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Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 78 Abs. 4 GemO

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSinsheim
Datum2026-07-28
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Beschlussvorlage Nr. GR/094/2026 Aktenzeichen 022.39 Datum: 13.07.2026 Federführendes Amt Kämmereiamt Amtsleitung Ulrich Landwehr Tel.: 07261 404-340 Gremium Behandlung Datum Status Gemeinderat Entscheidung 28.07.2026 öffentlich Beratungsgegenstand: Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 78 Abs. 4 GemO Vorschlag / Ergebnis: Der Gemeinderat stimmt der Annahme der in der Anlage 1 (Spenden-Nr. 23/2026 bis 24/2026) beigefügten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, sowie der in der Anlage 2 aufgelisteten Kleinspenden zu. Finanzielle Auswirkungen: nein Sachverhalt: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2006 auf der Grundlage des § 78 Abs. 4 GemO die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zu- wendungen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der hierzu am 26.05.2006 ergangenen Dienstanweisung werden die in der Anlage beigefügten Spendenangebote dem Gemeinderat zur formellen Be- schlussfassung über deren Annahme durch die Stadt vorgelegt. Marco Siesing Ulrich Landwehr Oberbürgermeister Stadtkämmerer Anlagen: 1. Anlage 1 (Spenden-Nr. 23/2026 bis 24/2026), (nichtöffentlich) 2. Anlage 2 (Liste der Kleinspenden), (nichtöffentlich) Seite 1 von 1

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