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Gebührenerhebung im Rahmen der Sanierung Kornmarkt

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TypAntrag
GemeindeOsterode am Harz
Datum2026-06-25
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Stadt Osterode am Harz Fachbereich Bürger Aktenzeichen: Datum: 04.06.2026 Vorlage Nr.: 840/2026 Beschlussvorlage Gebührenerhebung im Rahmen der Sanierung Kornmarkt Beratungsfolge: Gremium am Ausschuss für Kinder, Jugend, Bildung, Ordnung und Tourismus 15.06.2026 Verwaltungsausschuss 23.06.2026 Rat 25.06.2026 Beschlussvorschlag: 1. Als Ausgleich für die durch die Sanierung des Kornmarktes und der Marientorstraße einhergehenden Belastungen kann für die Dauer der einzelnen Bauabschnitte auf die Erhebung von Marktgebühren für die Benutzung der Marktfläche Kornmarkt sowie Marientorstraße, soweit auf dieser Fläche tatsächliche, erhebliche Baumaßnahmen stattfinden, abweichend von der Marktgebührensatzung der Stadt Osterode am Harz verzichtet werden. 2. Als Ausgleich für die durch die Sanierung des Kornmarktes und der Marientorstraße einhergehenden Belastungen kann auf eine Festsetzung der Gebühr für die Jahressondernutzungserlaubnisse auf der Marktfläche Kornmarkt sowie Marientorstraße, soweit auf dieser Fläche tatsächliche, erhebliche Baumaßnahmen stattfinden, für die Dauer der einzelnen Bauabschnitte verzichtet werden. Begründung: Bedingt durch die Sanierung des Kornmarktes wurde der Wochenmarkt am Dienstag und Samstag weitestgehend auf die Flächen Martin-Luther-Platz sowie Am Schilde verlegt. Die Sanierung des Kornmarktes und der Marientorstraße hat erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Beschicker und anliegende Gastronomie. Die Beschicker stehen vor dem Problem, dass die Besucher ihre Stände an den gewohnten Standorten suchen. Veränderungen sorgen regelmäßig für Einnahmeausfälle. Mit der Baumaßnahme einhergehend ist aber die Marktfläche erheblich in der Nutzung eingeschränkt und gewohnte Standflächen sind nicht mehr belegbar. Da der erste Bauabschnitt zu wechselnden Einschränkungen auf dem Kornmarkt und der Marientorstraße geführt hat, erfolgte zunächst eine Zuweisung sowohl für Dienstag als auch 840/2026 Seite1von2 für Samstag auf die Ausweichflächen. Um die Attraktivität der Innenstadt mit dem Kornmarkt und der Marientorstraße zu erhöhen, besteht die eingeschränkte Möglichkeit, einzelne Beschicker nach eigenem Wunsch auf dem Kornmarkt oder in der Marientorstraße zu verorten. Dies belebt die Fläche und sorgt auch für die anliegenden Händler für einen konstanten Besucherstrom. Die damit verbundenen Einschränkungen, unbefestigte Flächen, Staub, Lärm und wechselnde Stellplätze sind mit dem Stellpatz auf dem Kornmarkt oder der Marientorstraße verbunden und nicht abwendbar. Um einen Ausgleich zwischen diesen Einschränkungen und der Belebung der Fläche zu schaffen, wird empfohlen, auf die Standgebühren nach jeweiliger Einzelfallentscheidung – abhängig von dem tatsächlichen Stand der Baumaßnahme – entsprechend verzichten zu können. Für die Gastronomie ergeben sich gleichfalls entsprechende Einschränkungen. Diese hat im Gegensatz zu den Beschickern keine Ausweichmöglichkeiten. Fehlende Gäste und damit verbundene Einnahmeausfälle müssen aufgefangen werden. Um die Gastronomie während der Dauer der Sanierungsarbeiten auf dem Kornmarkt sowie der Marientorstraße zu unterstützen, wird empfohlen, auf eine Gebühr für die Jahressondernutzungserlaubnisse für die Dauer tatsächlicher Bauaktivitäten anteilig verzichten zu können. Sobald die Bautätigkeiten ruhen, kommt die Regelung nicht zur Anwendung. Finanzielle Auswirkungen: Im Bereich der Marktbeschicker würde der Einnahmeverlust für den Zeitraum vom 11.04.2026 bis 02.06.2026 ca. 850 € betragen. Die weiteren Einnahmeverluste hängen von der tatsächlichen Inanspruchnahme von Stellplätzen auf dem Kornmarkt oder der Marientorstraße ab. Im Bereich der Jahressondernutzungserlaubnisse wird die Gebühr im Nachgang auf Basis des Umfanges der gemeldeten Außengastronomie am Ende des Jahres festgelegt. Daher können zum jetzigen Zeitpunkt die finanziellen Auswirkungen nicht ermittelt werden. Es ist von ca. 1.000 € auszugehen. Der Bürgermeister (Jens Augat) 840/2026 Seite2von2

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