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Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für zusätzliche Aufwendungen im HHJ 2025 und Auszahlungen im HHJ 2026 im USK 63010.71300 Straßenentwässerung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Markkleeberg |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Markkleeberg Beschlussvorlage
öffentlich
Bearbeiter: Mende, Michelle
Einreicher: Amt für Hochbau, Tiefbau
und Gebäudemanagement
Beteiligte Bereiche:
Datum Drucksachen Nr.
(ggf. Nachtragsvermerk)
02.06.2026 090/2026
Beratungsergebnis
Beratungsfolge Termin TOP Für Geg Enth
Verwaltungs- und Finanzausschuss 16.06.2026
nicht öffentlich
Stadtrat 24.06.2026
öffentlich
Betreff:
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für zusätzliche Aufwendungen im HHJ 2025 und
Auszahlungen im HHJ 2026 im USK 63010.71300 Straßenentwässerung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für zusätzliche
Aufwendungen auf dem USK 63010.71300 für die Betriebs- und Unterhaltungsumlage
der Straßenentwässerung für das Haushaltsjahr 2025 und Auszahlungen im
Haushaltsjahr 2026 in Höhe von je 136.317,16 Euro.
Der Beschluss erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage von § 79 Abs. 1 Nr. 2 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen
Fassung i. V. m. § 3 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg vom
29. November 2023.
Sachdarstellung:
Die Stadt Markkleeberg erhielt eine Rechnung über 957.583,48 Euro vom ZV WALL
zur Kostenerstattung für die Straßenentwässerung für das Jahr 2025. Dieser
Rechnung war ein 2. Nachtrag zum Vertrag über die Oberflächenwasserbeseitigung
von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beigefügt, in dem rückwirkend zum
01.01.2024 das zu erstattende Entgelt von 1,03 Euro zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer auf 1,45 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Quadratmeter
angehoben wurde. Für die Berechnung der Straßenoberflächenentwässerung wird eine
Fläche von 554.960 m² zugrunde gelegt. Der Nachtrag wurde im Januar 2025
unterzeichnet. Bereits für das Haushaltsjahr 2024 mussten im Jahr 2025
überplanmäßige Mittel bereitgestellt werden. Im Haushaltsjahr 2025 stehen innerhalb
des Deckungsrings nur noch 821.266,32 Euro zur Verfügung. Somit werden
136.317,16 Euro überplanmäßig benötigt. Der Aufwand und die Auszahlung sind
unabweisbar. Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass auch für das Jahr 2026
zusätzliche Mittel benötigt werden, dessen konkrete Summe erst im HHJ 2027
bekannt wird.
Seite: 2
Vorlage: 090/2026
Finanzielle Auswirkungen:
Im HHP 2025 für die Straßenoberflächen-
entwässerung veranschlagt: 715.000,00 Euro
weitere im Deckungsring zur Verfügung stehende Mittel: 106.266,32 Euro
Summe zur Verfügung: 821.266,32 Euro
Rechnungsbetrag: 957.583,48 Euro
Erforderliche überplanmäßige Mittel: 136.317,16 Euro
Die Ausgabe ist unabweisbar und wird das Rechnungsergebnis 2025 sowie die liquiden
Mittel 2026 belasten.
Das voraussichtliche Gesamtrechnungsergebnis 2025 wird sich günstiger darstellen,
als im Haushaltsplan veranschlagt. Der im Plan 2025 ausgewiesene Fehlbedarf
vermindert sich voraussichtlich um rund 3,5 Mio. Euro. Noch nicht in konkreter Höhe
berücksichtigt sind dabei folgende Werte:
- Entwicklung der Beteiligungen
- Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
- Abschreibungen
- Eventuelle Rückstellungen
Karsten Schütze
Oberbürgermeister
Anlagen:
2. Nachtrag zum Vertrag über die Oberflächenwasserbeseitigung von öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen
Text aus PDF extrahiert