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Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für kommunale Sportstätten der Stadt Markkleeberg
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Markkleeberg |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Markkleeberg Beschlussvorlage
öffentlich
Bearbeiter: Funke, Christian
Einreicher: Amt für Soziales und
Bildung
Beteiligte Bereiche: Amt für Finanzen
Amt für Recht und
Ordnung
Datum Drucksachen Nr.
(ggf. Nachtragsvermerk)
18.03.2026 040/2026
Beratungsergebnis
Beratungsfolge Termin TOP Für Geg Enth
Ausschuss für Soziales, Kultur und 07.05.2026 einstimmig
Sport
nicht öffentlich
Verwaltungs- und Finanzausschuss 19.05.2026
nicht öffentlich
Stadtrat 24.06.2026
öffentlich
Betreff:
Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für kommunale Sportstätten der Stadt
Markkleeberg
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Ordnung über die Nutzung und Entgelt für
kommunale Sportstätten (Nutzungs- und Entgeltordnung für kommunale
Sportstätten) der Großen Kreisstadt Markkleeberg.
Der Beschluss erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage von §§ 4 und 28 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen
Fassung und der §§ 1, 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in
der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 der Hauptsatzung der Großen
Kreisstadt Markkleeberg vom 29. November 2023.
Sachdarstellung:
Die Stadt Markkleeberg bietet außerhalb des Schulsports, Vereinen und sonstigen
Nutzern die Möglichkeit zur Nutzung kommunaler Sportstätten gegen ein Entgelt an.
Die derzeit gültige Nutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt
Markkleeberg stammt aus dem Jahr 2010 und wurde seitdem nicht verändert bzw.
angepasst.
Ein wesentlicher Anlass für die Überarbeitung ist die Verpflichtung der Kommune,
Nutzungsentgelte auf Grundlage einer nachvollziehbaren und sachgerechten
Kalkulation festzulegen.
Seite: 2
Vorlage: 040/2026
Diese Verpflichtung folgt aus den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
der kommunalen Haushaltswirtschaft nach §§ 72 Abs. 2 und § 73 Abs. 2 Nr. 1
SächsGemO sowie den kommunalabgabenrechtlichen Vorgaben zum
Kostendeckungsgrundsatz und zur Gebührenbemessung gemäß §§ 9, 10, 14.
Die bisherige Entgeltstruktur genügt diesen gestiegenen Anforderungen nicht mehr in
vollem Umfang und bildet die tatsächlichen Kosten der Sportstätten nur eingeschränkt
ab. In den vergangenen Jahren wurden zudem mehrere kommunale Sportstätten
umfassend saniert bzw. modernisiert, z.B. die Neuseenlandhalle sowie die Turnhalle
Schulstraße. Die damit verbundenen Investitions- und laufenden
Bewirtschaftungskosten haben zu einer veränderten Kostenstruktur geführt, die in der
bisherigen Entgeltordnung nicht oder nur unzureichend berücksichtigt ist.
Auf Basis einer aktuellen Kalkulation wurden daher die Kosten der einzelnen
Sportstätten sowie deren Nutzung differenziert ermittelt und in eine neue
Entgeltsystematik überführt.
Im Zuge der Neufassung wird die Nutzungs- und Entgeltordnung zugleich inhaltlich
und strukturell überarbeitet. Ziel ist es insbesondere, klare und transparente
Regelungen für die Vergabe und Nutzung der Sportstätten zu schaffen. Hierzu zählen
unter anderem die eindeutige Festlegung des Geltungsbereichs der Nutzungs- und
Entgeltordnung, eine schuljahresbezogene Vergabe der Nutzungszeiten, der weiterhin
geltende Vorrang des Schulsports sowie eine klare Rangfolge der weiteren
Nutzergruppen. Darüber hinaus werden die Rechte und Pflichten der Nutzer
konkretisiert und die Regelungen zur Antragstellung, Nutzung und Abrechnung
vereinheitlicht.
Ein zentraler Bestandteil der Neufassung ist die Überarbeitung der Entgelte. Dabei
wird weiterhin ausdrücklich an dem Grundsatz festgehalten, dass der Vereinssport in
Markkleeberg unterstützt werden soll. Vor diesem Hintergrund ist für Sportvereine mit
Sitz in Markkleeberg eine deutliche Bezuschussung der Nutzung vorgesehen. Die
Entgelte werden daher auf Grundlage eines Kostendeckungsgrades von etwa 20 %
kalkuliert. Damit wird sichergestellt, dass die Nutzung der Sportstätten für den lokalen
Vereinssport weiterhin bezahlbar bleibt und die Stadt ihrer sportfördernden Funktion
gerecht wird.
Demgegenüber ist für Nutzer, die nicht aus Markkleeberg stammen, sowie für
Nutzungen mit kommerziellem Charakter eine vollständige Kostendeckung
vorgesehen. In diesen Fällen werden die Entgelte auf Grundlage einer 100%igen
Kostendeckung erhoben.
Die neue Nutzungs- und Entgeltordnung soll zum 01.10.2026 in Kraft treten, d.h. zum
Beginn des letzten Abrechnungsquartals 2026. Hierdurch wird sichergestellt, dass
innerhalb eines Abrechnungsquartals keine unterschiedlichen Entgelte zur Anwendung
kommen. Gleichzeitig erhalten die Vereine und Nutzer einen ausreichenden zeitlichen
Vorlauf, um sich auf die geänderten Gebührenregelungen einzustellen.
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Vorlage: 040/2026
Finanzielle Auswirkungen:
Die Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung gewährleistet eine rechtssichere
und nachvollziehbare Kalkulation der Nutzungsentgelte, verbessert die Kostendeckung
der kommunalen Sportstätten und leistet damit einen Beitrag zur Entlastung des
städtischen Haushalts, ohne die gezielte Förderung des örtlichen Vereinssports
erheblich zu reduzieren.
Karsten Schütze
Oberbürgermeister
Anlagen:
o Sportstättennutzungs- und Entgeltordnung Stadt Markkleeberg
o Sportstättennutzungs- und- Entgeltordnung Stadt Markkleeberg Synopse
o Gebühren Sportstätten ALT
o Gebührentabelle Sportstätten bei 100 % Kostendeckung
o Gebührentabelle Sportstätten bei 20 % Kostendeckung
o Übersicht Kosten Sportstätten
o Erlöse 2024 - 2026
Text aus PDF extrahiert