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Einführung einer Regelung „Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen“ in den Straßen „Zur Obstwiese“ und „Am Kirschbaum“

Angenommen
TypAntrag
GemeindeKürten
Datum2026-07-08
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Vorlage Nr.: IKA/029/2026 öffentlich Gemeinde Kürten Vorlage Infrastruktur- und Klimaausschuss Der Bürgermeister Aktenzeichen: 00.03-2026/006733 Einführung einer Regelung „Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen„ in den Straßen „Zur Obstwiese“ und „Am Kirschbaum„ Beratungsfolge: Sitzungstermin: Vorlageart: Abstimmungsergebnis: Einst. Ja Nein Enth. 1. Infrastruktur- und 08.07.2026 Entscheidung Klimaausschuss Auswirkungen Finanzen: Geschätzte Kosten der Maßnahme: 450,00 Euro Veranschlagung im Produkt 12.01.01 i. H. v. 1.239.550 € Mittel stehen ausreichend zur Verfügung Auswirkungen Personal: keine Auswirkungen Klima: keine Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Anordnungsbehörde (Straßenverkehrsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises) zu beantragen, für die Straßen „Zur Obstwiese“ und „Am Kirschbaum“ das Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen (V.Z. 290 i.V.m. V.Z.1053) anzuordnen. Begründung: Bei den Straßen „Zur Obstwiese“ und „Am Kirschbaum“ handelt es sich um zwei sehr breit ausgebaute Siedlungsstraßen ohne Durchgangsverkehr. Es gibt in der Straße „Zur Obstwiese“ 25 öffentliche Parkplätze. Dasselbe gilt für die Straße „Am Kirschbaum“. Obwohl die Breite gegeben ist gibt es keine Gehwege. Die vorhandenen Baumscheiben lassen nur unzureichend Platz um hinter ihnen an den Straßen zu gehen. Im Einmündungsbereich der Straße „Zur Obstwiese“ in die Kölner Straße macht sich das Fehlen eines Gehweges besonders bemerkbar. Eine geordnete Nutzung der Verkehrsfläche ist nicht möglich. Die Sichtbeziehungen im Einmündungsbereich sind ebenso wie die Verkehrsflächen für die Fußgänger beeinträchtigt. In den Morgen- und Nachmittagsstunden müssen sich hier Fuß- ; Fahrrad-; Entsorgungs- und Autoverkehr mit den am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugen arrangieren. Dieses führt häufiger zu riskanten Situationen insbesondere für Schulkinder, die hier zwischen den Fahrzeugen ihren Schulwegweg haben. Entsprechende Fotos liegen der Gemeinde vor. Im direkten Einmündungsbereich der Straße „Zur Obstwiese“ in die „Kölner Straße“ ist das Parken vor und hinter der Einmündung bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten (§ 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO). Der weitere Verlauf in die Straße „Zur Obstwiese“ kann beidseitig beparkt werden, da es die verbleibende Fahrbahnbreite erlaubt. Entsprechend verjüngt sich hier die Verkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmer. Mit der Einführung einer Regelung „Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen“ lässt sich das Parken insbesondere im benannten Einmündungsbereich steuern und Parkvergehen sanktionieren. Durch eine Ausweitung dieser Regelung auf die ganze Straße „Zur Obstwiese“ und der Straße „Am Kirschbaum“ wird auch hier der Verkehrsraum für alle Teilnehmer überschaubarer. Negative Auswirkungen auf die Parksituation sind definitiv nicht zu befürchten, da beide Straßen insgesamt über 37 vorhandene markierte Parkplätze verfügen und mindestens 11 weitere angelegt werden können. Kürten, den 25.06.2026 Mario Bredow Bürgermeister

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