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Entwicklungsperspektiven für Gewerbeflächen in der Gemeinde Wachtberg

Angenommen37 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeWachtberg
Datum2026-07-08
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Gemeinde Wachtberg Der Bürgermeister Beschlussvorlage Nr. 25-30/0283 Gemeinde Wachtberg Beratungsfolge Termin Gemeinderat 08.07.2026 TOP: Entwicklungsperspektiven für Gewerbeflächen in der Gemeinde Wachtberg Sachverhalt und Rechtslage: Die Gemeinde Wachtberg verzeichnet seit Jahren einen Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen. Dieser Bedarf wurde sowohl von ortsansässigen Unternehmen als auch im politischen Raum wiederholt thematisiert und stellt einen wichtigen Baustein der strategischen Gemeindeentwicklung dar. Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) wurde diesem Bedarf teilweise durch die Darstellung einer südlichen Gewerbegebietserweiterung Rechnung getragen. Für den ersten Teil dieser Erweiterungsfläche wurde mit dem Bebauungsplan Nr. 10-10, 9. Änderung 2017 Baurecht geschaffen und die Erschließung gesichert. Die geschaffenen Gewerbeflächen sind inzwischen weitestgehend vergeben und überwiegend bebaut. Im Bereich der im FNP festgelegten, bisher noch nicht entwickelten südlichen Teilfläche wurde bereits erfolgreich Grunderwerb betrieben. Die Ankauf- und Entwicklungsbemühungen laufen weiter fort. Da die im FNP verankerte Gewerbeflächenerweiterung den im FNP-Verfahren ermittelten Bedarf jedoch nur teilweise deckt, wurde im Zuge der Regionalplan- neuaufstellung seitens der Gemeinde Wachtberg weiterer Gewerbeflächenbedarf eingebracht (s. SV 20-25/0539, SV 20-25/0626). Die Bezirksregierung hat diese Eingabe teilweise bestätigt. Sie hat in ihrem bis zum Zieljahr 2046 angesetzten Regionalplan für die Gemeinde Wachtberg neue GIB-Potenziale ermittelt und in einem 7 ha großen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) nördlich des Gewerbegebiets Villip im Regionalplan Köln 2025 festgelegt (s. Kartenauszug unten). Seite 1 von 3 Regionalplan Köln (2025): Bereiche gewerblicher und industrieller Nutzungen (GIB) Mit der Festlegung dieser Fläche im Regionalplan besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Entwicklung weiterer Gewerbeflächen perspektivisch zu prüfen. Eine Entscheidung über eine konkrete Entwicklung oder die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens ist hiermit jedoch nicht verbunden. Vor diesem Hintergrund informiert die Verwaltung den Rat über den aktuellen Sachstand und die sich hieraus grundsätzlich ergebenden Entwicklungsperspektiven. Um der in Wachtberg bestehenden Nachfrage nach Gewerbeflächen langfristig Rechnung tragen zu können, beabsichtigt die Verwaltung, auf Grundlage der regional- und bauleitplanerischen Zielvorgaben die Planungsgrundlagen sowie die Entwicklungsperspektiven des Bereichs weiter zu konkretisieren. Hierzu gehören insbesondere die Prüfung der Flächenverfügbarkeit, der Eigentumsverhältnisse, der Erschließungsmöglichkeiten sowie weiterer fachlicher Rahmenbedingungen. Die Verwaltung wird den Planungsausschuss bei Vorliegen belastbarer Erkenntnisse informieren und die Angelegenheit dort zur weiteren fachlichen Beratung vorlegen. Parallel werden im Rahmen des Arbeitskreises Baulandmanagement strategische Ansätze zur künftigen Gewerbeflächenentwicklung und Flächensicherung erarbeitet. Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Entwicklungsperspektiven der im Regionalplan dargestellten gewerblichen Entwicklungsfläche fachlich weiter zu konkretisieren und die Angelegenheit bei Vorliegen belastbarer Erkenntnisse dem Planungsausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen. Seite 2 von 3 Seite 3 von 3

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