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Entwicklungsperspektiven für Gewerbeflächen in der Gemeinde Wachtberg
Angenommen37 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wachtberg |
| Datum | 2026-07-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Wachtberg
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
Nr. 25-30/0283
Gemeinde Wachtberg
Beratungsfolge Termin
Gemeinderat 08.07.2026
TOP: Entwicklungsperspektiven für Gewerbeflächen in der Gemeinde Wachtberg
Sachverhalt und Rechtslage:
Die Gemeinde Wachtberg verzeichnet seit Jahren einen Bedarf an zusätzlichen
Gewerbeflächen. Dieser Bedarf wurde sowohl von ortsansässigen Unternehmen als
auch im politischen Raum wiederholt thematisiert und stellt einen wichtigen Baustein
der strategischen Gemeindeentwicklung dar. Im Zuge der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans (FNP) wurde diesem Bedarf teilweise durch die Darstellung
einer südlichen Gewerbegebietserweiterung Rechnung getragen. Für den ersten Teil
dieser Erweiterungsfläche wurde mit dem Bebauungsplan Nr. 10-10, 9. Änderung
2017 Baurecht geschaffen und die Erschließung gesichert. Die geschaffenen
Gewerbeflächen sind inzwischen weitestgehend vergeben und überwiegend bebaut.
Im Bereich der im FNP festgelegten, bisher noch nicht entwickelten südlichen
Teilfläche wurde bereits erfolgreich Grunderwerb betrieben. Die Ankauf- und
Entwicklungsbemühungen laufen weiter fort.
Da die im FNP verankerte Gewerbeflächenerweiterung den im FNP-Verfahren
ermittelten Bedarf jedoch nur teilweise deckt, wurde im Zuge der Regionalplan-
neuaufstellung seitens der Gemeinde Wachtberg weiterer Gewerbeflächenbedarf
eingebracht (s. SV 20-25/0539, SV 20-25/0626).
Die Bezirksregierung hat diese Eingabe teilweise bestätigt. Sie hat in ihrem bis zum
Zieljahr 2046 angesetzten Regionalplan für die Gemeinde Wachtberg neue
GIB-Potenziale ermittelt und in einem 7 ha großen Bereich für gewerbliche und
industrielle Nutzungen (GIB) nördlich des Gewerbegebiets Villip im Regionalplan Köln
2025 festgelegt (s. Kartenauszug unten).
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Regionalplan Köln (2025): Bereiche gewerblicher und industrieller Nutzungen (GIB)
Mit der Festlegung dieser Fläche im Regionalplan besteht grundsätzlich die
Möglichkeit, die Entwicklung weiterer Gewerbeflächen perspektivisch zu prüfen. Eine
Entscheidung über eine konkrete Entwicklung oder die Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens ist hiermit jedoch nicht verbunden.
Vor diesem Hintergrund informiert die Verwaltung den Rat über den aktuellen
Sachstand und die sich hieraus grundsätzlich ergebenden Entwicklungsperspektiven.
Um der in Wachtberg bestehenden Nachfrage nach Gewerbeflächen langfristig
Rechnung tragen zu können, beabsichtigt die Verwaltung, auf Grundlage der regional-
und bauleitplanerischen Zielvorgaben die Planungsgrundlagen sowie die
Entwicklungsperspektiven des Bereichs weiter zu konkretisieren.
Hierzu gehören insbesondere die Prüfung der Flächenverfügbarkeit, der
Eigentumsverhältnisse, der Erschließungsmöglichkeiten sowie weiterer fachlicher
Rahmenbedingungen.
Die Verwaltung wird den Planungsausschuss bei Vorliegen belastbarer Erkenntnisse
informieren und die Angelegenheit dort zur weiteren fachlichen Beratung vorlegen.
Parallel werden im Rahmen des Arbeitskreises Baulandmanagement strategische
Ansätze zur künftigen Gewerbeflächenentwicklung und Flächensicherung erarbeitet.
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, die Entwicklungsperspektiven der im Regionalplan dargestellten
gewerblichen Entwicklungsfläche fachlich weiter zu konkretisieren und die
Angelegenheit bei Vorliegen belastbarer Erkenntnisse dem Planungsausschuss zur
weiteren Beratung vorzulegen.
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