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Verwaltungsvorschlag zur Änderung der Bürgerbudget-Satzung
Angenommen13 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Siegburg |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Verwaltung schlägt mehrere Änderungen der Bürgerbudget-Satzung vor: Künftig sollen nur noch Vorschläge mit Bürgerbeteiligung bei der Umsetzung zulässig sein, das Budget von 50.000 auf 30.000 Euro reduziert und die Förderhöchstgrenze von 10.000 auf 7.500 Euro gesenkt werden. Die Informationsphase entfällt, die Vorschlagsphase wird vorgezogen und verlängert. Detaillierte Angaben bei Veranstaltungsvorschlägen sollen Transparenz erhöhen. Der Ausschuss für Digitales und Bürgerbeteiligung soll am 22.9.2026 einen Beschlussvorschlag für den Rat erarbeiten.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Siegburg Punkt 7
Der Bürgermeister
Dezernat II
0652/IX
Gremium: Ausschuss für Digitales und öffentlich
Bürgerbeteiligung
Sitzung am: 14.07.2026
Verwaltungsvorschlag zur Änderung der Bürgerbudget-Satzung
Sachverhalt:
Gemäß § 13 der Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Einrichtung eines Bürgerbudgets vom
20.04.2023 evaluiert der für Bürgerbeteiligung zuständige Ausschuss regelmäßig den Prozess des
Bürgerbudgets, um ihn für kommende Jahre zu verbessern. Zusätzlich hat der Rat im Rahmen der
Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 beschlossen das Bürgerbudget 2027 auszusetzen und
diese Zeitspanne zur Überarbeitung zu nutzen.
Die Verwaltung schlägt daher die nachfolgenden Änderungen in der Satzung zum Bürgerbudget
vor. Wesentlicher Gesichtspunkt ist dabei, dass künftig nur noch Vorschläge zulässig sind, die eine
Beteiligung der Vorschlagenden bzw. der Bürgerinnen und Bürger an der Umsetzung beinhalten.
Vorschläge, die eine ausschließliche Umsetzung durch die Verwaltung zum Inhalt haben, sind
demnach nicht mehr zulässig. Diese Änderung deckt sich mit dem eigentlichen Sinn und Zweck
eines Bürgerbudgets. Die Verwaltung bitte die Fraktionen um entsprechende Beratungen, um in
der Sitzung des Ausschusses für Digitales und Bürgerbeteiligung am 22.9.26 einen
Beschlussvorschlag an den Rat zu ermöglichen, um damit eine Grundlage für die
Haushaltsberatungen zu haben.
Reduzierung des Budgets von 50.000 Euro auf 30.000 Euro
Die angespannte Haushaltslage der Stadt Siegburg erfordert Einsparungen in allen Bereichen,
weshalb auch das Bürgerbudget angepasst werden sollte. Die Anpassung des Budgets auf 30.000
Euro trägt dazu bei, die verfügbaren Haushaltsmittel effizienter zu nutzen und das Budget an die
tatsächliche Nachfrage und den realen Bedarf anzupassen. So bleibt die Förderung von
Bürgerprojekten möglich, während gleichzeitig ein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen
Geldern gewährleistet wird.
Streichung der Informationsphase
Weiterhin wird empfohlen die Informationsphase des Bürgerbudgets aus der Satzung zu entfernen.
Durch den Verzicht auf eine formalisierte Phase wird der Prozess insgesamt gestrafft und
effizienter gestaltet, ohne dabei Transparenz oder Beteiligungsmöglichkeiten einzuschränken. Statt
einer festgelegten Phase würde eine kontinuierliche, bedarfsorientierte Informationsbereitstellung
über verschiedene Kanäle etabliert. Dies erlaubt eine flexiblere und dynamischere Ansprache der
Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Siegburger Schulen. Zudem müssen vorschlagsberechtigte
Personen nicht das Ende der Informationsphase abwarten, bis sie ihren Vorschlag einbringen
können.
Vorverlegung und Verlängerung der Vorschlagsphase
Durch den Wegfall der Informationsphase könnte darüber hinaus die Vorschlagsphase auf den
Beginn der Informationsphase vorverlegt und um einen Monat verlängert werden. Dies gewährt
den teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vereinen mehr Zeit, um ihre Vorschläge
zu konkreten Projekten auszuformulieren, nach Unterstützung in der Bürgerschaft zu suchen sowie
Helferinnen und Helfer für die Umsetzung anzuwerben. Zugleich verbleibt mehr Zeit für die
Prüfung der Vorschläge durch die Verwaltung sowie durch den für Finanzen zuständigen
Ausschuss vor Beginn der Abstimmungsphase.
Notwendige Angaben bei Veranstaltungsvorschlägen
Die Ergänzung der Angaben bei Veranstaltungsvorschlägen, wie Ort, Zeitraum, Beschreibung,
erwartete Teilnehmerzahl, Zielgruppe und deren Einbindung sowie eine genaue Kostenaufstellung
in Sachkosten und Honorare, erhöht die Transparenz und Planbarkeit. Dies ermöglicht nicht nur
der Kreisstadt Siegburg und dem für Finanzen zuständigen Ausschuss eine fundierte Bewertung
vorzunehmen, sondern gibt auch den Bürgerinnen und Bürgern die Chance, sich vor der
Abstimmung ein klareres Bild vom Veranstaltungsvorschlag zu machen. Zudem wird eine
erfolgreiche Umsetzung des Projektes unterstützt.
Umsetzung nicht ausschließlich durch die Kreisstadt Siegburg
Indem die Umsetzung der Vorschläge nicht nur der Stadt überlassen wird, sondern auch
Bürgerinnen und Bürger, Vereine oder andere lokale Akteure eingebunden werden, fördert dies die
Eigeninitiative und stärkt das gemeinschaftliche Engagement. Es entbindet die Stadt von der
alleinigen Verantwortung und eröffnet den Beteiligten mehr Flexibilität bei der Realisierung ihrer
Ideen. Diese kooperative Herangehensweise kann die Umsetzung innovativer und nachhaltiger
Projekte beschleunigen, da sie von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren getragen wird.
Senkung der Förderhöchstgrenze von 10.000 Euro auf 7.500 Euro
Mit der Reduzierung des Gesamtbudgets von 50.000 Euro auf 30.000 Euro würde eine Anpassung
der Förderhöchstgrenze notwendig, um eine optimale Nutzung und gerechte Verteilung der
verfügbaren Mittel zu gewährleisten. Eine Förderhöchstgrenze von 7.500 Euro legt den Fokus auf
kleinere Projekte, die häufig einen direkten Nutzen für das lokale Umfeld haben und leichter
realisierbar sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten reduzieren sich ab dem Haushaltsjahr 2028 jährlich von 50.000 Euro auf 30.000 Euro.
Leit- und strategische Ziele:
Förderung von Leitziel D: Die bürgernahe und effiziente Verwaltung und Bürgervertretung
Zur Sitzung des Ausschusses für Digitales und Bürgerbeteiligung.
Siegburg, 29.06.2026
Anlagen:
Anlage 1: Überarbeitete Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Einrichtung eines
Bürgerbudget
Anlage 2: Synopse – Satzungsänderung Bürgerbudget
Text aus PDF extrahiert