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Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für zusätzliche Aufwendungen im HHJ 2025 und Auszahlungen im HHJ 2026 im USK 63010.71300 Straßenentwässerung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMarkkleeberg
Datum2026-06-24
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Stadt Markkleeberg Beschlussvorlage öffentlich Bearbeiter: Mende, Michelle Einreicher: Amt für Hochbau, Tiefbau und Gebäudemanagement Beteiligte Bereiche: Datum Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 02.06.2026 090/2026 Beratungsergebnis Beratungsfolge Termin TOP Für Geg Enth Verwaltungs- und Finanzausschuss 16.06.2026 nicht öffentlich Stadtrat 24.06.2026 öffentlich Betreff: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für zusätzliche Aufwendungen im HHJ 2025 und Auszahlungen im HHJ 2026 im USK 63010.71300 Straßenentwässerung Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für zusätzliche Aufwendungen auf dem USK 63010.71300 für die Betriebs- und Unterhaltungsumlage der Straßenentwässerung für das Haushaltsjahr 2025 und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von je 136.317,16 Euro. Der Beschluss erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage von § 79 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung i. V. m. § 3 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg vom 29. November 2023. Sachdarstellung: Die Stadt Markkleeberg erhielt eine Rechnung über 957.583,48 Euro vom ZV WALL zur Kostenerstattung für die Straßenentwässerung für das Jahr 2025. Dieser Rechnung war ein 2. Nachtrag zum Vertrag über die Oberflächenwasserbeseitigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beigefügt, in dem rückwirkend zum 01.01.2024 das zu erstattende Entgelt von 1,03 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer auf 1,45 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Quadratmeter angehoben wurde. Für die Berechnung der Straßenoberflächenentwässerung wird eine Fläche von 554.960 m² zugrunde gelegt. Der Nachtrag wurde im Januar 2025 unterzeichnet. Bereits für das Haushaltsjahr 2024 mussten im Jahr 2025 überplanmäßige Mittel bereitgestellt werden. Im Haushaltsjahr 2025 stehen innerhalb des Deckungsrings nur noch 821.266,32 Euro zur Verfügung. Somit werden 136.317,16 Euro überplanmäßig benötigt. Der Aufwand und die Auszahlung sind unabweisbar. Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass auch für das Jahr 2026 zusätzliche Mittel benötigt werden, dessen konkrete Summe erst im HHJ 2027 bekannt wird. Seite: 2 Vorlage: 090/2026 Finanzielle Auswirkungen: Im HHP 2025 für die Straßenoberflächen- entwässerung veranschlagt: 715.000,00 Euro weitere im Deckungsring zur Verfügung stehende Mittel: 106.266,32 Euro Summe zur Verfügung: 821.266,32 Euro Rechnungsbetrag: 957.583,48 Euro Erforderliche überplanmäßige Mittel: 136.317,16 Euro Die Ausgabe ist unabweisbar und wird das Rechnungsergebnis 2025 sowie die liquiden Mittel 2026 belasten. Das voraussichtliche Gesamtrechnungsergebnis 2025 wird sich günstiger darstellen, als im Haushaltsplan veranschlagt. Der im Plan 2025 ausgewiesene Fehlbedarf vermindert sich voraussichtlich um rund 3,5 Mio. Euro. Noch nicht in konkreter Höhe berücksichtigt sind dabei folgende Werte: - Entwicklung der Beteiligungen - Erträge aus der Auflösung von Sonderposten - Abschreibungen - Eventuelle Rückstellungen Karsten Schütze Oberbürgermeister Anlagen: 2. Nachtrag zum Vertrag über die Oberflächenwasserbeseitigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

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