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Einführung einer Regelung „Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen“ in den Straßen „Zur Obstwiese“ und „Am Kirschbaum“
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kürten |
| Datum | 2026-07-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.: IKA/029/2026
öffentlich
Gemeinde Kürten Vorlage Infrastruktur- und Klimaausschuss
Der Bürgermeister Aktenzeichen: 00.03-2026/006733
Einführung einer Regelung „Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen„ in den
Straßen „Zur Obstwiese“ und „Am Kirschbaum„
Beratungsfolge: Sitzungstermin: Vorlageart: Abstimmungsergebnis:
Einst. Ja Nein Enth.
1. Infrastruktur- und 08.07.2026 Entscheidung
Klimaausschuss
Auswirkungen Finanzen:
Geschätzte Kosten der Maßnahme: 450,00 Euro
Veranschlagung im Produkt 12.01.01 i. H. v. 1.239.550 €
Mittel stehen ausreichend zur Verfügung
Auswirkungen Personal:
keine
Auswirkungen Klima:
keine
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Anordnungsbehörde
(Straßenverkehrsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises) zu beantragen, für die Straßen „Zur
Obstwiese“ und „Am Kirschbaum“ das Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen (V.Z. 290
i.V.m. V.Z.1053) anzuordnen.
Begründung:
Bei den Straßen „Zur Obstwiese“ und „Am Kirschbaum“ handelt es sich um zwei sehr breit
ausgebaute Siedlungsstraßen ohne Durchgangsverkehr. Es gibt in der Straße „Zur Obstwiese“ 25
öffentliche Parkplätze. Dasselbe gilt für die Straße „Am Kirschbaum“.
Obwohl die Breite gegeben ist gibt es keine Gehwege. Die vorhandenen Baumscheiben lassen nur
unzureichend Platz um hinter ihnen an den Straßen zu gehen. Im Einmündungsbereich der Straße
„Zur Obstwiese“ in die Kölner Straße macht sich das Fehlen eines Gehweges besonders
bemerkbar. Eine geordnete Nutzung der Verkehrsfläche ist nicht möglich. Die Sichtbeziehungen
im Einmündungsbereich sind ebenso wie die Verkehrsflächen für die Fußgänger beeinträchtigt.
In den Morgen- und Nachmittagsstunden müssen sich hier Fuß- ; Fahrrad-; Entsorgungs- und
Autoverkehr mit den am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugen arrangieren. Dieses führt häufiger zu
riskanten Situationen insbesondere für Schulkinder, die hier zwischen den Fahrzeugen ihren
Schulwegweg haben. Entsprechende Fotos liegen der Gemeinde vor.
Im direkten Einmündungsbereich der Straße „Zur Obstwiese“ in die „Kölner Straße“ ist das
Parken vor und hinter der Einmündung bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
verboten (§ 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO). Der weitere Verlauf in die Straße „Zur Obstwiese“
kann beidseitig beparkt werden, da es die verbleibende Fahrbahnbreite erlaubt. Entsprechend
verjüngt sich hier die Verkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmer.
Mit der Einführung einer Regelung „Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen“ lässt sich
das Parken insbesondere im benannten Einmündungsbereich steuern und Parkvergehen
sanktionieren.
Durch eine Ausweitung dieser Regelung auf die ganze Straße „Zur Obstwiese“ und der Straße
„Am Kirschbaum“ wird auch hier der Verkehrsraum für alle Teilnehmer überschaubarer. Negative
Auswirkungen auf die Parksituation sind definitiv nicht zu befürchten, da beide Straßen insgesamt
über 37 vorhandene markierte Parkplätze verfügen und mindestens 11 weitere angelegt werden
können.
Kürten, den 25.06.2026
Mario Bredow
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert