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Erweiterter Beteiligungsbericht 2024 gemäß § 117 GO NRW
Angenommen37 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wachtberg |
| Datum | 2026-07-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
Nr. 25-30/0277
Gemeinde Wachtberg
Beratungsfolge Termin
Gemeinderat 08.07.2026
TOP: Erweiterter Beteiligungsbericht 2024 gemäß § 117 GO NRW
Sachverhalt und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 gem. § 116
Absatz 2 GO NRW entschieden, von der nach § 116a Absatz 1 GO NRW
vorgesehenen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses
und Gesamtlageberichtes für das Haushaltsjahr 2024 Gebrauch zu machen. Daher
hat die Gemeinde Wachtberg gemäß § 116a Absatz 3 GO NRW einen
Beteiligungsbericht nach § 117 GO NRW zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht hat gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW grundsätzlich folgende
Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-
rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten:
1. die Beteiligungsverhältnisse,
2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
3. die Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des
Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereichs,
4. die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen
untereinander und mit der Gemeinde
Über den Beteiligungsbericht ist nach § 117 Absatz 1 Satz 3 GO NRW ein
gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.
Der beigefügte Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2024 wird dem Rat der
Gemeinde Wachtberg hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Wachtberg beschließt den als Anlage beigefügten
Beteiligungsbericht für das Jahr 2024.
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