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Neufassung der Satzung "Städtische Musikschule Weil am Rhein"
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Weil am Rhein |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Das Kulturamt beantragt die Neufassung der Satzung und Gebührenordnung der Städtischen Musikschule Weil am Rhein für das Schuljahr 2026/2027. Grund sind gestiegene Personalkosten durch Tarifbeschäftigung von Lehrkräften (seit Herrenberg-Urteil) und erhöhte interne Leistungsverrechnungen. Die Gebühren werden angehoben, um den Kostendeckungsgrad von 32,6 % auf 38,0 % zu steigern; Erwachsene zahlen künftig vollständig kostendeckende Gebühren, während Kinder, Jugendliche und Studierende bis 27 Jahren geringere Erhöhungen erfahren. Der Gemeinderat beschloss beide Maßnahmen am 28.07.2026.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Nummer 2026/1499
Amt/Abteilung: Kulturamt Az.:41/4
Sachbearbeiter/in: Larissa Spada Datum:08.07.2026
Gremium Sitzungstermin Ö-Status Zuständigkeit
Kultur-, Sport- und Verwaltungsausschuss 21.07.2026 Ö Vorberatung
Gemeinderat 28.07.2026 Ö Entscheidung
Neufassung der Satzung "Städtische Musikschule Weil am Rhein"
1. Beschluss über die Erhöhung der Gebühren
2. Beschluss über die Neufasssung der Satzung
Beschlussvorschlag:
A. Sachentscheidung
1. Aufgrund der vorliegenden Gebührenkalkulation (Anlage 1) vom 27.06.2026 wird die
Gebührenordnung beschlossen.
2. Die als Anlage 2 beigefügte Neufassung der Satzung der Städtischen Musikschule Weil am
Rhein (Musikschulsatzung) wird beschlossen.
B. Finanzielle Auswirkungen
JA Nein
Höhere Gebühreneinnahmen und dadurch geringere Kosten
Der Beschluss/-vorschlag erzeugt langfristige Folgekosten:
ja, in Höhe von jährlich nein
Nachrichtlich:
1. Personelle Auswirkungen:
JA Nein
Maßnahme ist Teil des strategischen Ziels:
Ziel 1: Bildung
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Begründung:
Die aktuellen Gebühren der Städtischen Musikschule gelten seit dem 1. Oktober 2024. Da vor
der letzten Neukalkulation der Gebühren über viele Jahre keine Neuberechnung vorgenommen
wurden, wurde damals festgehalten, dass die Gebühren der Musikschule 2026 erneut berechnet
werden sollen.
Diese Neuberechnung hat die Fa. Allevo Kommunalberatung nun für das Musikschuljahr
2026/2027 auf Grundlage der §§ 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erstellt
(siehe Anlage).
Grundlage der Kalkulation sind die aktuellen Schülerzahlen (Stand Mai 2026) sowie die für das
Musikschuljahr 2026/2027 prognostizierten Kosten und Erlöse.
Mit der vorgeschlagenen Gebührenanpassung erhöhen sich die jährlichen Gebührenerlöse,
sodass der Kostendeckungsgrad von bisher rund 32,6 % auf 38,0 % gesteigert werden kann.
Die beiden größten Kostentreiber sind die Positionen Personalkosten und Interne
Leistungsverrechnung, die nachfolgend grafisch dargestellt werden.
Steigerung Personalkosten 2022 – 2026
Hintergrund Personalkosten:
Aufgrund des sog. Herrenberg-Urteils müssen Musikschullehrkräfte tarifbeschäftigt werden, da
ansonsten hohe Nachzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge drohen. Diese Verpflichtung zur
Tarifbeschäftigung führt zu Mehrkosten für die Lehrenden der Musikschule von mehr als
250.000,- EUR über vier Jahre (Vergleich 2022 noch mit vielen selbstständigen Lehrenden und
den Plankosten für 2026 mit den Tarifbeschäftigten).
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Steigerung Interne Leistungsverrechnung
Erklärung Interne Leistungsverrechnung:
Bei den Internen Leistungsverrechnungen handelt es sich um die Steuerungs- (z. B.
Oberbürgermeisterin, Gemeinderat) und Serviceleistungen (z. B. Personalabteilung,
IT, Kämmerei, Gebäudekosten) der Teilhaushalte 1 und 2. Diese werden auf die Produkte (hier:
Musikschule) weiterverrechnet.
Die gestiegenen Personal- und Sachkosten der vergangenen Jahre wirken sich auch bei den
internen Leistungsverrechnungen aus und führen zu einer Steigerung in den Planjahren 2025
und 2026.
Im Jahr 2024 wurden noch 510.150,- EUR verrechnet, für 2025 waren 509.328,- EUR geplant
und für 2026 sind 615.806,- EUR kalkuliert. Allein von 2025 auf 2026 bedeutet dies einen Anstieg
um über 100.000 EUR und rund 21 Prozent. Diese Kosten werden pauschal ermittelt und bilden
aus Sicht der Musikschule nicht die realen Aufwände ab. Da bei der Internen
Leistungsverrechnung kein Zahlungsfluss stattfindet, lohnt sich ein Blick auf die Einnahmen und
Ausgaben mit Zahlungsfluss.
Ohne die Einberechnung der internen Leistungsverrechnung würden die Kosten der Stadt
Weil am Rhein für die Musikschule durch die aktuelle Gebührenneukalkulation nach
Gegenrechnung aller Einnahmen und Ausgaben von 739.096,- EUR im Jahr 2024 auf 720.775,-
EUR (Plan 2026) sinken (siehe nachfolgende Grafik). Das ergäbe eine Entlastung des
städtischen Haushalts um 18.321 € im Vergleich zum bereits abgerechneten Jahr 2024. Trotz
erheblich gestiegener Personalkosten kann durch den vorgelegten Entwurf eine Verringerung der
realen Kosten erzielt werden.
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Übersicht der (prognostizierten) Jahresabschlüsse
mit und ohne Interne Leistungsverrechnung
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Vergleich der alten und neuen Gebühren der Musikschule
Gebühr pro Monat aktuell è Gebühr pro Monat neu
Fach/Miete 18 - 18 + Umland Umland
18 - 18 +
Musikzwerge 30,00è34,00
Musikalische 30,00è34,00
Früherziehung
Musikalische 30,00è34,00
Grundausbildung
Instrumentale 30,00è34,00
Orientierung
Instrumentaler 19,00è21,00
Grundschulunterric
ht
NEU: 00,00è2,00
Mietpauschale
Instrumentaler
Grundschulunterric
ht*
2er-Gruppe 45,00è50,50 58,00è126,00 51,00è65,50 65,00è126,00
30 Min.
2er-Gruppe 68,00è75,50 88,00è189,00 78,00è98,00 98,00è189,00
45 Min.
ab 3er-Gruppe 39,00è44,00 50,00è110,00 44,00è57,00 56,00è110,00
45 Min.
ab 3er-Gruppe 53,00è59,00 68,00è147,00 60,00è76,50 76,00è147,00
60 Min.
Einzelunterricht 38,00è42,00 49,00è105,00 43,00è54,50 55,00è105,00
15 Min.
Einzelunterricht 76,00è84,00 98,00è210,00 87,00è109,00 110,00è210,0
30 Min. 0
Einzelunterricht 114,00è126,5 148,00è315,5 131,00è164,0 165,00è315,5
45 Min. 0 0 0 0
Aufbauklasse 127,00è140,5 165,00è350,5 146,00è182,5 184,00è350,5
45 Min. + 30 Min. 0 0 0 0
Miete pro 20,00è23,00 20,00è23,00 20,00è23,00 20,00è23,00
Instrument
* verpflichtend (Erläuterung: In diesem Fach stellt die Musikschule allen Schüler*innen ein
Instrument)
Erläuterungen zur Gebührentabelle:
Die Musikschule versteht sich in erster Linie als Einrichtung der Kinder- und Jugendförderung.
Die Förderung soll daher weiterhin vorrangig Kindern und Jugendlichen zugutekommen.
Erwachsene sind ausdrücklich willkommen und können das Unterrichtsangebot uneingeschränkt
nutzen.
Mit der Neufassung der Gebührenordnung wird abweichend von der Kalkulation von Allevo der
Erwachsenenzuschlag so angepasst, dass erwachsene Schüler*innen künftig eine voll
kostendeckende Gebühr entrichten. Hierzu ist wichtig zu wissen, dass für erwachsenen
Schüler*innen keine Landesmittel oder sonstige Zuschüsse abgerufen werden können.
Schüler*innen, Auszubildende und Studierende können jedoch bis maximal zur Vollendung des
27. Lebensjahres nach dem Gebührensatz 18 – abgerechnet werden, sie trifft die Erhöhung
daher nicht wie berufstätige Erwachsene. Der Anteil der erwachsenen Schüler*innen, die nicht
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mehr zur Schule gehen, keine Ausbildung machen und nicht studieren, lag im Jahr 2025 bei 2,78
Prozent (45 Erwachsene).
Auch die Satzung der Musikschule wurde angepasst. So wird nun eine einheitliche
Sozialermäßigung von maximal 30% definiert (§13, Absatz 2). Alle Schüler*innen, die bei der
Musikschule Ensemblefächer belegen oder in deren Orchestern spielen (diese Angebote sind
weiterhin kostenfrei), sind verpflichtet, bei Veranstaltungen der Musikschule sowie bei
städtischen Veranstaltungen mitzuwirken (§8, Absatz 8). Im Elementarbereich wurde die
Probezeit auf sechs Monate verlängert (§9, Absatz 4), weil in der bisherigen Probezeit von drei
Monaten oft nicht abgeschätzt werden konnte, ob das Unterrichtsformat für das Kind passend ist.
Mit der vorgeschlagenen Gebührenanpassung wird auf die gestiegenen Kosten und die
Haushaltslage der Stadt reagiert. Einzelheiten zur Kalkulation sowie die überarbeitete Satzung
sind den Anlagen zu entnehmen.
Begründung strategisches Ziel Bildung:
Die Städtische Musikschule ist eine Bildungseinrichtung, die den Fokus sowohl auf die
Breitenförderung (hier ist insbesondere der instrumentale Gruppenunterricht in den Grundschulen
hervorzuheben, der 2025 weiter ausgebaut werden konnte) als auch auf die Ausbildung
exzellenter Musiker*innen legt. Die hohe Anzahl von Grundschüler*innen, die durch den
Unterricht erreicht werden können und zuletzt jährlich erspielte Preise auf Bundesebene beim
Wettbewerb „Jugend musiziert“ belegen die erfolgreiche Arbeit der Städtischen Musikschule.
gez. gez.
Diana Stöcker Peter Spörrer
Oberbürgermeisterin Kulturamtsleiter
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