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Antrag der Fraktion Wir für Vechta vom 11.06.2026 nach § 10 der Geschäftsordnung; Anpassung der Förderrichtlinien für Mini-Photovoltaik-Anlagen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVechta
Datum2026-06-29
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eingegangen am 11.06.2026 WIR FÜR VECHTA E.V. Heinrich-Lübke-Str. 28 49377 Vechta Tel. 04441-91 02 71 [email protected] Wir für Vechta e.V. Heinrich-Lübke -Straße 28 49377 Vechta Vechta, 14.06.2026 Antrag nach Paragraph 10 der Geschäftsordnung der Fraktion „Wir für Vechta.“ an den Stadtrat Vechta am 29.06.2026 Antrag: Die Stadt Vechta fördert den Einsatz von Mini-Photovoltaik-Anlagen, auch Balkon- Kraftwerke genannt, in Miet- und Eigentumswohnungen. Es kann ein Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 € beantragt werden. Die Stadt stellt für diese Förderung bis zu 10.000,00 € jährlich zur Verfügung. Die Stadt Vechta möge dem Bauausschuss über die bisherigen Erfahrungen bezüglich dieser Richtlinie berichten und eine Vorschlag unterbreiten, wie diese Förderrichtlinie an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden kann. Begründung Die Preise für Mini-Photovoltaik-Anlagen sind drastisch gesunken, der Leistung dieser Anlagen ist hingegen stark gestiegen. Die Förderrichtlinie der Stadt Vechta beschränkt die Leistung der Anlagen auf bis zu 600 Watt Spitzenleistung. Es ist nicht definiert, ob auch die Speicheranlagen mitgefördert werden. Die aktuelle Leistung von Mini-Photovoltaik-Anlagen beträgt 800 Watt. Außerdem amortisiert sich eine Mini-Photovoltaik-Anlagen in kürzester Zeit (3-5 Jahren) und die Preise sind drastisch auf ca. 500,00 € ohne Speicher und 1.000,00 € mit Speicher gefallen. Daher halten wir eine Diskussion über eine Anpassung dieser Förderrichtlinie für notwendig. Wir bitten darum, diesen Antrag in der nächsten Bauausschusssitzung zu beraten. Für die Fraktion „Wir für Vechta“ Volker Lampe

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