Startseite › Werne › Antrag

Besetzung des Umlegungsausschusses

Angenommen33 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeWerne
Datum2026-07-08
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

STADT WERNE Verwaltungsvorlage Nr. Sitzung Seite 0166/2026 04.HF/25 1 zuständig Dezernat II Datum 29.06.2026 Bearbeiter/in Stattmann, Lea, Verwaltungsfachwirtin Status öffentlich Sichtvermerk Bürgermeister, Stadt- Abteilung/ Dezernent, kämmerer Betriebszweig Betriebsleitung Beratungsfolge Termin TOP Haupt- und Finanzausschuss 07.07.2026 Stadtrat 08.07.2026 Tagesordnungspunkt: Besetzung des Umlegungsausschusses Beschluss: Herr Kreisrechtsrat Eduard Bender (Vertreterin Frau Kreisoberrechtsrätin Joanna Herforth), Herr Vermessungsassessor Michael Zurhorst (Vertreter Herr Kreisvermessungsdirektor Martin Oschinski) und Herr Dipl.-Ing. Michael Jardin (Vertreter Herr Heinrich Oesterschulze) werden neben den bereits benannten politischen Vertretern als Mitglieder für den Umlegungsausschuss benannt. STADT WERNE Verwaltungsvorlage Nr. Sitzung Seite 0166/2026 04.HF/25 2 Sachverhalt: Umlegungsverfahren werden in Nordrhein-Westfalen von den Umlegungsausschüssen in den jeweiligen Gemeinden durchgeführt. Der Umlegungsausschuss ist ein Ausschuss der Gemeinde, aber kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung, sondern ein sogenannter Fachausschuss. Er wird von der Gemeinde gebildet. Die Gemeinde handelt durch den Umlegungsausschuss. Die rechtliche Grundlage für den Umlegungsausschuss bilden das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die darauf basierende Durchführungsverordnung (DVO) des Landes Nordrhein- Westfalen. Der Umlegungsausschuss hat selbständige Entscheidungsbefugnisse, er berät und beschließt in nicht öffentlicher Sitzung und ist nicht an Weisungen gebunden. Geschäftsführer des Umlegungsausschusses Nach § 46 Abs. 4 S. 3 BauGB kann die Gemeinde die Aufgabe eines Geschäftsführers und damit der Geschäftsstelle einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) übertragen. Im Gesetz heißt es hierzu: Die Gemeinde kann die Vorbereitung der im Umlegungsverfahren zu treffenden Entscheidungen sowie die zur Durchführung der Umlegung erforderlichen vermessungs- und katastertechnischen Aufgaben öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren übertragen. Der Gesetzgeber hat mit dieser Bestimmung den besonderen Anforderungen an die Qualifikation einerseits und den formalen Anforderungen an hoheitliches Handeln andererseits Rechnung getragen und die Möglichkeit der Übertragung der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses ausschließlich an ÖbVI festgelegt. In der Eigenschaft als Geschäftsführer des Umlegungsausschusses führt der ÖbVI in Ausübung dieser Funktion das Stadtsiegel. Der Rat der Stadt Werne hat Herrn Dipl.-Ing. Alexander Zurhorst am 07.12.2011 zum Geschäftsführer des Umlegungsausschusses der Stadt Werne bestellt. Diese Bestellung gilt bis auf Widerruf. Herr Zurhorst hat sich bereit erklärt diese Funktion auch weiterhin wahrzunehmen, verwaltungsseitig ist keine Änderung der Geschäftsführung beabsichtigt. Mitglieder des Umlegungsausschusses Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, nämlich aus dem Vorsitzenden, zwei Sachverständigen und zwei Mitgliedern des Rates der Gemeinde. Der Vorsitzende muss zum Richteramt oder höheren allgemeinen Verwaltungsdienst befähigt sein, ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen oder als öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen zugelassen und ein Mitglied muss Sachverständige beziehungsweise Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit des Ausschusses dürfen diese Mitglieder nicht dem Rat der Gemeinde angehören oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt fünf Jahre. Die Wiederwahl ist zulässig. STADT WERNE Verwaltungsvorlage Nr. Sitzung Seite 0166/2026 04.HF/25 3 Die Mitglieder des Umlegungsausschusses, soweit sie nicht Ratsmitglieder sind, wurden am 11.11.2020 (02. R/20) letztmalig gewählt. Im Rahmen der Konstituierung im Nachgang zur letzten Kommunalwahl wurden die Ratsmitglieder Mitglied Vertretung Herr Christian Lang Herr Jürgen Regener Herr Sven Linnemann Herr Maximilian Falkenberg bereits neu gewählt. Um das Gremium zu vervollständigen, sind nun auch die nichtpolitischen Vertreter neu zu wählen. Da einige Altmitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Werne altersbedingt oder aus persönlichen Gründen ausscheiden, werden neue Amtsträger benötigt. Hierzu haben sich die unten genannten Personen bereit erklärt. Es wird beabsichtigt, den Umlegungsausschuss der Stadt Werne mit den folgenden Mitgliedern (und ihren Vertretern) zu besetzen: Jurist: Mitglied Vertretung Herr Kreisrechtsrat Eduard Frau Kreisoberrechtsrätin Joanna Bender (Kreis Unna) RV- Herforth (Kreis Unna) Rechtsangelegenheiten und Amtsleiterin Stabsstelle Recht Vergaben Vermessung: Mitglied Vertretung Herr Vermessungsassessor Herr Kreisvermessungsdirektor Michael Zurhorst (ÖbVI Werne) Martin Oschinski (Leiter FB62 - Geoinformation und Kataster beim Kreis Unna) Gutachter: Mitglied Vertretung Herr Dipl.-Ing. Michael Jardin Herr Heinrich Oesterschulze (Architekt) (Immobiliensachverständiger) STADT WERNE Verwaltungsvorlage Nr. Sitzung Seite 0166/2026 04.HF/25 4 Finanzielle Auswirkungen: Da es sich um eine hoheitliche Funktion handelt, werden die Leistungen nach der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW) mit dem zugehörigen Gebührentarif (VermWertGebT) nach Zeitaufwand vergütet. In der Regel entstehen keine direkten Kosten für den Haushalt der Stadt Werne, da die Umlegungskosten (Umlegungsausschuss und Geschäftsstelle) über den Ausgleich umlegungsbedingter Wertvorteile durch die Beteiligten eines Umlegungsverfahrens aufzubringen sind.

Text aus PDF extrahiert