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Erlass der Satzung und Wahlordnung für den Stadtjugendrat der Stadt Osterode am Harz

Angenommen
TypAntrag
GemeindeOsterode am Harz
Datum2026-06-25
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Stadt Osterode am Harz Verwaltungsleitung Aktenzeichen: Datum: 03.06.2026 Vorlage Nr.: 833/2026 Beschlussvorlage Erlass der Satzung und Wahlordnung für den Stadtjugendrat der Stadt Osterode am Harz Beratungsfolge: Gremium am Ausschuss für Kinder, Jugend, Bildung, Ordnung und Tourismus 15.06.2026 Verwaltungsausschuss 23.06.2026 Rat 25.06.2026 Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Osterode beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Errichtung eines Stadtjugendrates. 2. Der Rat der Stadt Osterode am Harz beschließt die als Anlage beigefügte Wahlordnung zur Durchführung der Wahl des Stadtjugendrates. Begründung: Mit Ratsbeschluss (290/2023) vom 27.04.2023 hat der Rat der Stadt Osterode am Harz die Verwaltung beauftragt, die Jugendbeteiligung in der Stadt weiterzuentwickeln und hierfür verbindliche Beteiligungsstrukturen aufzubauen. Ausgangspunkt war die Feststellung, dass Kinder- und Jugendbeteiligung zwar bereits in einzelnen Projekten und Angeboten der Stadtjugendpflege stattfindet, in den kommunalen Planungs- und Entscheidungsstrukturen jedoch noch nicht dauerhaft und verlässlich verankert ist. Ziel des damaligen Beschlusses war es daher, Jugendliche stärker in die Entwicklung der Stadt einzubeziehen, ihre Perspektiven frühzeitig aufzunehmen und Beteiligungsmöglichkeiten nicht nur anlassbezogen, sondern strukturell zu schaffen. Neben der Einführung einer Jugendkonferenz wurde hierzu auch die Einrichtung eines Arbeitskreises aus Verwaltung, Politik und Jugendlichen beschlossen, der die weitere Jugendbeteiligungsstrategie begleiten und geeignete Beteiligungsformate prüfen und entwickeln sollte. In der Folge wurde deutlich, dass eine dauerhafte und ernsthafte Jugendbeteiligung klare rechtliche, organisatorische und verfahrensmäßige Grundlagen benötigt. Ein Stadtjugendrat kann nur dann wirksam arbeiten, wenn seine Zusammensetzung, seine Aufgaben, seine 833/2026 Seite1von3 Rechte, das Wahlverfahren sowie die grundlegenden Rahmenbedingungen eindeutig geregelt sind. Dies dient sowohl der Verlässlichkeit gegenüber den Jugendlichen als auch der Rechtssicherheit für Politik und Verwaltung. Die nun vorliegende Satzung und die dazugehörige Wahlordnung greifen diesen Anspruch auf. Mit der Satzung wird der Stadtjugendrat als dauerhaftes Beteiligungsgremium der Stadt Osterode am Harz eingerichtet. Die Wahlordnung regelt ergänzend das Verfahren zur Wahl der Mitglieder und schafft damit die notwendige Grundlage für eine transparente, nachvollziehbare und demokratisch legitimierte Besetzung des Gremiums. Erarbeitet wurden die Satzung und die Wahlordnung in verschiedenen Arbeitsgruppen unter Beteiligung der Jugendbeteiligung Osterode am Harz (JOHA), der Stadtjugendpflege sowie verschiedener Kräfte der Verwaltung. Hierzu fanden mehrere Arbeitstreffen in unterschiedlichen Konstellationen statt, in denen sowohl fachliche, organisatorische als auch praktische Fragen der Umsetzung beraten wurden. Das nun vorliegende Satzung und Wahlordnung ist das Ergebnis dieses gemeinsamen Entwicklungsprozesses. Durch die Vorlage der Satzung und der Wahlordnung wird der Ratsbeschluss (290/2023) vom 27.04.2023 konsequent umgesetzt. Gleichzeitig wird die Grundlage dafür geschaffen, den Stadtjugendrat erstmals wählen zu lassen und die Jugendbeteiligung in der Stadt Osterode am Harz dauerhaft institutionell zu verankern. Ergänzend wurde durch die Verwaltung bereits eine Geschäftsordnung ausgearbeitet. Diese liegt der Vorlage zur Kenntnis bei und soll dem ersten Stadtjugendrat nach dessen Konstituierung zur Beschlussfassung empfohlen werden. Damit wird dem künftigen Gremium eine praxistaugliche Arbeitsgrundlage angeboten, ohne dessen eigene Entscheidung über die Geschäftsordnung vorwegzunehmen. Nachhaltigkeitseinschätzung: Durch die Einrichtung eines Stadtjugendrates wird die Beteiligung junger Menschen an kommunalen Entscheidungsprozessen dauerhaft gestärkt. Jugendliche erhalten eine verlässliche Möglichkeit, ihre Interessen, Sichtweisen und Ideen in die Entwicklung der Stadt Osterode am Harz einzubringen. Dies fördert demokratisches Verständnis, politische Bildung und die Bereitschaft, Verantwortung für das eigene Lebensumfeld zu übernehmen. Der Stadtjugendrat leistet damit insbesondere einen Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit. Junge Menschen werden frühzeitig in kommunale Abläufe eingebunden und erleben, dass ihre Anliegen gehört und ernst genommen werden. Dies kann die Identifikation mit der Stadt stärken und dazu beitragen, Engagement sowie ehrenamtliche Beteiligung langfristig zu fördern. Zugleich eröffnet der Stadtjugendrat Politik und Verwaltung die Möglichkeit, Entscheidungen und Projekte stärker an den tatsächlichen Bedürfnissen junger Menschen auszurichten. Dadurch können Planungen transparenter, zielgerichteter und generationengerechter gestaltet werden. Langfristig kann eine verbindliche Jugendbeteiligung dazu beitragen, die Stadt Osterode am Harz als attraktiven Wohn-, Bildungs- und Lebensort für junge Menschen und Familien weiterzuentwickeln. 833/2026 Seite2von3 Finanzielle Auswirkungen: Dem Stadtjugendrat soll zur Wahrnehmung seiner Aufgaben ein jährliches Budget in Höhe von 5.000,00 € zur Verfügung gestellt werden. Dieses Budget soll insbesondere dazu dienen, eigene Projekte sowie sonstige mit der Arbeit des Stadtjugendrates verbundene Maßnahmen zu ermöglichen. Das Budget muss entsprechend für den Haushalt 2027/2028 angemeldet werden. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Durchführung der Wahl des Stadtjugendrates. Diese können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beziffert werden, da sie unter anderem von der Ausgestaltung der Wahl sowie möglichen Sach- und Dienstleistungskosten abhängen. Nach derzeitiger Einschätzung ist hierfür mit Kosten in einem mittleren vierstelligen Bereich zu rechnen. Der Bürgermeister (Jens Augat) Anlage 833/2026 Seite3von3

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