Startseite › Rheine › Antrag
Stadtwerke Rheine GmbH - Jahresabschluss 2025
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rheine |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt seinen Vertreter, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH den Jahresabschluss 2025 (Bilanzsumme 114,8 Mio. EUR) und Konzernabschluss (178,8 Mio. EUR) festzustellen sowie deren Billigung zu empfehlen. Aus dem Gewinn von 3,9 Mio. EUR sollen 594.000 EUR an die Stadt ausgeschüttet und 3,3 Mio. EUR den Gewinnrücklagen zugeführt werden. Der Aufsichtsrat wird für 2025 entlastet.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Der Bürgermeister
Fachbereich 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement
Vorlage Nr. 452/26
Betreff: Stadtwerke Rheine GmbH - Jahresabschluss 2025
Status: öffentlich
Beratungsfolge
Herrn S. Gude
Rat der Stadt Rheine 14.07.2026 Berichterstattung durch:
Frau Heckhuis
Betroffenes Leitprojekt/Betroffenes Produkt
Produktgruppe 42 Finanzen
Finanzielle Auswirkungen
Ja Nein
einmalig jährlich einmalig + jährlich
Ergebnisplan Investitionsplan
Erträge 500.000 € Einzahlungen €
Aufwendungen € Auszahlungen €
Erhöhung Eigenkapital 500.000 € Eigenanteil €
Finanzierung gesichert
Ja Nein
durch
Haushaltsmittel bei Produkt 42 - Finanzen
sonstiges (siehe Begründung)
- 2 -
Vorlage Nr. 452/26
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Feststellung des Jahresabschlusses
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafter-
versammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgende Be-
schlüsse zu fassen:
a) Der Aufsichtsrat billigt den Konzernabschluss 2025, der mit einer Bilanzsumme von
178.814.204,97 EUR abschließt, und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den
Konzernabschluss in der vorgelegten Form zu billigen.
b) Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss der Stadtwerke Rheine GmbH 2025, der
mit einer Bilanzsumme von 114.802.091,43 EUR abschließt und empfiehlt der Gesell-
schafterversammlung, den Jahresabschluss in der vorgelegten Form festzustellen.
2. Ergebnisverwendung
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafter-
versammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgenden Be-
schluss zu fassen:
Die Gesellschafterversammlung beschließt, auf Basis des vom Rat der Stadt Rheine be-
schlossenen Renditemodells aus dem Jahresabschluss 2025 einen Teilbetrag von
594.000 EUR an die Gesellschafterin Stadt Rheine auszuschütten und einen Teilbetrag
von 3.305.593,62 EUR den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen.
3. Entlastung des Aufsichtsrates
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafter-
versammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgende Be-
schlüsse zu fassen:
a) „Dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2025
gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
b) Die Muttergesellschaft/Dachgesellschaft Stadtwerke Rheine GmbH stimmt zu,
dass die Vertreterin der Stadtwerke Rheine GmbH bzw. der Vertreter der Energie-
und Wasserversorgung Rheine GmbH in den Gesellschafterversammlungen der
Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, Verkehrsgesellschaft der Stadt
Rheine mbH, der Rheiner Bäder GmbH und der RheiNet GmbH, folgende Be-
schlüsse fasst:
„Dem Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH wird für das
Geschäftsjahr 2025 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlas-
tung erteilt.“
- 3 -
„Dem Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wird für das
Geschäftsjahr 2025 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlas-
tung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der Rheiner Bäder GmbH wird für das Geschäftsjahr 2025 ge-
mäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der RheiNet GmbH wird für das Geschäftsjahr 2025 gemäß
§ 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
Begründung:
Auf die als Anlagen beigefügten Unterlagen wird verwiesen.
A. Zur Feststellung des Jahresabschlusses 2025
Der Jahresabschluss der Stadtwerke Rheine GmbH wurde nach den für Kleinstkapitalge-
sellschaften geltenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften erstellt. Der Konzernab-
schluss 2025 wurde nach den §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Beide Abschlüsse entsprechen
den Gliederungsvorschriften des HGB.
Die WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Biele-
feld, hat den Konzernabschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
(siehe dazu den Prüfungsbericht) erteilt.
B. Ergebnisverwendung
Der vorgelegte Jahresabschluss der Stadtwerke Rheine GmbH schließt mit einem Gewinn
von 3.899.593,62 EUR ab. Der Gesellschafterversammlung ist auf Basis des vom Rat der
Stadt Rheine beschlossenen Renditemodells zu empfehlen, aus dem Jahresüberschuss
2025 einen Teilbetrag von 594.000,00 EUR an die Gesellschafterin Stadt Rheine auszu-
schütten (Mindestgewinnausschüttung) und einen Teilbetrag von 3.305.593,62 EUR den
anderen Gewinnrücklagen zuzuführen.
Von dem an die Stadt Rheine auszuschüttenden Betrag sind noch die Kapitalertragsteuer
und der Solidaritätszuschlag (auf die Kapitalertragssteuer) an das Finanzamt abzuführen,
so dass sich eine Nettogewinnausschüttung von 500.000,00 EUR für die Stadt Rheine
ergibt. Dies entspricht dem in der Haushaltsplanung 2026 veranschlagtem Wert.
C. Entlastung des Aufsichtsrates
Im Geschäftsjahr 2025 hat der Aufsichtsrat vier Mal getagt. Der Aufsichtsratsvorsitzende
und der stellv. Aufsichtsratsvorsitzende haben sich zwischendurch in den Räumen der Ge-
sellschaft über die Entwicklung des Unternehmens und über weitere betriebliche Details
informieren und aufklären lassen.
Der Aufsichtsrat hat somit seine Verpflichtung aus dem Gesellschaftsvertrag zur Überwa-
chung der Geschäftsführung ordnungsgemäß wahrgenommen. Unregelmäßigkeiten konn-
ten nicht festgestellt werden.
Der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung unterliegen gemäß § 12 des
Gesellschaftsvertrages u. a. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwen-
dung und die Entlastung des Aufsichtsrates.
- 4 -
Anlage:
Anlage 1: Jahresabschluss SWR
Anlage 2: Konzernabschluss - Testat der WIBERA AG
Text aus PDF extrahiert