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Anpassung der Kostenbeteiligung des Gemeindeverwaltungsverbands "Vorderes Kandertal" an den Kosten der Volkshochschule Weil am Rhein

Angenommen
TypAntrag
GemeindeWeil am Rhein
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der jährlichen Kostenbeteiligung des Gemeindeverwaltungsverbands „Vorderes Kandertal" an den Kosten der Volkshochschule Weil am Rhein von 4.000 € auf 5.000 €. Grund ist eine alle drei Jahre durchgeführte Vergleichsrechnung, die für 2024 einen anteiligen Kostenbeitrag von 5.434 € ermittelt hat. Die Verwaltung setzt die neue Pauschale auf 5.000 € fest, um Planungssicherheit zu schaffen und allgemeine Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Die Änderung gilt rückwirkend ab 2025.

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Beschlussvorlage Nummer 2026/1521 Amt/Abteilung: Kulturamt Az.:41.00 Sachbearbeiter/in: Larissa Spada Datum:01.07.2026 Gremium Sitzungstermin Ö-Status Zuständigkeit Kultur-, Sport- und Verwaltungsausschuss 21.07.2026 Ö Vorberatung Gemeinderat 28.07.2026 Ö Entscheidung Anpassung der Kostenbeteiligung des Gemeindeverwaltungsverbands "Vorderes Kandertal" an den Kosten der Volkshochschule Weil am Rhein Beschlussvorschlag: A. Sachentscheidung 1. Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der jährlichen Kostenbeteiligung des Gemeindeverwaltungsverbands „Vorderes Kandertal“ an den Kosten der Volkshochschule Weil am Rhein von bisher 4.000 € auf künftig 5.000 €. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Änderung der Kooperationsvereinbarung mit dem Gemeindeverwaltungsverband „Vorderes Kandertal“ zu vollziehen. B. Finanzielle Auswirkungen JA Nein Gesamtkosten: 1.000 € (Mehrertrag) Vergabevolumen: € Der Beschluss/-vorschlag erzeugt langfristige Folgekosten: ja, in Höhe von jährlich nein Erläuterung: Abschreibung € Sachkosten € Personalkosten € Seite 1 Nachrichtlich: 1. Personelle Auswirkungen: JA Nein Personalbedarf Stelle(n) Jährl. Mehraufwand € Zeitliche Auswirkungen des Personalmehrbedarfs dauerhaft befristet bis Personaleinsparung Stelle(n) Jährl. Einsparung € 2. Beteiligte Ämter: Befürwortung Stellungnahme Amt 10 zu 1. Befürwortung Zustimmung Personalrat JA NEIN Gesetzliche Aufgabe Freiwillige Leistung Maßnahme ist Teil des strategischen Ziels: Ziel 1: Bildung Ziel 2: Nachhaltige Mobilität Ziel 3: Innenstadtentwicklung Ziel 4: Klimaresilienz Ziel 5: Wohnen und Soziales Begründung: Die Aufgaben der Erwachsenen- und Weiterbildung (Volkshochschule) werden auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Gemeindeverwaltungsverband „Vorderes Kandertal“ und der Stadt Weil am Rhein vom 05.12.2023 wahrgenommen. Nach § 8 Abs. 3 der Vereinbarung ist alle drei Jahre, erstmals auf Grundlage des Jahresergebnisses 2024, eine Vergleichsrechnung zur Überprüfung der Kostenbeteiligung des Gemeindeverwaltungsverbands durchzuführen. Für das Jahr 2024 ergibt sich folgendes Bild:  Defizit der Kostenstelle 41000900 (Volkshochschule): 232.386,63 €  Insgesamt durchgeführte Unterrichtseinheiten: 16.895 UE  Davon im Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands: 395,08 UE Hieraus errechnet sich ein anteiliger Kostenbeitrag des Gemeindeverwaltungsverbands in Höhe von 5.434 €. Da sich der errechnete Defizitanteil gegenüber der bisherigen Berechnungsgrundlage um mehr als 5 % verändert hat, sieht die Kooperationsvereinbarung eine Anpassung der vereinbarten Jahrespauschale vor. Die derzeitige Jahrespauschale beträgt 4.000 €. Der rechnerische Kostenanteil für das Jahr 2024 liegt mit 5.434 € deutlich darüber. Seite 2 Die Verwaltung schlägt vor, die jährliche Kostenbeteiligung auf 5.000 € festzusetzen. Dieser Betrag orientiert sich am aktuellen Berechnungsergebnis, berücksichtigt die seit Abschluss der Vereinbarung eingetretenen allgemeinen Kostensteigerungen und schafft zugleich Planungssicherheit bis zur nächsten Vergleichsrechnung auf Grundlage des Jahresergebnisses 2027. Mit der vorgeschlagenen Pauschale wird zudem berücksichtigt, dass auch beim Gemeindeverwaltungsverband zwischenzeitlich zusätzliche höhere Aufwendungen, beispielsweise im Bereich des Schulsekretariats, entstanden sind. Die vorgeschlagene Anpassung stellt daher einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen den Vertragspartnern dar. Laut Satzung ist über den Zeitpunkt und die Höhe der Anpassung zwischen den Vertragspartnern Einvernehmen herzustellen. Hierzu wurde bereits Rücksprache mit dem Gemeindeverwaltungsverband gehalten. Dieser ist über die vorgeschlagene Pauschale bereits informiert und hat hierzu das Einvernehmen erteilt. Die Änderung der jährlichen Kostenbeteiligung gilt rückwirkend ab 2025. Erläuterung zur Maßnahme in Bezug auf das strategische Ziel: Die Volkshochschule leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung eines vielfältigen und bedarfsgerechten Bildungsangebots für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weil am Rhein sowie des Gemeindeverwaltungsverbands „Vorderes Kandertal“. Die Anpassung der Kostenbeteiligung trägt dazu bei, die Finanzierung der interkommunalen Zusammenarbeit auf eine aktuelle und ausgewogene Grundlage zu stellen. Dadurch wird die langfristige Sicherung und Weiterentwicklung der Angebote der Erwachsenen- und Weiterbildung unterstützt und das strategische Ziel der Förderung der Bildung nachhaltig gestärkt. gez. gez. Diana Stöcker Peter Spörrer Oberbürgermeisterin Amtsleitung Seite 3

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