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Benennung der Mitglieder des gemeinsamen Beirates für Menschen mit Behinderungen für die Stadt Osterode am Harz und die Gemeinde Bad Grund (Harz) hier: Behindertenbeauftragte/r der Stadt Osterode am Harz

Angenommen
TypAntrag
GemeindeOsterode am Harz
Datum2026-06-25
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Stadt Osterode am Harz Verwaltungsleitung Aktenzeichen: Datum: 04.06.2026 Vorlage Nr.: 839/2026 Beschlussvorlage Benennung der Mitglieder des gemeinsamen Beirates für Menschen mit Behinderungen für die Stadt Osterode am Harz und die Gemeinde Bad Grund (Harz) hier: Behindertenbeauftragte/r der Stadt Osterode am Harz Beratungsfolge: Gremium am Ausschuss für Kinder, Jugend, Bildung, Ordnung und Tourismus 15.06.2026 Verwaltungsausschuss 23.06.2026 Rat 25.06.2026 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Osterode am Harz benennt Herrn Raimund Klapprodt als neuen Behindertenbeauftragten für die Stadt Osterode am Harz für den Gemeinsamen Beirat für Menschen mit Behinderung für die Stadt Osterode am Harz und der Gemeinde Bad Grund (Harz). Begründung: Die Räte der Stadt Osterode am Harz und der Gemeinde Bad Grund (Harz) bestimmen gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung des gemeinsamen Beirates für Menschen mit Behinderungen einen Behindertenbeauftragten. Im September 2023 wurde Herr Dr. Stephan Sanetra durch den Rat zum Behindertenbeauftragten der Stadt Osterode am Harz bestellt. Aus privaten Gründen hat Herr Dr. Sanetra sein Amt niedergelegt. Daher ist eine Neubesetzung erforderlich. Zur Findung einer geeigneten Nachfolge wurde bereits im August 2025 ein erstes Bewerbungsverfahren gestartet. Dieses verlief leider erfolglos. Am 8. April 2026 wurde ein erneutes Bewerbungsverfahren durch die Verwaltung eingeleitet. Bis zum Ablauf der Frist am 30. April 2026 gingen mehrere Bewerbungen ein. Die geeigneten Bewerberinnen und Bewerber wurden zu einem Kennlerngespräch eingeladen. Auf Basis der Kennlerngespräche wird vorgeschlagen, Herrn Raimund Klapprodt zum neuen Behindertenbeauftragten der Stadt Osterode am Harz zu bestimmen. Herr Klapprodt überzeugte im Auswahlgespräch in allen Belangen. Ihm werden sowohl die konstruktive Mitarbeit in den Gremien als auch ein offener und lösungsorientierter Umgang mit den anstehenden Aufgaben zugetraut. 839/2026 Seite1von2 Finanzielle Auswirkungen: Der Behindertenbeauftragte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung i. H. v. 100,00 €. Darüber hinaus erhält der Behindertenbeauftragte entsprechende Sitzungsgelder für die Teilnahme an den Sitzungen des Behindertenbeirates sowie an den Sitzungen der Ausschüsse als beratendes Mitglied. Der Bürgermeister (Jens Augat) 839/2026 Seite2von2

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