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Neubau Feuerwehrhaus Sinsheim Gewerk: Klimatisierung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Sinsheim |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Das Amt für Gebäudemanagement beantragt den nachträglichen Einbau einer Klimatisierung im Obergeschoss des Ausbildungs- und Verwaltungstrakts des neuen Feuerwehrhauses Sinsheim. Dies ist wegen zunehmender sommerlicher Temperaturen und der Raumnutzung erforderlich. Der Gemeinderat stimmte am 28.07.2026 zu und genehmigte außerplanmäßige Mittel in Höhe von 210.000 EUR. Die Verwaltung wird mit der Beauftragung der Planungsleistungen und Umsetzung der Maßnahme beauftragt.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Nr. GR/096/2026
Aktenzeichen 022.39 / 132.1131.1 Datum: 15.07.2026
Federführendes Amt Amt für Gebäudemanagement
Amtsleitung Kai Lichtwald Tel.: 07261 404-231
Gremium Behandlung Datum Status
Gemeinderat Entscheidung 28.07.2026 öffentlich
Beratungsgegenstand:
Neubau Feuerwehrhaus Sinsheim Gewerk: Klimatisierung
hier: Nachträglicher Einbau einer Klimatisierung im Obergeschoss
Ausbildungs- und Verwaltungstrakt Feuerwehr
Vorschlag / Ergebnis:
Der Gemeinderat stimmt dem nachträglichen Einbau einer Klimatisierung der Räume,
im Obergeschoss des Ausbildungs- und Verwaltungstrakts im Neubau des Feuerwehr-
hauses in Sinsheim grundsätzlich zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Planungsleistungen zu veranlassen
und die Maßnahme im Rahmen der Bauausführung umzusetzen. Die hierfür erforderli-
chen außerplanmäßigen Mittel in Höhe von voraussichtlich 210.000 EUR werden bereit-
gestellt.
Finanzielle Auswirkungen: ja, siehe Anlage F
Sachverhalt:
Die Bauarbeiten für den Neubau des Feuerwehrhauses Sinsheim befinden sich in einem
fortgeschrittenen Stadium.
Der Rohbau ist fertiggestellt und die Gebäudehülle wurde bereits geschlossen.
Die Arbeiten am Wärmedämmverbundsystem (WDVS) befinden sich derzeit in der
Ausführung. Parallel hierzu haben die Gewerke der technischen Gebäudeausrüstung,
insbesondere Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS) sowie Elektro, ihre Arbeiten aufgenom-
men.
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Im Zuge des weiteren Projektverlaufs wurde festgestellt, dass für die Räume im Ober-
geschoss des Ausbildungs- und Verwaltungstrakts, eine Klimatisierung sinnvoll und aus
Sicht der Verwaltung zweckmäßig ist.
Insbesondere im Hinblick auf die zunehmenden, sommerlichen Temperaturen sowie die
Nutzung der Räume, soll eine entsprechende Klimaanlage nachträglich eingebaut
werden.
Da sich das Bauvorhaben bereits in der Ausführungsphase befindet, ist eine zeitnahe
Entscheidung erforderlich, um den Einbau noch möglichst wirtschaftlich und mit gerin-
gen Auswirkungen auf den Bauablauf realisieren zu können.
Eine detaillierte Planung liegt derzeit noch nicht vor.
Das beauftragte Planungsbüro wurde bislang noch nicht mit der Planung der Maßnahme
beauftragt.
Die von der Verwaltung vorgenommene Grobkostenschätzung beläuft sich auf rund
210.000,00 EUR brutto. Nach Beauftragung der Planungsleistungen werden die
technischen Anforderungen sowie die tatsächlichen Kosten ermittelt und konkretisiert.
Finanzielle Auswirkungen
Nach derzeitigem Kenntnisstand entstehen für den nachträglichen Einbau der Klimati-
sierung Kosten in Höhe von ca. 210.000,00 EUR brutto.
Die Kostenschätzung basiert auf einer überschlägigen Ermittlung der Verwaltung und ist
vorbehaltlich der noch ausstehenden Planung sowie der Ausschreibung der erforderli-
chen Leistungen.
Etwaige Kostenabweichungen können sich im weiteren Planungsprozess ergeben
Weiteres Vorgehen
Nach Zustimmung des Gemeinderats wird das Planungsbüro mit der Planung der
Klimatisierung beauftragt.
Auf Grundlage der Planung werden die erforderlichen Leistungen ausgeschrieben und
zeitnah vergeben, um den Einbau möglichst ohne Verzögerungen im laufenden Bauab-
lauf zu realisieren.
Die Verwaltung empfiehlt die Beauftragung für den nachträglichen Einbau einer Klimati-
sierung im Obergeschoss des Ausbildungs- und Verwaltungstrakts in Höhe von
210.000,00 €
Marco Siesing Bernd Kippenhan Kai Lichtwald
Oberbürgermeister Bürgermeister Amtsleiter
Anlagen:
F – Finanzielle Auswirkungen
Ausführungsplan
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