 365 € 457 € 166 € 183 € 216 € 291 € 2 Kindern unter 18 Jahren (Monat) 366 € 403 € 427 € 512 € 284 € 355 € 129 € 142 € 168 € 226 € 3 Kindern unter 18 Jahren (Monat) 247 € 272 € 288 € 346 € 194 € 242 € 88 € 97 € 114 € 154 € 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren (Monat) 97 € 107 € 113 € 136 € 64 € 80 € 29 € 32 € 38 € 51 € Kindergartenjahr 2027/2028: Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen - Betreuungsentgelte für dasKindergartenjahr 2027/2028 (01.09.2027-31.08.2028) Kinder U3 - Benutzungsentgelte Krippe - U3 Altersgemischte Kindergarten - Ü3 für die Gruppe (Sonnenau) für die Kinderbetreuung 30,0 33,0 35,0 42,0 33,0 35,0 30,0 33,0 35,0 43,0 in der Gemeinde Achstetten BStd./ BStd./ BStd./ BStd./ BStd./ BStd./ BStd./ BStd./ BStd./ BStd./ Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche 1 2 3 4 6 7 8 9 10 12 (12 Monatsbeiträge pro Jahr) in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € Zuschlag je Betreuungsumfang Empfehl. + 10,00 % + 16,67 % + 40,00 % + 100,00 % + 25,00 % Empfehl. + 10,00 % + 30,00 % + 75,00% für das Kind aus einer Familie mit: 1 Kind unter 18 Jahren (Monat) 512 € 563 € 597 € 717 € 381 € 476 € 173 € 190 € 225 € 303 € 2 Kindern unter 18 Jahren (Monat) 381 € 419 € 445 € 533 € 295 € 369 € 134 € 147 € 174 € 235 € 3 Kindern unter 18 Jahren (Monat) 257 € 283 € 300 € 360 € 202 € 253 € 92 € 101 € 120 € 161 € 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren (Monat) 101 € 111 € 118 € 141 € 66 € 83 € 30 € 33 € 39 € 53 € Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat legt die Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028 entsprechend der oben stehenden Tabellen fest. Achstetten, 06.07.2026

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