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Sachentscheidung zur Bewirtschaftung des Untersachkonto 09605.40007 - Maßnahme Neugestaltung Körnerplatz
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Markkleeberg |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Markkleeberg Beschlussvorlage/Bewirtschaftung
öffentlich
Bearbeiter: Schneider, Alexander
Einreicher: Amt für Hochbau, Tiefbau
und Gebäudemanagement
Beteiligte Bereiche:
Datum Drucksachen Nr.
(ggf. Nachtragsvermerk)
21.01.2026 013/2026
Beratungsergebnis
Beratungsfolge Termin TOP Für Geg Enth
Technischer Ausschuss 03.02.2026
nicht öffentlich
Stadtrat 24.06.2026
öffentlich
Betreff:
Sachentscheidung zur Bewirtschaftung des Untersachkonto 09605.40007 - Maßnahme
Neugestaltung Körnerplatz
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Sachentscheidung zur Bewirtschaftung der
Haushaltsansätze für folgende Maßnahme: M-0427 – Neugestaltung des Theodor-
Körner- Platzes.
Maßnahme-Nr. M-427
Produkt 54.10.01.00
Sachkonto 09605000
Untersachkonto 09605.40007
Finanzumfang in Euro 844.500 €
Gleichzeitig wird die Sachentscheidung zur Bewirtschaftung der
Verpflichtungsermächtigungen 2026 zur Auszahlung im folgenden Haushaltsjahr
beschlossen:
Untersachkonto 09605.40007
HH-Jahr, in dem die 2027
Zahlungen
voraussichtlich fällig
werden
Finanzumfang in Euro 844.500 €
Der Beschluss erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage von § 28 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung i. V. m. § 3
der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg vom 29. November 2023.
Seite: 2
Vorlage: 013/2026
Sachdarstellung:
Im Zuge der geplanten Elektrifizierung der Buslinie 70 der Leipziger Verkehrsbetriebe
(LVB) und der Realisierung neu zu schaffender Ladeinfrastruktur mit zwei
Ladepunkten plant die Stadt Markkleeberg gemeinsam mit den LVB als koordinierte
Maßnahme die Neugestaltung des Theodor- Körner- Platzes. Für die Planung waren
2025 264.000,00 Euro im Haushalt eingestellt, welche mit Beschluss des Stadtrates
Nr. 70 - 09/2025 zur Bewirtschaftung freigegeben wurden.
Um die Planung fortzuführen und Bauleistungen ausschreiben, beauftragen und
ausführen zu können, müssen die im Haushaltsplan 2026 eingestellten Mittel und für
2027 bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen bewirtschaftet werden.
Die Realisierung ist für das Haushaltsjahr 2026 und für das Haushaltsjahr 2027
vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Mittel sind im Haushalt eingeplant und stehen unter dem o. g. Produkt
und Untersachkonto zur Verfügung.
Karsten Schütze
Oberbürgermeister
Text aus PDF extrahiert