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24. Flächennutzungsplanänderung “Nahversorgungsstandort am TCN“

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSchortens
Datum2026-07-01
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Beschlussvorschlag: Die Stellungnahmen und Hinweise gem. § 4 (2) und § 3 (2) BauGB werden wie in der beigefügten Tabelle ersichtlich abgewogen. Aufgrund der §§ 1 (3) und 6 BauGB in der Fassung vom 03.11.2017, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023, stellt der Rat der Stadt Schortens die 24. FNP- Änderung „Nahversorgungsstandort am TCN“ sowie die Begründung nebst Umweltbericht fest.

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