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Projekt Haushaltskonsolidierung - Verbesserung der Bürgerbeteiligung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Warendorf |
| Datum | 2026-07-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Öffentliche Sitzungsvorlage
Federführendes Amt/Team: Vorlagen Nr.: Datum:
Dezernat I 5055/2026 17.06.2026
Projekt Haushaltskonsolidierung - Verbesserung der Bürgerbeteiligung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 06.07.2026 Top:
Berichterstattung: Herr Fischer
Rat der Stadt Warendorf 16.07.2026 Top:
Berichterstattung: Torsten Fischer
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Falls ja:
Im Haushaltsplan vorgesehen: ja nein
Produkt: Betrag (EUR)
010901 500 €
(Ergänzende) textliche Begründung im Vorlagentext
1) 2)
Investitionskosten/einmalige Ausgaben: Laufende Kosten jährlich:
insgesamt: EUR insgesamt: EUR
Beteiligung Dritter: EUR Beteiligung Dritter: EUR
Belastung Stadt Warendorf: EUR Belastung Stadt Warendorf: EUR
Stufe 1: Klima-Check Stufe 2 ist erforderlich? ja nein (Stufe 2 entfällt)
Stufe 2: Klima-Check Stufe 2 ist erfolgt? ja nein erfolgt später/ist schon erfolgt
Textliche Begründung liegt vor: ja, im Vorlagentext als gesonderte Anlage(n)
Feuerwehrbelange betroffen? ja nein
Textliche Begründung liegt vor: ja, im Vorlagentext als gesonderte Anlage(n)
Vorlage 5055/2026 ...
Beschlussempfehlung / Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Begleitung der Haushaltsplanberatungen 2027
die in dieser Vorlage dargestellten Informations- und Beteiligungsinstrumente
einzurichten und ein Beteiligungsverfahren zu initiieren.
2. Hierzu werden im Einzelnen
* eine digitale Informationsplattform zum Haushalt,
* die digitale Ausübung des Einwendungsrechts nach § 80 Abs. 3 GO NRW,
* eine digitale Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen zur
Haushaltskonsolidierung sowie
* ein öffentlicher Bürgerdialog zum Haushaltsplanentwurf 2027
eingerichtet bzw. durchgeführt.
3. Die Verwaltung berichtet dem Rat nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens über
die eingegangenen Anregungen und Vorschläge, damit diese im Rahmen der
Beratungen zum Haushalt 2027 bewertet werden können.
4. Der Prozess der Bürgerbeteiligung wird im Nachgang evaluiert. Von den Ergebnissen
wird die Fortführung für das Haushaltsjahr 2028 abhängig gemacht. Die Verwaltung
legt bis zur Sommerpause 2027 eine entsprechende Auswertung und einen
Beschlussvorschlag vor.
Erläuterungen:
I. Ausgangspunkt und Zielsetzung
Die finanzielle Situation der Kommunen ist bundesweit und auch in der Stadt Warendorf von
erheblichen Herausforderungen geprägt. Vor diesem Hintergrund wurde u.a. in der
politischen Lenkungsgruppe „Haushaltskonsolidierung“, in der alle Fraktionen des Rates
und die Verwaltungsleitung vertreten sind, in der Sitzung am 11.12.2025 die Frage gestellt,
in welcher Form und mit welchen Instrumenten die Bürgerschaft stärker in die Diskussion
über die zukünftige Entwicklung der städtischen Finanzen eingebunden werden kann.
Dabei geht es in erster Linie um die Nutzung des „Schwarmwissens“ der Stadtgesellschaft
im Hinblick auf noch vorhandene Einsparmöglichkeiten im Bereich der Stadt Warendorf.
Ziel ist es, den Einwohnerinnen und Einwohnern zunächst einen Überblick über die
kommunale Finanzwirtschaft zu geben, damit Transparenz über den städtischen Haushalt
herzustellen („Information“) und zugleich die Möglichkeit zu eröffnen, eigene Vorschläge
zur Haushaltskonsolidierung einzubringen („Beteiligung“).
Vorlage 5055/2026 ...
Die Verwaltung verfolgt dabei einen stufenweisen Ansatz. Für die Haushaltsplanberatungen
2027 soll zunächst ein niedrigschwelliges Informations- und Beteiligungsangebot
geschaffen werden. Das Angebot soll dabei in bereits eingeführte rechtliche und technische
Formate integriert werden, um eine einfache sowie kostengünstige Einführung der dafür
erforderlichen Instrumente zu ermöglichen („Effizienz der Umsetzung“).
Auf Grundlage der dabei gewonnenen Erfahrungen sollten in den Folgejahren die
eingeführten Instrumente angepasst oder weitergehende Beteiligungsformate entwickelt
werden. Bei geringer Resonanz und begrenzter Wirksamkeit ist aber auch die Einstellung
der Formate durchaus denkbar. Die Verwaltung schlägt in diesem Zusammenhang vor,
nach Abschluss der Haushaltsberatungen 2027 eine Evaluation bezüglich der
Beteiligungsformate vorzunehmen und dem Fachausschuss bis zur Sommerpause 2027
einen Beschlussvorschlag zum weiteren Vorgehen vorzulegen. Dieses Vorgehen soll die
Wirksamkeit des Beteiligungsformates und eine ausgewogene Kosten-Nutzen-Relation
sicherstellen („Qualitätssicherung“).
II. Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten
II.1 Verbesserung der Information über den städtischen Haushalt
Zur Information der interessierten Öffentlichkeit und zur besseren Nachvollziehbarkeit des
Haushaltsgeschehens wird vorgeschlagen, eine digitale Themenseite „Haushalt und
Haushaltskonsolidierung“ einzurichten.
Die Seite sollte insbesondere folgende Inhalte umfassen:
* Erläuterungen wichtiger Haushaltsbegriffe in allgemeinverständlicher Sprache
* grafische Darstellungen wesentlicher Erträge und Aufwendungen
* Informationen zu gesetzlichen Rahmenbedingungen und Pflichtaufgaben
* häufig gestellte Fragen zum Haushalt
* Bereitstellung von ergänzenden Informationen in Form von Präsentationen und
sonstigen Informationsmaterialien
Als sinnvolle Ergänzung sind weitere Maßnahmen vorstellbar, für die es bereits bestehende
Strukturen in der Stadtverwaltung gibt. Hierzu gehören insbesondere:
* regelmäßige Beiträge in den sozialen Medien,
* Presseinformationen,
* Einbindung von Vereinen, Verbänden, Schulen und weiteren Multiplikatoren.
Vorlage 5055/2026 ...
II.2 Stärkere Bewerbung der vorhandenen Einwendungsmöglichkeiten
Der Prozess der Aufstellung des Haushalts sieht bereits heute vor, dass Einwohnerinnen
und Einwohner ebenso wie Abgabepflichtige formal Einwendungen gegen den Entwurf
des Haushalts erheben können (s. § 80 Abs. 3 GO NRW). Der Gesetzgeber hat dafür eine
Frist von mindestens 14 Tagen vorgesehen. Der Rat beschließt vor der endgültigen
Verabschiedung des Haushalts über die eingegangenen Einwendungen.
Erfahrungsgemäß wird von dieser Möglichkeit zur Beteiligung an der Haushaltsplanung
nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang Gebrauch gemacht. Da liegt der Gedanke nahe,
in einem ersten Schritt dieses bereits vorhandene Instrument bekannter zu machen und die
Teilnahme zu vereinfachen. Bislang wird die Einwendungsoption lediglich im Amtsblatt
öffentlich bekannt gemacht und erreicht damit i.d.R. lediglich die ohnehin interessierten
Kreise, nicht aber die breite Masse der Einwohnerinnen und Einwohner. Dabei ist
insbesondere auf die Möglichkeit hinzuweisen, solche Einwendungen auch in digitaler Form
einzureichen.
In die gleiche Richtung geht ein ergänzender Vorschlag: es sollte eine Plattform
geschaffen werden, die dazu dient, konkrete Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung dort
einzureichen. Im Gegensatz zu den Einwendungen nach § 80 Abs. 3 GO NRW ist dieser
Weg weniger formal und sollte technisch einfach ausgestaltet werden, um möglichst viele
Menschen zu einer Eingabe zu bewegen.
Durch die Nutzung bestehender technischer Strukturen entstehen hierfür keine zusätzlichen
finanziellen Aufwendungen.
II.3 Bürgerdialog zum Haushaltsplanentwurf 2027
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen soll ein öffentlicher Bürgerdialog durchgeführt
werden.
Ziel der Veranstaltung ist es,
* die aktuelle Haushaltslage nachvollziehbar darzustellen,
* die Ursachen struktureller Haushaltsdefizite zu erläutern,
* bestehende Handlungsspielräume und Grenzen kommunaler Finanzpolitik
aufzuzeigen
und
* den Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit zu geben, Fragen zu stellen sowie
eigene Vorschläge einzubringen.
Die Veranstaltung soll als hybrides Format durchgeführt werden und damit sowohl eine
Teilnahme vor Ort als auch die Teilnahme in digitaler Form ermöglichen.
Vorlage 5055/2026 ...
Inhaltliche Schwerpunkte könnten u. a. sein:
* Entwicklung der kommunalen Finanzen in Nordrhein-Westfalen und in Warendorf,
* Entwicklung der Haushaltslage der vergangenen Jahre,
* mittelfristige Finanzplanung und Perspektiven bis über das Jahr 2030 hinaus,
* Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen der Stadt,
* Auswirkungen externer Faktoren wie Umlagen, Tarifabschlüsse, gesetzliche
Leistungsansprüche und gesamtwirtschaftliche Entwicklungen.
Im Anschluss an den Informationsteil erfolgt eine moderierte Diskussion.
III. Zeitschiene
* September 2026: Beginn der Öffentlichkeitskampagne mit Ankündigung des
Bürgerdialogs
* September 2026: Freischaltung der Anmeldung zum Bürgerdialog
* 01. Oktober 2026: Einbringung des Haushaltsentwurfes 2027
* unmittelbar danach: Veröffentlichung des Haushaltsplanentwurfs 2027
* Oktober 2026: Veröffentlichung der Themenseite „Haushalt und
Haushaltskonsolidierung“
* 08. Oktober 2026 (Vorschlag): Durchführung des Bürgerdialogs
* Ende Oktober 2026: Ende der Stellungnahmefrist und Auswertung der Anregungen
* November / Dezember 2026: Beratungen in den politischen Gremien
* 18. Dezember 2026: Verabschiedung des Haushalts 2027 im Rat
III. Finanzielle Auswirkungen
Die Maßnahmen werden weitgehend mit vorhandenen personellen und technischen
Ressourcen umgesetzt. Zusätzliche Aufwendungen beschränken sich auf die
organisatorische Durchführung der Informationsveranstaltung und können im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel gedeckt werden.
Im Zuge der konkreten Umsetzungsplanung könnte sich herausstellen, dass in einem
kleinen Umfang Aufträge vergeben werden müssen (z. B. für den Druck von Flyern o. ä.).
Hierfür sollte ein Betrag von 500 € aus dem vorhandenen Budget des Produktes
Haushaltssteuerung (160102) reserviert werden.
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Anlagen:
./.
Vorlage 5055/2026
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