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Bestätigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und Entlastung des Bürgermeisters

Angenommen36 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeWachtberg
Datum2026-07-08
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Gemeinde Wachtberg Der Bürgermeister Beschlussvorlage Nr. 25-30/0224/1 Gemeinde Wachtberg Beratungsfolge Termin Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2026 Gemeinderat 08.07.2026 TOP: Bestätigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und Entlastung des Bürgermeisters Sachverhalt und Rechtslage: Die §§ 101 ff. der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regeln u. a. die umfangreichen Aufgaben der örtlichen Prüfung. Gem. § 102 Abs. 3 GO NRW ist die Prüfung u. a. so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 95 Absatz 1 Satz 4 GO NRW ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. § 59 Abs. 3 Satz 2 i. V m.§ 102 Abs. 2 GO NRW ermöglicht es dem Rechnungsprüfungsausschuss, sich zur Prüfung der Jahresrechnung eines Dritten zu bedienen, der die Prüfungstätigkeit wahrnimmt. Aufgrund dessen beauftragte der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2025 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2024 wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem am 07.04.2026 mit Schreiben vom 26.03.2026 zugeleitet. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 wurde mit der Einladung zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses im Ratsinformationssystem der Gemeinde Wachtberg bereitgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat dem Jahresabschluss und dem Lagebericht einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (siehe Anlage 5/ 6.2 in dem Prüfbericht) erteilt. In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 16.06.2026 war als Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH Herr Gerhard Richter anwesend und erläuterte den Prüfungsbericht und stand für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Seite 1 von 3 Der Jahresfehlbetrag verringert gem. § 75 Absatz 3 Satz 2 GO NRW die Ausgleichsrücklage. Diese weist zum 31.12.2024 somit einen Stand i. H. v. 1.574.469,91 € aus. Der Bestand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2024 beträgt 58.848.033,70 €. Die einzelnen Positionen der Bilanz stellen sich wie folgt dar: Aktiva 2024 in % 2023 Passiva 2024 in % 2023 T€ T€ T€ T€ Aufwendungen 6.051 2,89 6.051 zur Erhaltung der gemeindl. Leistungs- fähigkeit Anlage- 197.343 94,09 191.510 Eigenkapital 55.747 26,58 60.377 vermögen Umlauf- 5.935 2,83 7.171 Sonderposten 53.708 25,59 50.606 vermögen ARAP 408 0,19 201 Rückstellungen 16.349 7,86 16.046 Verbind- 81.180 38,68 75.197 lichkeiten PRAP 2.753 1,31 2.707 Summe 209.737 100,00 204.933 209.737 100,00 204.933 Als Vergleich werden die Ergebnisse des Jahresabschlusses 2023 gegenübergestellt: Die Eigenkapitalquote I beträgt 26,58 % (JA 2023: 29,46 %). Die Eigenkapitalquote II (incl. Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen) wird mit 51,54 % (JA 2023: 53,80 %) vorgetragen. Es handelt sich hier um das sogenannte "wirtschaftliche Eigenkapital", da es sich um Zuwendungen und Beiträge handelt, die i. d. R. nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind. Der Grad der Verschuldung beträgt 46,27 % (JA 2023: 44,52 %). Hierin sind Rückstellungen i. H. v. 16.348.851,35 enthalten. Die langfristigen Verbindlichkeiten (mehr als ein Jahr) betragen 47.737.432 €. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum 31.12.2024 ergeben eine Summe von 31.178.686 €. Beschlussvorschlag: Beschluss 1: Der Rat der Gemeinde Wachtberg stellt auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss 2024 in der aktuellen Fassung vom 30. April 2026 fest. Seite 2 von 3 Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.675.450,86 € ist durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.574.469,91 € und der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.100.980,95 € zu decken. Die Ausgleichrücklage beträgt nach der Entnahme 0,00 € und die allgemeine Rücklage 55.747.052,75 €. Beschluss 2: Der Rat der Gemeinde Wachtberg erteilt auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW bezüglich des Jahresabschlusses 2024 die Entlastung. Seite 3 von 3

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