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Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Sinsheim durch den Gemeinderat gemäß § 95b Abs. 1 GemO
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Sinsheim |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2019 der Stadt Sinsheim fest. Das ordentliche Ergebnis beträgt 4,1 Mio. €, das Sonderergebnis 3,4 Mio. €. Die Bilanzsumme erhöhte sich von 292,1 Mio. € auf 300,5 Mio. €. Das Rechnungsprüfungsamt bestätigte, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Nr. GR/092/2026
Aktenzeichen 095.51, 022.39 Datum: 13.07.2026
Federführendes Amt Rechnungsprüfungsamt
Amtsleitung Michael Rohleder Tel.: 07261 404 324
Gremium Behandlung Datum Status
Gemeinderat Entscheidung 28.07.2026 öffentlich
Beratungsgegenstand:
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Sinsheim durch
den Gemeinderat gemäß § 95b Abs. 1 GemO
Vorschlag / Ergebnis:
Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemein-
derat den Jahresabschluss der Stadt Sinsheim für das Jahr 2019 mit folgenden Werten
fest:
1. Ergebnisrechnung
1.1 Summe der ordentlichen Erträge 99.511.906,35 €
1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen - 95.390.189,91 €
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 4.121.716,44 €
1.4 Außerordentliche Erträge 4.027.991,52 €
1.5 Außerordentliche Aufwendungen - 621.710,07 €
1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 3.406.281,45 €
1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 7.527.997,89 €
2. Finanzrechnung
2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwal-
96.478.664,94 €
tungstätigkeit
2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwal-
- 89.141.807,19 €
tungstätigkeit
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnis-
7.336.857,75 €
rechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2)
2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
13.640.296,67 €
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2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
- 28.400.616,38 €
2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus In-
- 14.760.319,71 €
vestitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)
2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
- 7.423.461,96 €
(Saldo aus 2.3 und 2.6)
2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 4.800.000,00 €
2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätig-
- 5.977.714,28 €
keit
2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Fi-
- 1.177.714,28 €
nanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)
2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum
Ende des Haushaltsjahres - 8.601.176,24 €
(Saldo aus 2.7 und 2.10)
2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsun-
11.909.339,59 €
wirksamen Einzahlungen und Auszahlungen
2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 4.419.837,83 €
2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
3.308.163,35 €
(Saldo aus 2.11 und 2.12)
2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des
7.728.001,18 €
Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14)
3. Bilanz
3.1 Immaterielles Vermögen 144.833,89 €
3.2 Sachvermögen 261.735.726,46 €
3.3 Finanzvermögen 30.720.916,51 €
3.4 Abgrenzungsposten 7.868.909,14 €
3.5 Nettoposition 0,00 €
3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite
300.470.386,00 €
(Summe aus 3.1 bis 3.5)
3.7 Basiskapital 177.267.926,91 €
3.8 Rücklagen 28.108.269,21 €
3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 €
3.10 Sonderposten 67.435.084,43 €
3.11 Rückstellungen 326.375,62 €
3.12 Verbindlichkeiten 22.153.837,12 €
3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 5.178.892,71 €
3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite
300.470.386,00 €
(Summe aus 3.7 bis 3.13)
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4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen
2017 2018 2019
1. beim ordentlichen
Ergebnis
1.2 Zuführung zur Rücklage aus
7.976.744,32 4.121.716,44
Überschüssen des ordentli- 9.492.424,66 €
€ €
chen Ergebnisses
2. beim Sonderergebnis
2.1 Zuführung zur Rücklage aus
1.025.268,07 3.406.281,45
Überschüssen des Sonderer- 1.561.388,75 €
€ €
gebnisses
Finanzielle Auswirkungen: keine
Sachverhalt:
Gemäß § 95b Abs. 1 GemO ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach
Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres
nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen. Der Jahresabschluss 2019 wurde am
15.05.2026 aufgestellt und am 18.05.2026 dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung
vorgelegt. Die gesetzlich vorgegebene Frist konnte damit nicht eingehalten werden. Dies
ist auf die Umstellung auf das „Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen
(NKHR)“ zum 01.01.2017 und die damit verbundenen erheblichen Umstellungsarbeiten
zurückzuführen.
Gemäß § 95 Abs. 2 GemO besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung und der Bilanz. Außerdem ist er durch einen Anhang zu erweitern und
durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung ist wesentlicher Bestandteil des Jahresabschlusses und maßgeb-
lich zur Beurteilung des Haushaltsausgleichs.
In der Gesamtergebnisrechnung sind im Haushaltsjahr 2019 ordentliche Erträge in Höhe
von 99,5 Mio. € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 95,4 Mio. € angefallen. Dies
entspricht einem positiven ordentlichen Ergebnis in Höhe von rund 4,1 Mio. €. Im Haus-
haltsplan war noch ein positives ordentliches Ergebnis in Höhe von lediglich 0,4 Mio. €
veranschlagt.
Das deutlich bessere Ergebnis ist insbesondere auf eine Steigerung der Ertragsseite
u.a. in den Bereichen Steuern und sonstige ordentliche Erträge zurückzuführen. Der er-
wirtschaftete Überschuss konnte den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Er-
gebnisses zugeführt werden.
Ebenso entstand beim Sonderergebnis ein positiver Saldo in Höhe von rund 3,4 Mio. €,
welcher die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses entsprechend erhöht.
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Finanzrechnung
Die Finanzrechnung bildet sämtliche zahlungswirksamen Geschäftsvorgänge ab und
stellt somit die Veränderung der Liquidität innerhalb eines Haushaltsjahres dar. Sie glie-
dert sich in die Bereiche Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstä-
tigkeit.
Die Gesamtfinanzrechnung 2019 weist einen Finanzierungsmittelbedarf aus den drei ge-
nannten Bereichen in Höhe von rund 8,6 Mio. € aus. Die Haushaltsplanung beinhaltete
einen Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von etwa 2,6 Mio. €. Darin enthalten waren je-
doch auch geplante Kreditaufnahmen in Höhe von 9,7 Mio. €.
Das verbesserte Ergebnis aus der Ergebnisrechnung macht sich auch in der Finanz-
rechnung in Form des höheren Zahlungsmittelüberschusses aus der laufenden Verwal-
tungstätigkeit bemerkbar. Im Bereich der Finanzierungstätigkeit kam es neben den or-
dentlichen Tilgungsleistungen lediglich noch zu Umschuldungen bestehender Kredite.
Somit waren keine neuen Kreditaufnahmen notwendig.
Unter Berücksichtigung der haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen erhöhte sich
der Zahlungsmittelbestand im Haushaltsjahr 2019 von ursprünglich rund 4,4 Mio. € auf
7,7 Mio. €, wodurch sich auch die liquiden Mittel in der Bilanz entsprechend erhöhen.
Bilanz
In der Bilanz wird die Vermögenverwendung auf der Aktivseite und die Vermögensher-
kunft auf der Passivseite gegenübergestellt.
Bilanz zum 31.12.2019
Aktivseite Passivseite
1. Vermögen 292.601.476,86 € 1. Eigenkapital 205.376.196,12 €
2. Abgrenzungspos- 7.868.909,14 € 2. Sonderposten 67.435.084,43 €
ten
3. Rückstellungen 326.375,62 €
4. Verbindlichkeiten 22.153.837,12 €
5. Passive Rech- 5.178.892,71 €
nungsabgrenzungs-
posten
Bilanzsumme 300.470.386,00 € Bilanzsumme 300.470.386,00 €
Die Bilanzsumme hat sich in 2019 von 292,1 Mio. € auf 300,5 Mio. € erhöht.
Nach § 110 Abs. 1 GemO hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss vor der
Feststellung durch den Gemeinderat daraufhin zu prüfen, ob
1. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der
Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden
Vorschriften verfahren worden ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger
Weise begründet und belegt sind,
3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
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4. das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen
worden sind.
Das Ergebnis der örtlichen Prüfung für das Haushaltsjahr 2019 ist in einem Schlussbe-
richt zusammengefasst. Dieser Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie der
Lagebericht (Rechenschaftsbericht) der Stadtkämmerei für das Haushaltsjahr 2019 sind
als Anlagen beigefügt.
Es wird hiermit bestätigt, dass der Jahresabschluss der Stadt Sinsheim den gesetzli-
chen Bestimmungen entspricht.
Die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Sinsheim durch den Gemeinde-
rat kann erfolgen.
Marco Siesing Ulrich Landwehr Michael Rohleder
Oberbürgermeister Dezernatsleitung Amtsleiter
Anlagen:
1. Lagebericht (Rechenschaftsbericht) des Kämmereiamtes Jahresabschluss 2019
2. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahres-
abschlusses 2019
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