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Bebauungsplan Nr. 159 “Nahversorgungsstandort am TCN

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSchortens
Datum2026-07-01
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Beschlussvorschlag: Die Stellungnahmen und Hinweise gem. § 4 (2) und § 3 (2) BauGB werden wie in der beigefügten Tabelle ersichtlich abgewogen. Aufgrund der §§ 1 (3) und 10 BauGB in der Fassung vom 03.11.2017, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023, beschließt der Rat der Stadt Schortens die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 159 „Nahversorgungsstandort am TCN“ sowie die Begründung nebst Umweltbericht.

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