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Änderungsantrag zur DS 2026/104/V - Bestätigung der Grundzüge der Wettbewerbsauslobung für

Abgelehnt
TypAntrag
GemeindeWeimar
Datum2026-06-17
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Stadtspitze Stadtrat Beschluss-Nr.: Drucksachen-Nr.: 2026/104c/A am: am: am: Änderungsantrag zur DS 2026/104/V - Bestätigung der Grundzüge der Wettbewerbsauslobung für das Wohnbaugebiet „Im Merketale II“ Der Stadtrat beschließt: Die Drucksache 2026/104/V wird mit folgenden Änderungen in der Drucksache und in der Anlage mit den Grundzügen der Wettbewerbsauslobung für den städtebaulichen Realisierungswettbewerb zur Entwicklung des Wohnbaustandortes „Im Merketale II“ beschlossen: (weiter siehe umseitig). Begründung: erfolgt mündlich eingereicht durch Datum Fraktionen 17.06.2026 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, DIE LINKE ☒ Antrag ☐ Anfrage ☐ Beantwortung ☐ schriftliche in SRS Beantwortung Ausschuss- Ziff. Sitzungstermin einverstanden siehe Unterschrift beratungsfolge *) Stellungnahme *) 2 = Anhörung 3 = Vorbereitung 4 = Entscheidung federführende Datum Beigeordneter Datum Oberbürgermeiste r 1. In der Drucksache wird Punkt 3 ergänzt: „Die ausführliche Dokumentation der Bürgerbeteiligung ist der Auslobung anzuhängen.“ 2. Im Anhang wird auf S. 8 der letzte Satz verändert in: Da sich die einzelnen Prognosen mit Blick auf den Betrachtungszeitraum und die Umfänge der regionalen Bedarfe teilweise deutlich unterscheiden, kann nicht allgemein das Fazit gezogen werden, dass weiterer Neubaubedarf für Weimar erforderlich ist. Deswegen wird eine lokale Wohnungsbedarfsprognose mit spezifischen Nachfragesegmenten bei einem Wohnforschungsinstitut beauftragt. 3. Auf S. 10 des Anhanges wird im Kapitel „Zielstellung“ der zweite Anstrich wie folgt neu gefasst: - Mischung aus passenden Familienhaus-Typologien mit maximal 400 Wohneinheiten, vielfältigen Wohnformen und Wohnungsgrößen unter besonderer Beachtung von kleinen Wohnungen mit 1-2 Zimmern bzw. großen Wohnungen mit 4 und mehr Zimmern. 4. Auf S. 11 des Anhanges wird im Kapitel „Städtebauliche Kennziffern“ die Zahl für Bauland auf „ca. 50.000 m²“ geändert. Die Zeile, die mit „davon kleinteilige Bebauung“ beginnt, wird gestrichen. Im 2. Absatz, der mit „Das Wohnbaugebiet soll unterschiedliche Wohnformen ermöglichen“ beginnt, wird der 2. Satz geändert in: „100 Wohneinheiten sollen in kleinteiligen, ressourcensparenden Wohnformen entwickelt werden.“ 5. Auf S. 12 des Anhanges wird das Kapitel „Ruhender Verkehr“ nach Absatz 1 geändert in: „Für überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten sind je Wohneinheit je 1 Stellplatz (á 1,5 m²) pro Wohnraum im unmittelbaren Wohnumfeld, ggf. auch im Gebäude, aber in jedem Fall von der öffentlichen Verkehrsfläche aus ebenerdig zugängig, vorzusehen. Im Gebiet sind Bereiche für Bike- und Carsharing und ggf. Lastenrad vorzusehen. Je nach städtebaulicher Gestaltung können diese zentral oder dezentral angeordnet werden.“ Der nachfolgende Satz wird gestrichen. Der letzte Satz bleibt unverändert. 6. Auf S. 13 im Anhang wird der Abschnitt „Ver- und Entsorgung, Regenwasser“ umbenannt in „Energieversorgung“ sowie der erste Absatz des Abschnitts folgendermaßen geändert: In der für Weimar aktuell erarbeiteten Wärmeplanung finden sich Feststellungen, die für das in Rede stehende Gebiet angewendet werden müssen. Zielstellung ist es, ein Quartier mit sehr geringem Energiebedarf und einer dezentralen, CO2-neutralen Wärmeversorgung zu schaffen. 7. Weiter auf S. 13 wird im Abschnitt „Realisierbarkeit“ der zweite Satz verändert in: „Es wird eine Mindestbaulandfläche von rund 50.000 m² erwartet, was ca. 50% der Gesamtfläche entspricht.“ 8. Auf S. 12 des Anhanges wird ein weiterer Abschnitt „Stadtklimatische Maßnahmen“ eingefügt: Die Bestimmungen des Steckbriefs zur Stadtklimaanalyse Weimar sind einzuhalten und städtebaulich so umzusetzen, dass die nächtliche Durchlüftung für die nördliche Wohnbebauung (Studentenwohnheim und Einfamilienhäuser) erhalten bleibt. Ebenfalls ist auf eine Teilversiegelung sowie einen hohen Grünanteil zu achten.

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