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Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH - Bestellung einer weiteren Geschäftsführerin

Angenommen
TypAntrag
GemeindeRheine
Datum2026-07-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt seinen Vertreter, Frau Dorothee Heckhuis zum 01.08.2026 zur weiteren Geschäftsführerin der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH zu bestellen. Heckhuis ist bereits Geschäftsführerin der Stadtwerke Rheine GmbH, die Gesellschafterin der EWR ist. Die Bestellung dient der einheitlichen strategischen Steuerung innerhalb der Unternehmensgruppe und soll Transparenz gewährleisten angesichts der besonderen Interessenkonstellation. Der Rat beschloss dies einstimmig (aangenomen).

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Dokument

Extrahierter Text

Der Bürgermeister Fachbereich 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement Vorlage Nr. 487/26 Betreff: Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH - Bestellung einer weiteren Geschäftsführerin Status: öffentlich Beratungsfolge Herrn S. Gude Rat der Stadt Rheine 14.07.2026 Berichterstattung durch: Herrn Dr. Lüttmann Betroffenes Leitprojekt/Betroffenes Produkt Produktgruppe 42 Finanzen Finanzielle Auswirkungen Ja Nein einmalig jährlich einmalig + jährlich Ergebnisplan Investitionsplan Erträge € Einzahlungen € Aufwendungen € Auszahlungen € Verminderung Eigenkapital € Eigenanteil € Finanzierung gesichert Ja Nein durch Haushaltsmittel bei Produkt / Projekt sonstiges (siehe Begründung) - 2 - Vorlage Nr. 487/26 Beschlussvorschlag/Empfehlung: Der Rat der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Rhei- ne GmbH den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgenden Beschluss zu fassen: Die Geschäftsführung der Stadtwerke Rheine GmbH wird angewiesen, in der Gesellschaf- terversammlung der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH folgenden Beschluss zu fassen: Frau Dorothee Heckhuis mit Wirkung zum 01.08.2026 zur weiteren Geschäftsführerin der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH zu bestellt. Begründung: Nach dem Gesellschaftsvertrag der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH (EWR) ob- liegt die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung. Die Stadtwerke Rheine GmbH (SWR) ist Gesellschafterin der EWR und nimmt die Gesellschaf- terrechte wahr. Die Bestellung von Frau Heckhuis, die bereits Geschäftsführerin der SWR ist, dient der einheitlichen strategischen und operativen Steuerung innerhalb der Stadtwerke- Unternehmensgruppe. Da Frau Heckhuis zugleich Geschäftsführerin der SWR ist und die Holdinggesellschaft in der Gesellschafterversammlung der EWR vertritt, besteht eine besondere Interessenkonstellati- on. Zur Gewährleistung größtmöglicher Transparenz und zur Vermeidung von Zweifeln an der Legitimation der Bestellung wird der Wille der Gesellschafterin der Holdinggesellschaft vorab durch einen entsprechenden Beschluss eindeutig festgelegt. Die anschließende Be- schlussfassung auf Ebene der Tochtergesellschaft stellt lediglich die gesellschaftsrechtliche Umsetzung dieses Gesellschafterwillens dar. Die Geschäftsführerin handelt somit nicht auf- grund eigener Entscheidungsfreiheit, sondern zur Umsetzung des zuvor verbindlich festge- legten Gesellschafterwillens.

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