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Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für kommunale Sportstätten der Stadt Markkleeberg

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMarkkleeberg
Datum2026-06-24
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Stadt Markkleeberg Beschlussvorlage öffentlich Bearbeiter: Funke, Christian Einreicher: Amt für Soziales und Bildung Beteiligte Bereiche: Amt für Finanzen Amt für Recht und Ordnung Datum Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 18.03.2026 040/2026 Beratungsergebnis Beratungsfolge Termin TOP Für Geg Enth Ausschuss für Soziales, Kultur und 07.05.2026 einstimmig Sport nicht öffentlich Verwaltungs- und Finanzausschuss 19.05.2026 nicht öffentlich Stadtrat 24.06.2026 öffentlich Betreff: Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für kommunale Sportstätten der Stadt Markkleeberg Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Ordnung über die Nutzung und Entgelt für kommunale Sportstätten (Nutzungs- und Entgeltordnung für kommunale Sportstätten) der Großen Kreisstadt Markkleeberg. Der Beschluss erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage von §§ 4 und 28 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung und der §§ 1, 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg vom 29. November 2023. Sachdarstellung: Die Stadt Markkleeberg bietet außerhalb des Schulsports, Vereinen und sonstigen Nutzern die Möglichkeit zur Nutzung kommunaler Sportstätten gegen ein Entgelt an. Die derzeit gültige Nutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Markkleeberg stammt aus dem Jahr 2010 und wurde seitdem nicht verändert bzw. angepasst. Ein wesentlicher Anlass für die Überarbeitung ist die Verpflichtung der Kommune, Nutzungsentgelte auf Grundlage einer nachvollziehbaren und sachgerechten Kalkulation festzulegen. Seite: 2 Vorlage: 040/2026 Diese Verpflichtung folgt aus den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der kommunalen Haushaltswirtschaft nach §§ 72 Abs. 2 und § 73 Abs. 2 Nr. 1 SächsGemO sowie den kommunalabgabenrechtlichen Vorgaben zum Kostendeckungsgrundsatz und zur Gebührenbemessung gemäß §§ 9, 10, 14. Die bisherige Entgeltstruktur genügt diesen gestiegenen Anforderungen nicht mehr in vollem Umfang und bildet die tatsächlichen Kosten der Sportstätten nur eingeschränkt ab. In den vergangenen Jahren wurden zudem mehrere kommunale Sportstätten umfassend saniert bzw. modernisiert, z.B. die Neuseenlandhalle sowie die Turnhalle Schulstraße. Die damit verbundenen Investitions- und laufenden Bewirtschaftungskosten haben zu einer veränderten Kostenstruktur geführt, die in der bisherigen Entgeltordnung nicht oder nur unzureichend berücksichtigt ist. Auf Basis einer aktuellen Kalkulation wurden daher die Kosten der einzelnen Sportstätten sowie deren Nutzung differenziert ermittelt und in eine neue Entgeltsystematik überführt. Im Zuge der Neufassung wird die Nutzungs- und Entgeltordnung zugleich inhaltlich und strukturell überarbeitet. Ziel ist es insbesondere, klare und transparente Regelungen für die Vergabe und Nutzung der Sportstätten zu schaffen. Hierzu zählen unter anderem die eindeutige Festlegung des Geltungsbereichs der Nutzungs- und Entgeltordnung, eine schuljahresbezogene Vergabe der Nutzungszeiten, der weiterhin geltende Vorrang des Schulsports sowie eine klare Rangfolge der weiteren Nutzergruppen. Darüber hinaus werden die Rechte und Pflichten der Nutzer konkretisiert und die Regelungen zur Antragstellung, Nutzung und Abrechnung vereinheitlicht. Ein zentraler Bestandteil der Neufassung ist die Überarbeitung der Entgelte. Dabei wird weiterhin ausdrücklich an dem Grundsatz festgehalten, dass der Vereinssport in Markkleeberg unterstützt werden soll. Vor diesem Hintergrund ist für Sportvereine mit Sitz in Markkleeberg eine deutliche Bezuschussung der Nutzung vorgesehen. Die Entgelte werden daher auf Grundlage eines Kostendeckungsgrades von etwa 20 % kalkuliert. Damit wird sichergestellt, dass die Nutzung der Sportstätten für den lokalen Vereinssport weiterhin bezahlbar bleibt und die Stadt ihrer sportfördernden Funktion gerecht wird. Demgegenüber ist für Nutzer, die nicht aus Markkleeberg stammen, sowie für Nutzungen mit kommerziellem Charakter eine vollständige Kostendeckung vorgesehen. In diesen Fällen werden die Entgelte auf Grundlage einer 100%igen Kostendeckung erhoben. Die neue Nutzungs- und Entgeltordnung soll zum 01.10.2026 in Kraft treten, d.h. zum Beginn des letzten Abrechnungsquartals 2026. Hierdurch wird sichergestellt, dass innerhalb eines Abrechnungsquartals keine unterschiedlichen Entgelte zur Anwendung kommen. Gleichzeitig erhalten die Vereine und Nutzer einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, um sich auf die geänderten Gebührenregelungen einzustellen. Seite: 3 Vorlage: 040/2026 Finanzielle Auswirkungen: Die Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung gewährleistet eine rechtssichere und nachvollziehbare Kalkulation der Nutzungsentgelte, verbessert die Kostendeckung der kommunalen Sportstätten und leistet damit einen Beitrag zur Entlastung des städtischen Haushalts, ohne die gezielte Förderung des örtlichen Vereinssports erheblich zu reduzieren. Karsten Schütze Oberbürgermeister Anlagen: o Sportstättennutzungs- und Entgeltordnung Stadt Markkleeberg o Sportstättennutzungs- und- Entgeltordnung Stadt Markkleeberg Synopse o Gebühren Sportstätten ALT o Gebührentabelle Sportstätten bei 100 % Kostendeckung o Gebührentabelle Sportstätten bei 20 % Kostendeckung o Übersicht Kosten Sportstätten o Erlöse 2024 - 2026

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