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Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebs „Stadtwerke Sinsheim“ durch den Gemeinderat gemäß §§ 9 und 16 EigBG
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Sinsheim |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Sinsheim fest. Der Eigenbetrieb erzielte einen Jahresüberschuss von 795.250,55 €. Die einzelnen Betriebszweige zeigen unterschiedliche Ergebnisse: Wasser- und Abwasserbeseitigung erwirtschafteten Überschüsse, das Freibad einen Fehlbetrag von 769.902,92 €, der aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen wird. Die Betriebsleitung erhielt Entlastung.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Nr. GR/093/2026
Aktenzeichen 095.53, 022.39 Datum: 09.07.2026
Federführendes Amt Rechnungsprüfungsamt
Amtsleitung Michael Rohleder Tel.: 07261 404 324
Gremium Behandlung Datum Status
Gemeinderat Entscheidung 28.07.2026 öffentlich
Beratungsgegenstand:
Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebs
„Stadtwerke Sinsheim„ durch den Gemeinderat gemäß §§ 9 und 16
EigBG
Vorschlag / Ergebnis:
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs „Stadtwerke Sins-
heim“ auf der Grundlage der §§ 9 und 16 des Eigenbetriebsgesetzes wie folgt fest:
1. Stadtwerke Sinsheim – gesamt -
1. Erfolgsrechnung
1.1 Summe Erträge 18.551.766,85 €
1.2 Summe Aufwendungen -17.756.516,30 €
1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
795.250,55 €
(Saldo aus 1.1 und 1.2)
nachrichtlich:
Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere
1.010.000,00 €
Fehlbetragsabdeckung
Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere
-
Überschussabführung
2. Liquiditätsrechnung
2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender
4.296.859,16 €
Geschäftstätigkeit
2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
-4.568.321,78 €
Investitionstätigkeit
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
-271.462,62 €
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(Saldo aus 2.1 und 2.2)
2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
2.028.660,41 €
Finanzierungstätigkeit
2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum
Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 1.757.197,79 €
2.4)
2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen
0,00 €
Einzahlungen und Auszahlungen
3. Bilanzsumme
110.776.575,58 €
2. Verwendung Jahresüberschuss Betriebszweig Wasserversorgung
Die Jahresbilanz 2023 des Betriebszweiges Wasserversorgung wird mit einer Gesamt-
summe i. H. v. 32.451.259,45 € festgestellt. Der Jahresüberschuss i. H. v. 679.932,25 €
wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.
3. Verwendung Jahresüberschuss Betriebszweig Abwasserbeseitigung
Die Jahresbilanz 2023 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung wird mit einer Ge-
samtsumme i. H. v. 63.567.100,98 € festgestellt. Der Jahresüberschuss i. H. v.
695.610,55 € wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.
4. Behandlung Jahresfehlbetrag Betriebszweig Freibad
Die Jahresbilanz 2023 des Betriebszweiges Freibad wird mit einer Gesamtsumme i. H.
v. 6.213.199,54 € festgestellt. Der Jahresfehlbetrag i. H. v. 769.902,92 € wird aus dem
Haushalt der Stadt Sinsheim ausgeglichen.
5. Verwendung Jahresüberschuss Betriebszweig Beteiligungen
Die Jahresbilanz 2023 des Betriebszweiges Beteiligungen wird mit einer Gesamtsumme
i. H. v. 12.718.638,14 € festgestellt. Der Jahresüberschuss i. H. v. 189.610,67 € wird an
den Haushalt der Stadt Sinsheim abgeführt.
6. Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht 2023 zur Kenntnis. Der Betriebslei-
tung wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Finanzielle Auswirkungen: keine
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Sachverhalt:
Gem. § 16 EigBG sind der Jahresabschluss und der Lagebericht von den Stadtwerken
Sinsheim nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Rechnungsprüfungs-
amt zur Prüfung zuzuleiten.
Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss nach Ende des Wirtschaftsjahres festzustel-
len und dabei über
1. die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts
2. die Entlastung der Betriebsleitung
zu beschließen.
Nach § 111 GemO hat das Rechnungsprüfungsamt die Jahresabschlüsse des Eigenbe-
triebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat aufgrund der Unterlagen der Ge-
meinde und des Eigenbetriebs in entsprechender Anwendung des § 110 Abs. 1 GemO
zu prüfen. Damit gelten für die Prüfung der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs die
gleichen Kriterien wie für die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sinsheim.
Das Ergebnis der örtlichen Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2023 ist in dem Prüfbericht
des Rechnungsprüfungsamtes vom 28.05.2026 zusammengefasst. Er ist zusammen mit
dem Jahresbericht 2023 der Stadtwerke Sinsheim als Anlage beigefügt.
Es wird hiermit bestätigt, dass der Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Sinsheim den
gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadtwerke Sinsheim gem. § 16 Abs.
3 EigBG sowie die Entlastung der Betriebsleitung durch den Gemeinderat können erfol-
gen.
Marco Siesing Andreas Uhler Michael Rohleder
Oberbürgermeister Werksleiter Amtsleiter
Anlagen:
1. Jahresbericht 2023 der Stadtwerke Sinsheim
2. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresab-
schlusses 2023 des Eigenbetriebs „Stadtwerke Sinsheim“
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