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Anpassung der Kostenbeteiligung des Gemeindeverwaltungsverbands "Vorderes Kandertal" an den Kosten der Volkshochschule Weil am Rhein
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Weil am Rhein |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der jährlichen Kostenbeteiligung des Gemeindeverwaltungsverbands „Vorderes Kandertal" an den Kosten der Volkshochschule Weil am Rhein von 4.000 € auf 5.000 €. Grund ist eine alle drei Jahre durchgeführte Vergleichsrechnung, die für 2024 einen anteiligen Kostenbeitrag von 5.434 € ermittelt hat. Die Verwaltung setzt die neue Pauschale auf 5.000 € fest, um Planungssicherheit zu schaffen und allgemeine Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Die Änderung gilt rückwirkend ab 2025.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Nummer 2026/1521
Amt/Abteilung: Kulturamt Az.:41.00
Sachbearbeiter/in: Larissa Spada Datum:01.07.2026
Gremium Sitzungstermin Ö-Status Zuständigkeit
Kultur-, Sport- und Verwaltungsausschuss 21.07.2026 Ö Vorberatung
Gemeinderat 28.07.2026 Ö Entscheidung
Anpassung der Kostenbeteiligung des Gemeindeverwaltungsverbands "Vorderes
Kandertal" an den Kosten der Volkshochschule Weil am Rhein
Beschlussvorschlag:
A. Sachentscheidung
1. Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der jährlichen Kostenbeteiligung des
Gemeindeverwaltungsverbands „Vorderes Kandertal“ an den Kosten der Volkshochschule
Weil am Rhein von bisher 4.000 € auf künftig 5.000 €.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Änderung der
Kooperationsvereinbarung mit dem Gemeindeverwaltungsverband „Vorderes Kandertal“
zu vollziehen.
B. Finanzielle Auswirkungen
JA Nein
Gesamtkosten: 1.000 € (Mehrertrag)
Vergabevolumen: €
Der Beschluss/-vorschlag erzeugt langfristige Folgekosten:
ja, in Höhe von jährlich nein
Erläuterung:
Abschreibung €
Sachkosten €
Personalkosten €
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Nachrichtlich:
1. Personelle Auswirkungen:
JA Nein
Personalbedarf Stelle(n) Jährl. Mehraufwand €
Zeitliche Auswirkungen des Personalmehrbedarfs dauerhaft befristet bis
Personaleinsparung Stelle(n) Jährl. Einsparung €
2. Beteiligte Ämter: Befürwortung
Stellungnahme Amt 10 zu 1. Befürwortung
Zustimmung Personalrat JA NEIN
Gesetzliche Aufgabe Freiwillige Leistung
Maßnahme ist Teil des strategischen Ziels:
Ziel 1: Bildung
Ziel 2: Nachhaltige Mobilität
Ziel 3: Innenstadtentwicklung
Ziel 4: Klimaresilienz
Ziel 5: Wohnen und Soziales
Begründung:
Die Aufgaben der Erwachsenen- und Weiterbildung (Volkshochschule) werden auf Grundlage der
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Gemeindeverwaltungsverband „Vorderes Kandertal“
und der Stadt Weil am Rhein vom 05.12.2023 wahrgenommen.
Nach § 8 Abs. 3 der Vereinbarung ist alle drei Jahre, erstmals auf Grundlage des
Jahresergebnisses 2024, eine Vergleichsrechnung zur Überprüfung der Kostenbeteiligung des
Gemeindeverwaltungsverbands durchzuführen.
Für das Jahr 2024 ergibt sich folgendes Bild:
Defizit der Kostenstelle 41000900 (Volkshochschule): 232.386,63 €
Insgesamt durchgeführte Unterrichtseinheiten: 16.895 UE
Davon im Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands: 395,08 UE
Hieraus errechnet sich ein anteiliger Kostenbeitrag des Gemeindeverwaltungsverbands in Höhe
von 5.434 €. Da sich der errechnete Defizitanteil gegenüber der bisherigen
Berechnungsgrundlage um mehr als 5 % verändert hat, sieht die Kooperationsvereinbarung eine
Anpassung der vereinbarten Jahrespauschale vor.
Die derzeitige Jahrespauschale beträgt 4.000 €. Der rechnerische Kostenanteil für das Jahr 2024
liegt mit 5.434 € deutlich darüber.
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Die Verwaltung schlägt vor, die jährliche Kostenbeteiligung auf 5.000 € festzusetzen. Dieser
Betrag orientiert sich am aktuellen Berechnungsergebnis, berücksichtigt die seit Abschluss der
Vereinbarung eingetretenen allgemeinen Kostensteigerungen und schafft zugleich
Planungssicherheit bis zur nächsten Vergleichsrechnung auf Grundlage des Jahresergebnisses
2027.
Mit der vorgeschlagenen Pauschale wird zudem berücksichtigt, dass auch beim
Gemeindeverwaltungsverband zwischenzeitlich zusätzliche höhere Aufwendungen,
beispielsweise im Bereich des Schulsekretariats, entstanden sind. Die vorgeschlagene
Anpassung stellt daher einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen den
Vertragspartnern dar.
Laut Satzung ist über den Zeitpunkt und die Höhe der Anpassung zwischen den Vertragspartnern
Einvernehmen herzustellen. Hierzu wurde bereits Rücksprache mit dem
Gemeindeverwaltungsverband gehalten. Dieser ist über die vorgeschlagene Pauschale bereits
informiert und hat hierzu das Einvernehmen erteilt. Die Änderung der jährlichen
Kostenbeteiligung gilt rückwirkend ab 2025.
Erläuterung zur Maßnahme in Bezug auf das strategische Ziel:
Die Volkshochschule leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung eines vielfältigen und
bedarfsgerechten Bildungsangebots für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weil am Rhein
sowie des Gemeindeverwaltungsverbands „Vorderes Kandertal“. Die Anpassung der
Kostenbeteiligung trägt dazu bei, die Finanzierung der interkommunalen Zusammenarbeit auf
eine aktuelle und ausgewogene Grundlage zu stellen. Dadurch wird die langfristige Sicherung
und Weiterentwicklung der Angebote der Erwachsenen- und Weiterbildung unterstützt und das
strategische Ziel der Förderung der Bildung nachhaltig gestärkt.
gez. gez.
Diana Stöcker Peter Spörrer
Oberbürgermeisterin Amtsleitung
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