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Verwaltungsvorschlag zur Änderung der Bürgerbudget-Satzung

Angenommen13 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSiegburg
Datum2026-07-14
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Verwaltung schlägt mehrere Änderungen der Bürgerbudget-Satzung vor: Künftig sollen nur noch Vorschläge mit Bürgerbeteiligung bei der Umsetzung zulässig sein, das Budget von 50.000 auf 30.000 Euro reduziert und die Förderhöchstgrenze von 10.000 auf 7.500 Euro gesenkt werden. Die Informationsphase entfällt, die Vorschlagsphase wird vorgezogen und verlängert. Detaillierte Angaben bei Veranstaltungsvorschlägen sollen Transparenz erhöhen. Der Ausschuss für Digitales und Bürgerbeteiligung soll am 22.9.2026 einen Beschlussvorschlag für den Rat erarbeiten.

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Kreisstadt Siegburg Punkt 7 Der Bürgermeister Dezernat II 0652/IX Gremium: Ausschuss für Digitales und öffentlich Bürgerbeteiligung Sitzung am: 14.07.2026 Verwaltungsvorschlag zur Änderung der Bürgerbudget-Satzung Sachverhalt: Gemäß § 13 der Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Einrichtung eines Bürgerbudgets vom 20.04.2023 evaluiert der für Bürgerbeteiligung zuständige Ausschuss regelmäßig den Prozess des Bürgerbudgets, um ihn für kommende Jahre zu verbessern. Zusätzlich hat der Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 beschlossen das Bürgerbudget 2027 auszusetzen und diese Zeitspanne zur Überarbeitung zu nutzen. Die Verwaltung schlägt daher die nachfolgenden Änderungen in der Satzung zum Bürgerbudget vor. Wesentlicher Gesichtspunkt ist dabei, dass künftig nur noch Vorschläge zulässig sind, die eine Beteiligung der Vorschlagenden bzw. der Bürgerinnen und Bürger an der Umsetzung beinhalten. Vorschläge, die eine ausschließliche Umsetzung durch die Verwaltung zum Inhalt haben, sind demnach nicht mehr zulässig. Diese Änderung deckt sich mit dem eigentlichen Sinn und Zweck eines Bürgerbudgets. Die Verwaltung bitte die Fraktionen um entsprechende Beratungen, um in der Sitzung des Ausschusses für Digitales und Bürgerbeteiligung am 22.9.26 einen Beschlussvorschlag an den Rat zu ermöglichen, um damit eine Grundlage für die Haushaltsberatungen zu haben. Reduzierung des Budgets von 50.000 Euro auf 30.000 Euro Die angespannte Haushaltslage der Stadt Siegburg erfordert Einsparungen in allen Bereichen, weshalb auch das Bürgerbudget angepasst werden sollte. Die Anpassung des Budgets auf 30.000 Euro trägt dazu bei, die verfügbaren Haushaltsmittel effizienter zu nutzen und das Budget an die tatsächliche Nachfrage und den realen Bedarf anzupassen. So bleibt die Förderung von Bürgerprojekten möglich, während gleichzeitig ein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Geldern gewährleistet wird. Streichung der Informationsphase Weiterhin wird empfohlen die Informationsphase des Bürgerbudgets aus der Satzung zu entfernen. Durch den Verzicht auf eine formalisierte Phase wird der Prozess insgesamt gestrafft und effizienter gestaltet, ohne dabei Transparenz oder Beteiligungsmöglichkeiten einzuschränken. Statt einer festgelegten Phase würde eine kontinuierliche, bedarfsorientierte Informationsbereitstellung über verschiedene Kanäle etabliert. Dies erlaubt eine flexiblere und dynamischere Ansprache der Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Siegburger Schulen. Zudem müssen vorschlagsberechtigte Personen nicht das Ende der Informationsphase abwarten, bis sie ihren Vorschlag einbringen können. Vorverlegung und Verlängerung der Vorschlagsphase Durch den Wegfall der Informationsphase könnte darüber hinaus die Vorschlagsphase auf den Beginn der Informationsphase vorverlegt und um einen Monat verlängert werden. Dies gewährt den teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vereinen mehr Zeit, um ihre Vorschläge zu konkreten Projekten auszuformulieren, nach Unterstützung in der Bürgerschaft zu suchen sowie Helferinnen und Helfer für die Umsetzung anzuwerben. Zugleich verbleibt mehr Zeit für die Prüfung der Vorschläge durch die Verwaltung sowie durch den für Finanzen zuständigen Ausschuss vor Beginn der Abstimmungsphase. Notwendige Angaben bei Veranstaltungsvorschlägen Die Ergänzung der Angaben bei Veranstaltungsvorschlägen, wie Ort, Zeitraum, Beschreibung, erwartete Teilnehmerzahl, Zielgruppe und deren Einbindung sowie eine genaue Kostenaufstellung in Sachkosten und Honorare, erhöht die Transparenz und Planbarkeit. Dies ermöglicht nicht nur der Kreisstadt Siegburg und dem für Finanzen zuständigen Ausschuss eine fundierte Bewertung vorzunehmen, sondern gibt auch den Bürgerinnen und Bürgern die Chance, sich vor der Abstimmung ein klareres Bild vom Veranstaltungsvorschlag zu machen. Zudem wird eine erfolgreiche Umsetzung des Projektes unterstützt. Umsetzung nicht ausschließlich durch die Kreisstadt Siegburg Indem die Umsetzung der Vorschläge nicht nur der Stadt überlassen wird, sondern auch Bürgerinnen und Bürger, Vereine oder andere lokale Akteure eingebunden werden, fördert dies die Eigeninitiative und stärkt das gemeinschaftliche Engagement. Es entbindet die Stadt von der alleinigen Verantwortung und eröffnet den Beteiligten mehr Flexibilität bei der Realisierung ihrer Ideen. Diese kooperative Herangehensweise kann die Umsetzung innovativer und nachhaltiger Projekte beschleunigen, da sie von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren getragen wird. Senkung der Förderhöchstgrenze von 10.000 Euro auf 7.500 Euro Mit der Reduzierung des Gesamtbudgets von 50.000 Euro auf 30.000 Euro würde eine Anpassung der Förderhöchstgrenze notwendig, um eine optimale Nutzung und gerechte Verteilung der verfügbaren Mittel zu gewährleisten. Eine Förderhöchstgrenze von 7.500 Euro legt den Fokus auf kleinere Projekte, die häufig einen direkten Nutzen für das lokale Umfeld haben und leichter realisierbar sind. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten reduzieren sich ab dem Haushaltsjahr 2028 jährlich von 50.000 Euro auf 30.000 Euro. Leit- und strategische Ziele: Förderung von Leitziel D: Die bürgernahe und effiziente Verwaltung und Bürgervertretung Zur Sitzung des Ausschusses für Digitales und Bürgerbeteiligung. Siegburg, 29.06.2026 Anlagen: Anlage 1: Überarbeitete Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Einrichtung eines Bürgerbudget Anlage 2: Synopse – Satzungsänderung Bürgerbudget

Text aus PDF extrahiert