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Besetzung des Umlegungsausschusses
Angenommen33 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Werne |
| Datum | 2026-07-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT WERNE Verwaltungsvorlage
Nr. Sitzung Seite
0166/2026 04.HF/25 1
zuständig Dezernat II Datum 29.06.2026
Bearbeiter/in Stattmann, Lea, Verwaltungsfachwirtin Status öffentlich
Sichtvermerk Bürgermeister, Stadt-
Abteilung/ Dezernent, kämmerer
Betriebszweig Betriebsleitung
Beratungsfolge Termin TOP
Haupt- und Finanzausschuss 07.07.2026
Stadtrat 08.07.2026
Tagesordnungspunkt:
Besetzung des Umlegungsausschusses
Beschluss:
Herr Kreisrechtsrat Eduard Bender (Vertreterin Frau Kreisoberrechtsrätin
Joanna Herforth), Herr Vermessungsassessor Michael Zurhorst (Vertreter Herr
Kreisvermessungsdirektor Martin Oschinski) und Herr Dipl.-Ing. Michael Jardin
(Vertreter Herr Heinrich Oesterschulze) werden neben den bereits benannten
politischen Vertretern als Mitglieder für den Umlegungsausschuss benannt.
STADT WERNE Verwaltungsvorlage
Nr. Sitzung Seite
0166/2026 04.HF/25 2
Sachverhalt:
Umlegungsverfahren werden in Nordrhein-Westfalen von den Umlegungsausschüssen in den
jeweiligen Gemeinden durchgeführt. Der Umlegungsausschuss ist ein Ausschuss der
Gemeinde, aber kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung, sondern ein sogenannter
Fachausschuss. Er wird von der Gemeinde gebildet. Die Gemeinde handelt durch den
Umlegungsausschuss.
Die rechtliche Grundlage für den Umlegungsausschuss bilden das Baugesetzbuch (BauGB)
sowie die darauf basierende Durchführungsverordnung (DVO) des Landes Nordrhein-
Westfalen. Der Umlegungsausschuss hat selbständige Entscheidungsbefugnisse, er berät und
beschließt in nicht öffentlicher Sitzung und ist nicht an Weisungen gebunden.
Geschäftsführer des Umlegungsausschusses
Nach § 46 Abs. 4 S. 3 BauGB kann die Gemeinde die Aufgabe eines Geschäftsführers und
damit der Geschäftsstelle einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI)
übertragen. Im Gesetz heißt es hierzu: Die Gemeinde kann die Vorbereitung der im
Umlegungsverfahren zu treffenden Entscheidungen sowie die zur Durchführung der Umlegung
erforderlichen vermessungs- und katastertechnischen Aufgaben öffentlich bestellten
Vermessungsingenieuren übertragen. Der Gesetzgeber hat mit dieser Bestimmung den
besonderen Anforderungen an die Qualifikation einerseits und den formalen Anforderungen an
hoheitliches Handeln andererseits Rechnung getragen und die Möglichkeit der Übertragung
der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses ausschließlich an ÖbVI festgelegt. In der
Eigenschaft als Geschäftsführer des Umlegungsausschusses führt der ÖbVI in Ausübung
dieser Funktion das Stadtsiegel. Der Rat der Stadt Werne hat Herrn Dipl.-Ing. Alexander
Zurhorst am 07.12.2011 zum Geschäftsführer des Umlegungsausschusses der Stadt Werne
bestellt. Diese Bestellung gilt bis auf Widerruf. Herr Zurhorst hat sich bereit erklärt diese
Funktion auch weiterhin wahrzunehmen, verwaltungsseitig ist keine Änderung der
Geschäftsführung beabsichtigt.
Mitglieder des Umlegungsausschusses
Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, nämlich aus dem Vorsitzenden, zwei
Sachverständigen und zwei Mitgliedern des Rates der Gemeinde.
Der Vorsitzende muss zum Richteramt oder höheren allgemeinen Verwaltungsdienst befähigt
sein, ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen
Verwaltungsdienst besitzen oder als öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder
Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen zugelassen und ein Mitglied muss
Sachverständige beziehungsweise Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten
sein. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit des Ausschusses dürfen diese Mitglieder nicht
dem Rat der Gemeinde angehören oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der
Gemeinde stehen.
Die Amtszeit der Mitglieder beträgt fünf Jahre. Die Wiederwahl ist zulässig.
STADT WERNE Verwaltungsvorlage
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Die Mitglieder des Umlegungsausschusses, soweit sie nicht Ratsmitglieder sind, wurden am
11.11.2020 (02. R/20) letztmalig gewählt.
Im Rahmen der Konstituierung im Nachgang zur letzten Kommunalwahl wurden die
Ratsmitglieder
Mitglied Vertretung
Herr Christian Lang Herr Jürgen Regener
Herr Sven Linnemann Herr Maximilian Falkenberg
bereits neu gewählt. Um das Gremium zu vervollständigen, sind nun auch die nichtpolitischen
Vertreter neu zu wählen. Da einige Altmitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Werne
altersbedingt oder aus persönlichen Gründen ausscheiden, werden neue Amtsträger benötigt.
Hierzu haben sich die unten genannten Personen bereit erklärt. Es wird beabsichtigt, den
Umlegungsausschuss der Stadt Werne mit den folgenden Mitgliedern (und ihren Vertretern) zu
besetzen:
Jurist:
Mitglied Vertretung
Herr Kreisrechtsrat Eduard Frau Kreisoberrechtsrätin Joanna
Bender (Kreis Unna) RV- Herforth (Kreis Unna)
Rechtsangelegenheiten und Amtsleiterin Stabsstelle Recht
Vergaben
Vermessung:
Mitglied Vertretung
Herr Vermessungsassessor Herr Kreisvermessungsdirektor
Michael Zurhorst (ÖbVI Werne) Martin Oschinski (Leiter FB62 -
Geoinformation und Kataster
beim Kreis Unna)
Gutachter:
Mitglied Vertretung
Herr Dipl.-Ing. Michael Jardin Herr Heinrich Oesterschulze
(Architekt) (Immobiliensachverständiger)
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Nr. Sitzung Seite
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Finanzielle Auswirkungen:
Da es sich um eine hoheitliche Funktion handelt, werden die Leistungen nach der
Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW) mit dem
zugehörigen Gebührentarif (VermWertGebT) nach Zeitaufwand vergütet. In der Regel
entstehen keine direkten Kosten für den Haushalt der Stadt Werne, da die Umlegungskosten
(Umlegungsausschuss und Geschäftsstelle) über den Ausgleich umlegungsbedingter
Wertvorteile durch die Beteiligten eines Umlegungsverfahrens aufzubringen sind.
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