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Änderung der Benutzungsordnung für das Knickenberghaus
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Telgte |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Fachbereich Bildung, Familie, Generationen, Kultur beantragt die Änderung der Benutzungsordnung für das Knickenberghaus, um den Heimatverein Telgte als Nutzer aufzunehmen. Der Verein interessiert sich für die Übernahme des denkmalgeschützten Gebäudes und möchte es als Vereinsstätte nutzen, während parallel planungs- und genehmigungsrechtliche Fragen sowie die Kostenteilung für erforderliche Gutachten geklärt werden. Der Rat beschloss die geänderte Benutzungsordnung an. Zudem wurde festgehalten, dass politische Vereinigungen das Gebäude 10 Tage vor allgemeinen Wahlen nicht nutzen dürfen.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage-Nr.
4 2026/057/1
Die Bürgermeisterin
Sitzungsvorlage
Fachbereich
FB 4 - Bildung, Familie, Generationen, Kultur
Datum Sitzung FB-Leiter/-in: Tanja Schnur
19.06.2026 öffentlich Verfasser/-in: Tanja Schnur
Änderung der Benutzungsordnung für das Knickenberghaus
Beratungsfolge Sitzungstermine
Rat der Stadt Telgte 09.07.2026
Beschlussvorschlag
Die geänderte Benutzungsordnung für das Knickenberghaus wird beschlossen.
Gleichstellungsrelevante Fragen werden tangiert ja
Die Gleichstellungsbeauftragte ist beteiligt worden ja
Finanzielle Auswirkungen (nur bei Investitionsmaßnahmen)
Es handelt sich um eine Investitionsmaßnahme nein
Im Haushaltsplan / Investitionsprogramm veranschlagt? nein
Klimarelevanz wurde geprüft nein
Begründung
Der Haupt- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat in seiner Sitzung am
16.06.2026 eine textliche Veränderung beschlossen:
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§ 1 Nutzungszweck
Eine Nutzung durch politische Vereinigungen ist 10 Tage vor allgemeinen Wahlen
nicht zulässig.
Anfang der 1970er-Jahre wurde das Knickenberghaus grundlegend saniert, um dort
eine „Begegnungsstätte für ältere Mitbürger“ einzurichten. Seitdem wird das Gebäude
überwiegend für Angebote für Seniorinnen und Senioren genutzt. Im Laufe der Jahre
kamen weitere Nutzungen hinzu, beispielsweise durch den Schachverein.
Der Heimatverein Telgte hat gegenüber der Stadt Telgte den Wunsch geäußert, das
Knickenberghaus zu übernehmen. Hierzu haben bereits mehrere Gespräche zwischen
den Beteiligten stattgefunden. Der Heimatverein hat seine grundsätzliche Bereitschaft
erklärt, das Gebäude zu renovieren und künftig Verantwortung für dessen Unterhaltung
zu übernehmen.
Die Ausgangslage gestaltet sich jedoch komplex. Das denkmalgeschützte Gebäude
weist in Teilen Sanierungsbedarf auf. Gleichzeitig liegt keine vollständige Bauakte vor,
sodass der erforderliche finanzielle und personelle Aufwand für den notwendigen Pro-
zess derzeit nur schwer abgeschätzt werden kann. Vor diesem Hintergrund wurde mit
dem Heimatverein vereinbart, zunächst die planungs- und genehmigungsrechtlichen
Fragestellungen zu klären sowie die kurz-, mittel- und langfristig zu erwartenden Kos-
ten zu ermitteln.
Die Verwaltung hat den Heimatverein darüber informiert, dass für eine kurzfristige Be-
arbeitung des Projekts derzeit keine ausreichenden personellen Kapazitäten zur Verfü-
gung stehen. Der Heimatverein hat daraufhin angeboten, die erforderlichen Planungs-
leistungen durch einen Architekten aus den eigenen Reihen durchführen und begleiten
zu lassen. Danach haben auch bereits erste Gespräche mit dem Kreis Warendorf statt-
gefunden.
Für die vom Heimatverein angestrebte Nutzung des Gebäudes wird vor dem Hinter-
grund der unklaren Genehmigungslage ein Bauantrag zwingend erforderlich sein. Da
keine ausreichenden Planunterlagen vorhanden sind, wird bereits die Erstellung der
Genehmigungsplanung mit erheblichen Kosten verbunden sein. Hierzu zählen insbe-
sondere die Anfertigung von Bauzeichnungen sowie die Erstellung erforderlicher Gut-
achten, etwa zu den Themen Brandschutz, Bauphysik und Barrierefreiheit. Derzeit er-
arbeitet der Architekt aus dem Heimatverein eine Übersicht der zu erwartenden Kosten
für die Genehmigungsplanung. Nach deren Vorlage wird die Verwaltung den Rat der
Stadt Telgte informieren und einen Vorschlag für eine Kostenteilung vorlegen.
Neben den planungs- und genehmigungsrechtlichen Fragestellungen sind weitere
rechtliche und organisatorische Aspekte zu klären. Hierzu zählen insbesondere der
Abschluss einer vertraglichen Regelung – beispielsweise in Form eines Erbbaurechts-
vertrages –, eine mögliche Neuordnung der Grundstücksverhältnisse sowie die Festle-
gung grundsätzlicher Regelungen zur zukünftigen Nutzung des Gebäudes.
Die Bearbeitung dieser vielfältigen und komplexen Fragestellungen wird einen länge-
ren Zeitraum in Anspruch nehmen. Um dem Heimatverein dennoch bereits während
dieses Prozesses die Nutzung des Knickenberghauses als Vereinsstätte zu ermögli-
chen, schlägt die Verwaltung vor, die bestehende Benutzungsordnung entsprechend
anzupassen. Hierzu soll der Heimatverein sowohl im Nutzungszweck als auch hinsicht-
lich der Ausnahme bei den Nutzungsentgelten hinzugefügt werden. Er erhält damit die-
selben Rechte und Pflichten wie die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer. Die entspre-
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chend angepasste Benutzungsordnung ist als Anlage 1 beigefügt. Anlage 2 enthält ei-
ne synoptische Gegenüberstellung der bisherigen und der vorgeschlagenen Fassung.
Der Heimatverein hat den Wunsch geäußert, bereits zum jetzigen Zeitpunkt weiterge-
hende Befugnisse zu erhalten, um eigenständig Investitionen am Gebäude vornehmen
zu können. Aufgrund der noch offenen planungs-, genehmigungs- und vertragsrechtli-
chen Fragestellungen sowie möglicher Auflagen im Rahmen eines Bauantrags hält die
Verwaltung es jedoch für erforderlich, die genannten Schritte zunächst geordnet und
aufeinander aufbauend abzuarbeiten. Erst auf dieser Grundlage kann über weiterge-
hende Rechte und Verantwortlichkeiten entschieden werden.
Text aus PDF extrahiert