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Bereitstellung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen sowie Gewährung eines Zuschusses zur Schaffung zusätzlicher Infrastruktur für den Leistungssport im Kanupark Markkleeberg

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMarkkleeberg
Datum2026-06-24
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Stadt Markkleeberg Beschlussvorlage öffentlich Bearbeiter: Funke, Christian Einreicher: Amt für Soziales und Bildung Beteiligte Bereiche: Datum Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 26.05.2026 087/2026 Beratungsergebnis Beratungsfolge Termin TOP Für Geg Enth Ausschuss für Soziales, Kultur und 11.06.2026 Sport nicht öffentlich Verwaltungs- und Finanzausschuss 16.06.2026 nicht öffentlich Stadtrat 24.06.2026 öffentlich Betreff: Bereitstellung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen sowie Gewährung eines Zuschusses zur Schaffung zusätzlicher Infrastruktur für den Leistungssport im Kanupark Markkleeberg Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 70.000,00 EUR sowie die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 70.000,00 EUR an die EGW Entwicklungsgesellschaft für Gewerbe und Wohnen mbH zur Schaffung zusätzlicher Infrastruktur für den Leistungssport im Kanupark Markkleeberg. Produkt: 42400302 Sachkonto: 43170900 FR-Konto: 78170000 USK: 431704000 Maßnahme: M-4-400 Der Beschluss erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage von § 28 und § 79 (1) Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung i. V. m. § 3 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg vom 29. November 2023. Seite: 2 Vorlage: 087/2026 Sachdarstellung: Die EGW Entwicklungsgesellschaft für Gewerbe und Wohnen mbH beantragt einen Zuschuss zur Errichtung zusätzlicher Infrastruktur für den Leistungssport im Kanupark Markkleeberg. Vorgesehen ist die Erweiterung der Leistungssportanlage des Kanuparks um Containerlösungen, insbesondere zur Verbesserung der Raumsituation im Bestandsgebäude sowie zur Sicherung des Status als Bundesstützpunkt und möglicher Olympiabewerbung Deutschlands mit dem Kanupark als Austragungsstätte der Kanu-Slalom- und Kayak-Cross-Wettkämpfe. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 110.000,00 EUR, davon sollen 70.000,00 EUR durch die Stadt Markkleeberg gefördert werden. Im Jahr 2025 erhielt die Stadt Markkleeberg für den Kanupark eine erhöhte Trainingsstättenförderung. Gegenüber dem Haushaltsansatz in Höhe von 406.000 EUR wurden tatsächlich Fördermittel in Höhe von 462.600 EUR vereinnahmt. Daraus ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von 56.600 EUR. Gleichzeitig entwickelten sich die Aufwendungen für den Betrieb des Kanuparks günstiger als geplant: Einnahmen aus Trainingsstättenförderung: 462.600,00 EUR HH-Ansatz 2025: 406.000,00 EUR Mehreinnahmen 2025: 56.600,00 EUR Ausgaben Miete 123.060,28 EUR Ausgaben Betriebskosten-VZ 333.200,00 EUR Ausgaben Betriebskosten-NZ 28.901,10 EUR HH-Ansatz 2025 533.100,00 EUR Minderausgaben 2025 47.938,62 EUR Aus dem Verhältnis der Mehreinnahmen und Minderausgaben ergibt sich im Haushaltsjahr 2025 ein Überschuss in Höhe von insgesamt 104.538,62 EUR. Die zusätzlichen Fördermittel des Landes wurden mit der Zielstellung gewährt, weitere Infrastruktur für den Leistungssport zu schaffen und die Bedingungen am Bundesstützpunkt Kanupark nachhaltig zu verbessern. Vor diesem Hintergrund ist die beabsichtigte Maßnahme dem Förderzweck entsprechend. Die Beschlussfassung erfolgt erst zum jetzigen Zeitpunkt, da zunächst die endgültige Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2025 abzuwarten war. Finanzielle Auswirkungen: Für das Haushaltsjahr 2026 beträgt der Ansatz der Trainingsstättenförderung 410.000,00 EUR. Den geplanten Ausgaben in Höhe von 534.100,00 EUR steht damit ein städtischer Eigenanteil von 124.100,00 EUR gegenüber. Nach derzeitiger Einschätzung wird nicht von erheblich steigenden Betriebskosten ausgegangen, sodass weiterhin ein finanzieller Puffer vorhanden sein sollte. Die Entwicklung der Trainingsstättenförderung bleibt jedoch abhängig von zukünftigen Entscheidungen des Landes und kann derzeit nicht abschließend bewertet werden. Seite: 3 Vorlage: 087/2026 Die benötigten Mittel in Höhe von 70.000,00 € werden aus den liquiden Mitteln der Stadt finanziert, stehen aber Zusammenhang mit den erwirtschafteten Überschüssen aus dem Jahr 2025 bzw. der zusätzlich gewährten Trainingsstättenförderungen. Karsten Schütze Oberbürgermeister Anlagen: 2025-12-23_EGW_Antrag_Zuschuss_Sportförderung_Leistungssport- Container_Kanupark_signed

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