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Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Kapellenstraße 5, 5/1 und 5/2, Bronnen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Achstetten |
| Datum | 2026-07-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage öffentlich
06.07.2026 Gemeinderat Achstetten, öffentlich
Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Kapellenstraße
5, 5/1 und 5/2, Bronnen
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 52 LBO)
Bauvorhaben: Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage
Baugrundstück: Kapellenstraße 5, 5/1 und 5/2, Flst. 66/1 sowie teilweise
66/2 und 326/5, Gmk. Bronnen
Bebauungsplan „Bahnhofstraße I“
Abbrüche:
- Bahnhofstraße 6: Wohnhaus sowie zwei Wirtschaftsgebäude
- Flst. 326/5: Wirtschaftsgebäude
Baugrenzen und Abstandsflächen sind eingehalten
Baugrenze der Tiefgarage ist eingehalten
Entwässerung (Trennsystem):
- Zufahrt: private Erschließung ab der Kapellenstraße
- Häusliches Abwasser: Einleitung in den Schmutzwasserkanal in der Kapellenstraße
- Oberflächenwasser: gedrosselte Einleitung in den Regenwasserkanal in der
Kapellenstraße (Rigole mit Drosselschacht)
Stellplätze:
- Insgesamt 47 KFZ-Stellplätze geplant:
42 Stellplätze für die Wohnungen, davon 29 in der Tiefgarage und 13 oberirdisch
(B-Plan: mind. 42 KFZ-Stellplätze, davon ca. 75% in der Tiefgarage, Verhältnis
hier: 69% in der Tiefgarage, 31% oberirdisch)
5 oberirdische Besucher-Stellplätze (B-Plan: mind. 5 Besucher-Stellplätze)
- 54 Fahrrad-Stellplätze (B-Plan: Fahrrad-Stellplätze in ausreichender Zahl)
Festsetzungen Haus1 Haus2 Haus3
Bebauungsplan Kapellenstraße5 Kapellenstraße5/1 Kapellenstraße5/2
SD,DNmind.32° SD,DN36° SD,DN36° SD,DN36°
Insgesamtmax.32WE,
9Wohnungen 6Wohnungen 9Wohnungen
jeGebäudemax.10WE
2Vollgeschosse+DG 2Vollgeschosse+DG 2Vollgeschosse+DG 2Vollgeschosse+DG
Haus1:514,00mü.NN
Haus2:514,00mü.NN
EFH-R513,50mü.NN EFH-R514,00mü.NN EFH-R514,00mü.NN
Haus3:515,00mü.NN
Jeweils±max.0,50m
GebäudehöheabEFH-R GebäudehöheabEFH-R GebäudehöheabEFH-R
Firsthöhe12,50m
12,50m 12,50m 12,50m
Festsetzungen Haus1 Haus2 Haus3
Bebauungsplan Kapellenstraße5 Kapellenstraße5/1 Kapellenstraße5/2
Maßemax.25mx13,5m Maße21,25mx13,50m Maße18,00mx13,50m Maße21,25mx13,50m
Flachdachflächen: Flachdachflächen: Flachdachflächen:
- 3x - 2x - 3x
Flachdachflächen:
Balkonüberdachung Balkonüberdachung Balkonüberdachung
- Haus1max.80m2
jeca.8m2 jeca.8m2 jeca.8m2
- Haus2max.70m2
- Eingangsüberdachun - Eingangsüberdachun - Eingangsüberdachun
- Haus3max.80m2
gca.11m2 gca.7m2 gca.9m2
- Insgesamtca.35m2 - Insgesamtca.23m2 - Insgesamtca.33m2
Antrag auf Abweichung gem. § 31 Abs. 1 BauGB:
1) § 27c Abs. 2 Nr. 1 LBO: Brandwände sind erforderlich als Gebäudeabschlusswand, wenn
diese Abschlusswände an oder mit einem Abstand von weniger als 2,5 m gegenüber der
Grundstücksgrenze oder mit einem Abstand von weniger als 5 m zu bestehenden
Gebäuden auf demselben Grundstück errichtet werden.
2) § 33 Abs. 5 Nr. 3 LBO: Feste Abfallstoffe dürfen innerhalb von Gebäuden vorübergehend
aufbewahrt werden, in Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 jedoch nur, wenn die dafür
bestimmten Räume unmittelbar vom Freien entleert werden können.
3) Bebauungsplan „Bahnhofstraße I“ 2.6 Höhenlage der Gebäude (§ 9 Abs. 3 BauGB): Die
im Plan eingetragene Erdgeschoss-Rohfußbodenhöhe (EFH-R) darf um max. 0,50 m
über- bzw. unterschritten werden.
Begründung des Bauherrn:
1) „Die drei geplanten Mehrfamilienhäuser nutzen gemeinsam eine zusammenhängende
Tiefgarage mit nur einer Zufahrtsrampe. Die gemeinsame Tiefgarage wird später als
WEG gemeinsam betrieben. Daher soll auf die Brandwand verzichtet werden. Außerdem
laut § 7 Abs. 5 Garagenverordnung (GaVO) gelten die Brandabschnitte § 27c Abs. 2 Nr.
2 und Abs. 4 Satz 2 LBO nicht für Garagen.
2) Der geplante Müllraum schließt direkt an die Tiefgarage an. Über eine kurze Distanz an
die Rampe mit etwa 8% Neigung können die 1,1 m3 Papierbehälter geschoben werden.
Für den Hausmüll ist je Wohneinheit eine kleine Mülltonne geplant. Im Zufahrtsbereich an
der Kapellenstraße ist wie im Bebauungsplan vorgesehen eine Fläche für den jeweiligen
Abholtag geplant.
3) Beim Haus 3 liegen wir teilweise im Bereich EFH 515,00 ca. 40%, sowie im freien
Bereich ca. 60%, bis dann der Bereich EFH 512,50 nordwestlich anschließt. Aufgrund
des uns vorliegenden Geländeaufmaßes vom Ingenieurbüro Ender wäre eine EFH Haus
3 von 514,15 (wie bei Haus 2) ideal. Der Mittelwert aus den Bereichen 515,00 + 512,50
entspricht 513,75. Der Bebauungsplan sieht eine Über- bzw. Unterschreitung von ± 0,50
m vor. Bei diesem Ansatz würde die gewünschte EFH von 514,15 passen (513,75 + 0,50
= 514,25). Die EFH vom Haus 3 soll im Bereich von 515,00 unterschritten werden. Dies
wird sich für die Anlieger eher positiv auswirken.“
Anmerkungen der Verwaltung:
1) § 7 Abs. 5 GaVO schließt nur § 27c Abs. 2 Nr. 2 LBO aus, nicht aber § 27c Abs. 2 Nr. 1.
2) Kommentar zu § 33 Abs. 5 Nr. 3 LBO: Die betreffenden Räume müssen vom Freien
entleert werden können. Dies schließt eine Entleerung über die Tiefgarage aus. Gerade
wegen dieser Grundrissrelevanz muss diese Anforderung bereits früh im
Planungsprozess berücksichtigt werden.
3) Bei Haus 1 und Haus 2 ist die EFH-R eingehalten. Bei Haus 3 wird sie mit 514,00 m ü.
NN um weitere 0,50 m, also insgesamt um 1,00 m, unterschritten. Zulässig wären hier
515,00 m ü. NN ± 0,50 m.
Pflanzgebot wurde berücksichtigt
Kinderspielplatz ist eingeplant (§ 9 Abs. 3 LBO: mind. 56 m2 bei 24 Wohnungen)
PV-Anlage ist eingeplant (Umsetzung ist von der Baurechtsbehörde zu überwachen)
Stellungnahme des Bauamts
Die Festsetzungen des Bebauungsplans „Bahnhofstraße I“ sind bis auf die beantragten
Abweichungen eingehalten. Die Flachdachflächen der Balkonüberdachungen müssen
begrünt werden. Von den Fachbehörden ist die ausreichende Löschwasserversorgung zu
prüfen.
Achstetten, 22.06.2026
Anlage 1: Kapellenstraße 5, 5/1 und 5/2 Bronnen Lageplan und Ansichten
Text aus PDF extrahiert