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Bereitstellung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen sowie Gewährung eines Zuschusses zur Schaffung zusätzlicher Infrastruktur für den Leistungssport im Kanupark Markkleeberg
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Markkleeberg |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Markkleeberg Beschlussvorlage
öffentlich
Bearbeiter: Funke, Christian
Einreicher: Amt für Soziales und
Bildung
Beteiligte Bereiche:
Datum Drucksachen Nr.
(ggf. Nachtragsvermerk)
26.05.2026 087/2026
Beratungsergebnis
Beratungsfolge Termin TOP Für Geg Enth
Ausschuss für Soziales, Kultur und 11.06.2026
Sport
nicht öffentlich
Verwaltungs- und Finanzausschuss 16.06.2026
nicht öffentlich
Stadtrat 24.06.2026
öffentlich
Betreff:
Bereitstellung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen sowie Gewährung
eines Zuschusses zur Schaffung zusätzlicher Infrastruktur für den Leistungssport im
Kanupark Markkleeberg
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung außerplanmäßiger Aufwendungen und
Auszahlungen in Höhe von 70.000,00 EUR sowie die Gewährung eines Zuschusses in
Höhe von 70.000,00 EUR an die EGW Entwicklungsgesellschaft für Gewerbe und
Wohnen mbH zur Schaffung zusätzlicher Infrastruktur für den Leistungssport im
Kanupark Markkleeberg.
Produkt: 42400302
Sachkonto: 43170900
FR-Konto: 78170000
USK: 431704000
Maßnahme: M-4-400
Der Beschluss erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage von § 28 und § 79 (1) Nr. 1 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen
Fassung i. V. m. § 3 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg vom
29. November 2023.
Seite: 2
Vorlage: 087/2026
Sachdarstellung:
Die EGW Entwicklungsgesellschaft für Gewerbe und Wohnen mbH beantragt einen
Zuschuss zur Errichtung zusätzlicher Infrastruktur für den Leistungssport im Kanupark
Markkleeberg. Vorgesehen ist die Erweiterung der Leistungssportanlage des
Kanuparks um Containerlösungen, insbesondere zur Verbesserung der Raumsituation
im Bestandsgebäude sowie zur Sicherung des Status als Bundesstützpunkt und
möglicher Olympiabewerbung Deutschlands mit dem Kanupark als Austragungsstätte
der Kanu-Slalom- und Kayak-Cross-Wettkämpfe. Die Gesamtkosten der Maßnahme
betragen 110.000,00 EUR, davon sollen 70.000,00 EUR durch die Stadt Markkleeberg
gefördert werden.
Im Jahr 2025 erhielt die Stadt Markkleeberg für den Kanupark eine erhöhte
Trainingsstättenförderung. Gegenüber dem Haushaltsansatz in Höhe von 406.000 EUR
wurden tatsächlich Fördermittel in Höhe von 462.600 EUR vereinnahmt. Daraus
ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von 56.600 EUR.
Gleichzeitig entwickelten sich die Aufwendungen für den Betrieb des Kanuparks
günstiger als geplant:
Einnahmen aus Trainingsstättenförderung: 462.600,00 EUR
HH-Ansatz 2025: 406.000,00 EUR
Mehreinnahmen 2025: 56.600,00 EUR
Ausgaben Miete 123.060,28 EUR
Ausgaben Betriebskosten-VZ 333.200,00 EUR
Ausgaben Betriebskosten-NZ 28.901,10 EUR
HH-Ansatz 2025 533.100,00 EUR
Minderausgaben 2025 47.938,62 EUR
Aus dem Verhältnis der Mehreinnahmen und Minderausgaben ergibt sich im
Haushaltsjahr 2025 ein Überschuss in Höhe von insgesamt 104.538,62 EUR.
Die zusätzlichen Fördermittel des Landes wurden mit der Zielstellung gewährt, weitere
Infrastruktur für den Leistungssport zu schaffen und die Bedingungen am
Bundesstützpunkt Kanupark nachhaltig zu verbessern. Vor diesem Hintergrund ist die
beabsichtigte Maßnahme dem Förderzweck entsprechend.
Die Beschlussfassung erfolgt erst zum jetzigen Zeitpunkt, da zunächst die endgültige
Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2025 abzuwarten war.
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Haushaltsjahr 2026 beträgt der Ansatz der Trainingsstättenförderung
410.000,00 EUR. Den geplanten Ausgaben in Höhe von 534.100,00 EUR steht damit
ein städtischer Eigenanteil von 124.100,00 EUR gegenüber. Nach derzeitiger
Einschätzung wird nicht von erheblich steigenden Betriebskosten ausgegangen,
sodass weiterhin ein finanzieller Puffer vorhanden sein sollte. Die Entwicklung der
Trainingsstättenförderung bleibt jedoch abhängig von zukünftigen Entscheidungen des
Landes und kann derzeit nicht abschließend bewertet werden.
Seite: 3
Vorlage: 087/2026
Die benötigten Mittel in Höhe von 70.000,00 € werden aus den liquiden Mitteln der
Stadt finanziert, stehen aber Zusammenhang mit den erwirtschafteten Überschüssen
aus dem Jahr 2025 bzw. der zusätzlich gewährten Trainingsstättenförderungen.
Karsten Schütze
Oberbürgermeister
Anlagen:
2025-12-23_EGW_Antrag_Zuschuss_Sportförderung_Leistungssport-
Container_Kanupark_signed
Text aus PDF extrahiert