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Erweiterter Beteiligungsbericht 2024 gemäß § 117 GO NRW

Angenommen37 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeWachtberg
Datum2026-07-08
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Gemeinde Wachtberg Der Bürgermeister Beschlussvorlage Nr. 25-30/0277 Gemeinde Wachtberg Beratungsfolge Termin Gemeinderat 08.07.2026 TOP: Erweiterter Beteiligungsbericht 2024 gemäß § 117 GO NRW Sachverhalt und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 gem. § 116 Absatz 2 GO NRW entschieden, von der nach § 116a Absatz 1 GO NRW vorgesehenen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichtes für das Haushaltsjahr 2024 Gebrauch zu machen. Daher hat die Gemeinde Wachtberg gemäß § 116a Absatz 3 GO NRW einen Beteiligungsbericht nach § 117 GO NRW zu erstellen. Der Beteiligungsbericht hat gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW grundsätzlich folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich- rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten: 1. die Beteiligungsverhältnisse, 2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche, 3. die Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereichs, 4. die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde Über den Beteiligungsbericht ist nach § 117 Absatz 1 Satz 3 GO NRW ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen. Der beigefügte Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2024 wird dem Rat der Gemeinde Wachtberg hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Wachtberg beschließt den als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht für das Jahr 2024. Seite 1 von 1

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