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Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 78 Abs. 4 GemO
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Sinsheim |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Nr. GR/094/2026
Aktenzeichen 022.39 Datum: 13.07.2026
Federführendes Amt Kämmereiamt
Amtsleitung Ulrich Landwehr Tel.: 07261 404-340
Gremium Behandlung Datum Status
Gemeinderat Entscheidung 28.07.2026 öffentlich
Beratungsgegenstand:
Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 78 Abs. 4 GemO
Vorschlag / Ergebnis:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der in der Anlage 1 (Spenden-Nr. 23/2026 bis
24/2026) beigefügten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, sowie der
in der Anlage 2 aufgelisteten Kleinspenden zu.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2006 auf der Grundlage des § 78 Abs.
4 GemO die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zu-
wendungen verbindlich geregelt.
Auf der Grundlage der hierzu am 26.05.2006 ergangenen Dienstanweisung werden die
in der Anlage beigefügten Spendenangebote dem Gemeinderat zur formellen Be-
schlussfassung über deren Annahme durch die Stadt vorgelegt.
Marco Siesing Ulrich Landwehr
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Anlagen:
1. Anlage 1 (Spenden-Nr. 23/2026 bis 24/2026), (nichtöffentlich)
2. Anlage 2 (Liste der Kleinspenden), (nichtöffentlich)
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