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Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 10.03.2026
Abgelehnt5 Ja · 4 Nein · 25 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Senden |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Bündnis 90/Die Grünen beauftragt die Verwaltung, ein Gutachten zur Erfassung vorhandener und zum Ausbau zukünftiger Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Senden zu erstellen. Die Verwaltung sieht keine originäre kommunale Zuständigkeit, weist aber auf neun bestehende Ladestationen hin und nennt gesetzliche Anforderungen sowie Bundesförderung für private Eigentümer. Bei Beschluss müssen 25.000 Euro im Haushalt 2027 eingestellt werden.
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Dokument
Extrahierter Text
Antragsvorlage 2026/068
- öffentlich -
Zuständig: Fachbereich IV
Aktenzeichen:
Datum: 28.04.2026
Tagesordnungspunkt:
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 10.03.2026
hier: Gutachten zur Erfassung vorhandener Lademöglichkeiten und zum
weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur
Beratungsfolge Termin Zuständigkeit
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und 20.05.2026 Vorberatung
Mobilität
Gemeinderat 09.07.2026 Entscheidung
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gutachten zur Erfassung vorhandener
Lademöglichkeiten und zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet Senden erstellen zu lassen.
Sachverhalt:
Auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 10.03.2026 in der Anlage
wird verwiesen.
Die Verwaltung sieht keine originäre Zuständigkeit der Gemeinde für den Ausbau
von Ladeinfrastruktur im Gemeindegebiet und die damit einhergehende
Bedarfsermittlung.
Im Gemeindegebiet Senden kann der Bestand an Lademöglichkeiten über
entsprechende Apps gesehen werden. Dabei werden der genaue Standort der
Lademöglichkeit, Kosten, Steckertyp, der Betreiber und Verfügbarkeit aufgezeigt.
Seit 2023 können E-Mobilisten u.a. an 9 Ladestationen, die von der Gemeinde
Senden errichtet und von der GFC mit Unterstützung der Gemeinde betrieben
werden, in allen Ortsteilen mit Typ 2 Steckern laden. Hier besteht die Möglichkeit,
eine Auswertung zur Nutzung der Ladepunkte über die GFC zu bekommen (dies
wurde in der Vergangenheit schon dargestellt).
Über verschiedene Gesetze (z.B. GEIG = Gesetz zum Ausbau einer
gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität) bestehen
Pflichten von Gebäudeeigentümern, den Ausbau der Ladeinfrastruktur/
Leitungsinfrastruktur mitzugestalten. Passend dazu fördert der Bund ganz aktuell
(seit 15.04.2026) den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.
Die gemeindliche Wirtschaftsförderung und das gemeindliche Klimaschutz-
management unterstützt zudem Betreiber von öffentlicher Ladeinfrastruktur bei der
Suche und Realisierung entsprechender Standorte für öffentliche Ladeinfrastruktur –
jedoch ohne ein (weiteres) finanzielles Engagement der Gemeinde.
Weitere Informationen können bei Bedarf in der Sitzung gegeben werden.
Finanzielle / personelle Auswirkungen:
Bei einer positiven Beschlussfassung sind 25.000 Euro für die Beauftragung zur
Durchführung der Inventur der vorhandenen und Planung zukünftiger
Lademöglichkeiten im Haushaltsplan 2027 einzustellen.
Anlage/n im Ratsinformationssystem:
Anlage - Antrag Fraktion B90_Die Grünen Gutachten Ladeinfrastruktur E-Fahrzeuge
Text aus PDF extrahiert