Startseite › Telgte › Antrag
Benutzungsordnung Haus der Musik und Begegnung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Telgte |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Telgte beschließt eine Benutzungsordnung für das neue „Haus der Musik und Begegnung", das Sommer 2026 eröffnet wird. Das Gebäude dient der Musikschule als zentraler Standort und bietet Räume für Bildungs-, Begegnungs- und Kulturangebote der Stadt und ihrer Kooperationspartner. Eine textliche Änderung unter § 5 regelt, dass die Nutzung von Konzertflügel und anderen Instrumenten nur mit Zustimmung der Musikschulleitung erfolgt, wobei der Veranstalter die Stimmungskosten trägt.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage-Nr.
4 2026/058/1
Die Bürgermeisterin
Sitzungsvorlage
Fachbereich
FB 4 - Bildung, Familie, Generationen, Kultur
Datum Sitzung FB-Leiter/-in: Tanja Schnur
19.06.2026 öffentlich Verfasser/-in: Tanja Schnur
Benutzungsordnung Haus der Musik und Begegnung
Beratungsfolge Sitzungstermine
Rat der Stadt Telgte 09.07.2026
Beschlussvorschlag
Der Benutzungsordnung für das Haus der Musik und Begegnung wird zugestimmt.
Gleichstellungsrelevante Fragen werden tangiert ja
Die Gleichstellungsbeauftragte ist beteiligt worden ja
Finanzielle Auswirkungen (nur bei Investitionsmaßnahmen)
Es handelt sich um eine Investitionsmaßnahme nein
Im Haushaltsplan / Investitionsprogramm veranschlagt? nein
Klimarelevanz wurde geprüft nein
Begründung
Im Haupt- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 16.06.2026 wurde beschlos-
sen in der Benutzungsordnung unter § 5 eine textliche Änderung vorzunehmen
- 2 -
§5 Nutzungsregeln
Die Nutzung des Konzertflügels oder anderer Instrumente ist nur nach ausdrücklicher
Abstimmung mit der Stadt Telgte (Musikschulleitung) möglich. Die Stimmung des Flü-
gels darf ausschließlich mit einem von der Stadt Telgte benannten Unternehmen
vereinbart werden. Die Kosten dafür trägt der Veranstalter.
Projektentwicklung „Haus der Musik und Begegnung“
Die Grundlage für den Neubau bildet das Integrierte Handlungs- und Entwicklungskon-
zept (IHEK), welches bereits 2011 für die Telgter Altstadt und den Bereich Orkotten
entwickelt wurde. Im Jahr 2019 wurde dieses Konzept im Zuge des Entwicklungs- und
Gestaltungskonzepts für den Emsauenpark/Dümmert fortgeschrieben und erweitert.
Einen konzeptionellen Baustein bildete hierbei das „Haus der Musik“. Mit der Entschei-
dung für einen Neubau wurde im weiteren Planungsprozess gezielt der Aspekt „Be-
gegnung“ ergänzt. Im Herbst 2022 folgte die Ausschreibung eines Architekturwettbe-
werbes. Mit Mitteln der Städtebauförderung konnte der erstplatzierte Entwurf von Jens
Matzken ab Herbst 2024 realisiert werden.
Mit dem „Haus der Musik und Begegnung“ schafft die Stadt Telgte den dringend benö-
tigten zentralen Ort für musikalische und außerschulische Bildung, Begegnung, Aus-
tausch und vielfältige Veranstaltungen. Als wichtigen Beitrag zur touristischen Infra-
struktur wurde im Neubau eine öffentliche, kostenfrei nutzbare Toilettenanlage inte-
griert.
Nutzerstruktur im Haus der Musik und Begegnung
Im Sommer 2026 wird das Haus der Musik und Begegnung fertig gestellt und für die
Nutzung freigegeben.
Im Haus der Musik und Begegnung der Stadt finden Angebote der Musikschule der
Stadt Telgte statt und Angebote der Begegnung, Bildung und Kultur, die durch die
Stadt oder in Kooperation mit der Stadt durchgeführt werden.
Die Angebote der Musikschule der Stadt Telgte waren bislang über das Stadtgebiet
verteilt und haben überwiegend in Räumlichkeiten der Telgter Schulen stattgefunden.
Mit der Einführung der Betreuungsangebote an den Grundschulen und der steigenden
Nachfrage in den vergangenen Jahren, wurden die Nutzungszeiten der Musikschule
zunehmend eingeschränkt. Mit dem OGS-Rechtsanspruch ab dem 01.08.2026 ist auch
für die Zukunft zu erwarten, dass die Räume in Schulen vermehrt für die Angebote der
OGS gebraucht werden.
Umso wichtiger ist es, dass nun mit dem Haus der Musik und Begegnung ein Ort ge-
schaffen werden konnte, wo die Musikschule der Stadt Telgte die Angebote zusam-
menführen kann und das Haus optimale Bedingungen für musikalische Bildung bietet.
In dem Haus können attraktive Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden der Musik-
schule der Stadt Telgte geschaffen und auch ein gemeinsamer Standort etabliert wer-
den. Auch für alle Nutzenden von Angeboten der Musikschule der Stadt Telgte ist da-
mit ein verstetigter Unterrichtsort mit sehr guten Lernbedingungen geschaffen worden.
Der weitere Baustein für dieses Haus ist die „Begegnung“. Unter den Angeboten der
Begegnung, Bildung und Kultur sind in erster Linie zu verstehen: städtische Veranstal-
tungen und Services, solche der Kinder- und Jugendarbeit, der Integrationsarbeit, der
Beauftragten für Leben im Alter und Leben mit Behinderung, von Tourismus & Kultur,
der Gleichstellungsbeauftragten.
Darüber hinaus sind Angebote von Kooperationspartnern der Stadt Telgte wie unter
anderen der Kreis Warendorf mit Beratungsangeboten, das Kinder- und Jugendwerk
Telgte e.V. mit Angeboten für die Kinder- und Jugendarbeit und Ferienangebote, die
- 3 -
Volkshochschule mit Bildungsangeboten für die Telgter Bevölkerung, der Verein Zib -
Zusammen ist besser – Telgte e.V. mit Integrationsangeboten, der Kulturfreundeskreis
Telgte e.V. mit Kulturangeboten für Telgte, der Förderverein der Musikschule der Stadt
Telgte „Fidelio“ e.V gedacht.
Für das Haus der Musik und Begegnung wird ein cloudbasierter Belegungsplan bei der
Musikschule der Stadt Telgte geführt, welcher für alle regelmäßig Nutzenden einsehbar
ist. Durch Angebote der Musikschule ist das Haus an allen Wochentagen von mittags
bis abends belegt. Freie Kapazitäten liegen im Vormittag und am Wochenende und in
den Ferien. Diese Zeiten können genutzt werden für Angebote der Begegnung durch
die Stadt Telgte oder ihre Kooperationspartner.
Das Haus der Musik und Begegnung soll keine Konkurrenz zum Bürgerhaus Telgte
darstellen. Der Mehrzweckraum ist für max. 90 Personen zugelassen. Im ganzen Haus
dürfen sich zeitgleich maximal 199 Personen aufhalten. Veranstaltungen mit einer grö-
ßeren Zuschauerzahl sind daher auch nur im Bürgerhaus Telgte möglich.
Da das Haus mit Mitteln der Städtebauförderung gebaut wurde, darf laut Rückmeldung
der Bezirksregierung für die Nutzung des Gebäudes nur eine Aufwandsentschädigung,
um z.B. entstehende Reinigungsleistungen zu finanzieren, erhoben werden. Grund-
sätzlich ist eine freie, öffentliche Nutzung insbesondere bezogen auf die öffentlichen
Toilettenanlagen sicherzustellen. In der Benutzungsordnung findet sich daher auch nur
die Aufwandsentschädigung unter § 4.
Für die Klarstellung des Nutzungszweckes vom Haus der Musik und Begegnung und
der Klärung der Regeln wurde eine Benutzungsordnung erstellt (Anlage 1). Über eine
Vergabe für Drittnutzungen ist derzeit nur als Ausnahme durch die Stadt Telgte zu ent-
scheiden. Hintergrund sind Erfahrungen aus Drittnutzungen anderer städtischer Lie-
genschaften, wenn keine verantwortliche Person (z.B. Hausmeister) verstetigt vor Ort
ansprechbar ist.
Text aus PDF extrahiert