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Bestätigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und Entlastung des Bürgermeisters
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| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wachtberg |
| Datum | 2026-07-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
Nr. 25-30/0224/1
Gemeinde Wachtberg
Beratungsfolge Termin
Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2026
Gemeinderat 08.07.2026
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Bürgermeisters
Sachverhalt und Rechtslage:
Die §§ 101 ff. der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regeln u. a. die
umfangreichen Aufgaben der örtlichen Prüfung.
Gem. § 102 Abs. 3 GO NRW ist die Prüfung u. a. so anzulegen, dass Unrichtigkeiten
und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die
Darstellung des sich nach § 95 Absatz 1 Satz 4 GO NRW ergebenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei
gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden.
§ 59 Abs. 3 Satz 2 i. V m.§ 102 Abs. 2 GO NRW ermöglicht es dem
Rechnungsprüfungsausschuss, sich zur Prüfung der Jahresrechnung eines Dritten
zu bedienen, der die Prüfungstätigkeit wahrnimmt. Aufgrund dessen beauftragte der
Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2025 die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18,
50678 Köln, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2024 wurde den Ratsmitgliedern über das
Ratsinformationssystem am 07.04.2026 mit Schreiben vom 26.03.2026 zugeleitet.
Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2024 wurde mit der Einladung zur Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses im Ratsinformationssystem der Gemeinde
Wachtberg bereitgestellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat dem Jahresabschluss und
dem Lagebericht einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (siehe Anlage 5/
6.2 in dem Prüfbericht) erteilt.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 16.06.2026 war als Vertreter
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH Herr Gerhard Richter
anwesend und erläuterte den Prüfungsbericht und stand für die Beantwortung von
Fragen zur Verfügung.
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Der Jahresfehlbetrag verringert gem. § 75 Absatz 3 Satz 2 GO NRW die
Ausgleichsrücklage. Diese weist zum 31.12.2024 somit einen Stand i. H. v.
1.574.469,91 € aus. Der Bestand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2024 beträgt
58.848.033,70 €.
Die einzelnen Positionen der Bilanz stellen sich wie folgt dar:
Aktiva 2024 in % 2023 Passiva 2024 in % 2023
T€ T€ T€ T€
Aufwendungen 6.051 2,89 6.051
zur Erhaltung
der gemeindl.
Leistungs-
fähigkeit
Anlage- 197.343 94,09 191.510 Eigenkapital 55.747 26,58 60.377
vermögen
Umlauf- 5.935 2,83 7.171 Sonderposten 53.708 25,59 50.606
vermögen
ARAP 408 0,19 201 Rückstellungen 16.349 7,86 16.046
Verbind- 81.180 38,68 75.197
lichkeiten
PRAP 2.753 1,31 2.707
Summe 209.737 100,00 204.933 209.737 100,00 204.933
Als Vergleich werden die Ergebnisse des Jahresabschlusses 2023
gegenübergestellt:
Die Eigenkapitalquote I beträgt 26,58 % (JA 2023: 29,46 %). Die Eigenkapitalquote II
(incl. Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen) wird mit 51,54 % (JA 2023:
53,80 %) vorgetragen. Es handelt sich hier um das sogenannte "wirtschaftliche
Eigenkapital", da es sich um Zuwendungen und Beiträge handelt, die i. d. R. nicht
zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind.
Der Grad der Verschuldung beträgt 46,27 % (JA 2023: 44,52 %). Hierin sind
Rückstellungen i. H. v. 16.348.851,35 enthalten. Die langfristigen Verbindlichkeiten
(mehr als ein Jahr) betragen 47.737.432 €. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum
31.12.2024 ergeben eine Summe von 31.178.686 €.
Beschlussvorschlag:
Beschluss 1:
Der Rat der Gemeinde Wachtberg stellt auf einstimmige Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss
2024 in der aktuellen Fassung vom 30. April 2026 fest.
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Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.675.450,86 € ist durch die Entnahme aus der
Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.574.469,91 € und der Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.100.980,95 € zu decken.
Die Ausgleichrücklage beträgt nach der Entnahme 0,00 € und die allgemeine
Rücklage 55.747.052,75 €.
Beschluss 2:
Der Rat der Gemeinde Wachtberg erteilt auf einstimmige Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg
gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW bezüglich des Jahresabschlusses 2024 die
Entlastung.
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