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Antrag der Fraktion Wir für Vechta vom 11.06.2026 nach § 10 der Geschäftsordnung; Anpassung der Förderrichtlinien für Mini-Photovoltaik-Anlagen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Vechta |
| Datum | 2026-06-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
eingegangen am 11.06.2026
WIR FÜR VECHTA E.V.
Heinrich-Lübke-Str. 28
49377 Vechta
Tel. 04441-91 02 71
[email protected]
Wir für Vechta e.V. Heinrich-Lübke -Straße 28 49377 Vechta
Vechta, 14.06.2026
Antrag nach Paragraph 10 der Geschäftsordnung der Fraktion „Wir für Vechta.“ an den
Stadtrat Vechta am 29.06.2026
Antrag:
Die Stadt Vechta fördert den Einsatz von Mini-Photovoltaik-Anlagen, auch Balkon-
Kraftwerke genannt, in Miet- und Eigentumswohnungen. Es kann ein Zuschuss in Höhe von
25 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 € beantragt
werden. Die Stadt stellt für diese Förderung bis zu 10.000,00 € jährlich zur Verfügung.
Die Stadt Vechta möge dem Bauausschuss über die bisherigen Erfahrungen bezüglich dieser
Richtlinie berichten und eine Vorschlag unterbreiten, wie diese Förderrichtlinie an die
aktuellen Gegebenheiten angepasst werden kann.
Begründung
Die Preise für Mini-Photovoltaik-Anlagen sind drastisch gesunken, der Leistung dieser
Anlagen ist hingegen stark gestiegen. Die Förderrichtlinie der Stadt Vechta beschränkt die
Leistung der Anlagen auf bis zu 600 Watt Spitzenleistung. Es ist nicht definiert, ob auch die
Speicheranlagen mitgefördert werden.
Die aktuelle Leistung von Mini-Photovoltaik-Anlagen beträgt 800 Watt. Außerdem
amortisiert sich eine Mini-Photovoltaik-Anlagen in kürzester Zeit (3-5 Jahren) und die Preise
sind drastisch auf ca. 500,00 € ohne Speicher und 1.000,00 € mit Speicher gefallen.
Daher halten wir eine Diskussion über eine Anpassung dieser Förderrichtlinie für notwendig.
Wir bitten darum, diesen Antrag in der nächsten Bauausschusssitzung zu beraten.
Für die Fraktion „Wir für Vechta“
Volker Lampe
Text aus PDF extrahiert