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Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2025 und nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeÖhringen
Datum2026-04-28
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GROSSE KREISSTADT ÖHRINGEN Sitzung Gemeinderat Amt: Stadtkämmerei am 28.04.2026 Az: 913.694 öffentlich Bearbeiter: Viktoria, Aman-Puscas SITZUNGSVORLAGE Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2025 und nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen Beschlussvorschlag: Für das Haushaltsjahr 2025 werden die Ermächtigungsübertragungen in dem von der Verwaltung beantrag- tem Umfang: - Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen für: o den Erwerb von materiellem und immateriellem Anlagevermögen o Baumaßnahmen im Finanzhaushalt o den Erwerb Beteiligungen und sonstigen Anteilsrechten - Anlage 2: Ermächtigungsübertragungen für: o Investitionszuweisungen sowie die noch offenen Kreditermächtigungen der Vorjahre gebildet und ins Folgejahr (2026) übertragen. Sachdarstellung und Begründung: Für das Haushaltsjahr 2025 sind Ermächtigungsübertragungen im Investitionshaushalt zu bilden. Dabei han- delt es sich um nicht verbrauchte Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2025, welche für die Finanzierung bereits begonnener Maßnahmen im Jahr 2026 erforderlich sind. Die Verwaltung ist bestrebt, die veranschlagten Projekte in dem geplanten Zeitrahmen umzusetzen. Dies gelingt aufgrund rechtlicher Vorgaben, Verzögerungen in der Abwicklung und beim Mittelabfluss nicht in jedem Fall. Mit der Möglichkeit der Bildung von Ermächtigungsübertragungen wird vom Grundsatz der zeitlichen Bin- dung, wonach Haushaltsermächtigungen für Aufwendungen und Investitionsauszahlungen nur bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen werden können und danach neu veranschlagt werden müssen, abgewichen. Folge der Ermächtigungsübertragungen ist die Möglichkeit, auch nach Ende des Haus- haltsjahres von noch nicht ausgeschöpften Ermächtigungen Gebrauch zu machen und weiter zu bewirt- schaften sowie Zahlungen zu leisten. Dadurch wird ein wirtschaftlicher Haushaltsvollzug gefördert. Bei der Übertragung von investiven Ermächtigungen für Auszahlungen werden die Auszahlungen dem Haushaltsjahr zugeordnet, in dem der Liquiditätsabfluss stattfindet. Mit den übertragenen Ermächtigungen wird bei Inanspruchnahme das Ergebnis und die Liquidität des Folgejahres (2026) zusätzlich belastet. Die Verwaltung hat in den beiliegenden Listen die Ermächtigungsübertragungen nach der Anmeldung der einzelnen Ämter zusammengestellt. 2 Im Investitionshaushalt sollen Ermächtigungsüberträge für Baumaßnahmen (Hoch- und Tiefbau sowie sonstige Baumaßnahmen) in Höhe von insgesamt 28.796.000 € gebildet werden. Der größte Übertrag ent- fällt hierbei auf Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen mit 19.094.000 €, davon allein 12.022.000 Mio. € für Maßnahmen am Hohenlohe Gymnasium (Sanierung Bauteil B und C, Neubau, Abbruch Bauteil A und Aula). Die begonnenen Umbaumaßnahmen an der Realschule (Barrierefreiheit/Aufzug) sollen mit 2.490.000 € Restmitteln aus 2025 finanziert werden. Die Brandschutz- und Beleuchtungssanierung an der Albert-Schweitzer-Schule erfordert eine Ermächtigungsübertragung in Höhe von 1.750.000 €. Für die Dachsanierung in der Kultura sollen 850.000 € an Restmitteln übertragen werden. Nicht verbrauchte Mittel in Höhe von 470.000 € sollen für die Fortführung der Maßnahmen an der Römerbadhalle (Erneuerung Lüf- tungsanlage und MSR Technik) übertragen werden. Weitere Einzelmaßnahmen sind in der Anlage 1 darge- stellt. Bei Tiefbaumaßnahmen sollen Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 7.935.000 € gebildet werden. Für die Erschließung im Baugebiet Limespark C sollen 2.600.000 Mio. € nach 2026 übertragen werden. Nicht verbrauchte Haushaltsermächtigungen des Jahres 2025 in Höhe von 1.200.000 € sollen für die Erschließung im Gewerbegebiet Wammesfeld übertragen werden. Für die Fortführung des Straßenbaumaßnahme „Rö- merallee 2. BA “ sollen 660.000 € übertragen werden. Die restlichen 3.475.000 € entfallen auf diverse an- dere Tiefbaumaßnahmen welche aus der Anlage 2 ersichtlich sind. Für die Restabwicklung von sonstigen Baumaßnahmen wird eine Ermächtigungsübertragung in Gesamthöhe von 1.767.000 € beantragt. Davon entfällt allein ein Betrag in Höhe von 1,7 Mio. € auf die Brandschutzmaßnahme in der Realschule. Der Erwerb einer Beteiligung an der „Klima Aktiv GmbH&Co.KG“ war in 2025 mit 2,00 Mio. € eingeplant und konnte noch nicht realisiert werden. Diese Mittel sollen als Haushaltsermächtigung nach 2026 übertra- gen werden. Für den Erwerb von Vermögensgegenständen im Finanzhaushalt sollen insgesamt 818.000 € an Haushalts- ermächtigungen gebildet werden. Die größte Position entfällt mit 250.000 € auf den nicht verbrauchten Planansatz für die Ersatzbeschaffung eines Vorausrüstwagens VRW (Feuerwehr). Weitere Haushaltsreste sollen für Vermögensbeschaffungen entsprechend der Anlage 1 gebildet werden. Für investive Einzahlungen, ausschließlich für Landeszuweisungen für Investitionen, welche in 2025 ver- anschlagt waren deren Einzahlung allerdings in 2026 erwartet werden, soll eine Ermächtigungsübertragung in Gesamthöhe von 9.430.200 € gebildet werden. Die größten Ermächtigungsübertragungen aus Investiti- onszuweisungen entfallen auf die Baumaßnahme Grundschule Limespark mit 4,7 Mio. € und die HGÖ-Sa- nierung im Bauteil C mit rund 3,00 Mio. €. Die noch nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen (Einzahlungen) der Jahre 2024+2025 mit einer Summe in Höhe von 6,4 Mio. € sollen per Ermächtigungsübertragung ins Folgejahr übertragen wer- den. Anlagen: - Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen Investitionsauszahlungen - Anlage 2: Ermächtigungsübertragungen Investitionseinzahlungen und Kreditermächtigungen

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