Startseite › Kürten › Antrag

Einrichtung der Ortschaft Broich und Einrichtung einer Tempo 30 Zone

Angenommen0 Ja · 2 Nein
TypAntrag
GemeindeKürten
Datum2026-07-08
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Vorlage Nr.: IKA/027/2026 öffentlich Gemeinde Kürten Vorlage Infrastruktur- und Klimaausschuss Der Bürgermeister Aktenzeichen: 00.03-2026/006733 Einrichtung der Ortschaft Broich und Einrichtung einer Tempo 30 Zone Beratungsfolge: Sitzungstermin: Vorlageart: Abstimmungsergebnis: Einst. Ja Nein Enth. 1. Infrastruktur- und 08.07.2026 Entscheidung Klimaausschuss Auswirkungen Finanzen: Geschätzte Kosten der Maßnahme: 1.100,00€ Euro Veranschlagung im Produkt 120101 i. H. v. 1.239.550 € Mittel stehen ausreichend zur Verfügung Auswirkungen Personal: keine Auswirkungen Klima: keine Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Anordnungsbehörde (Straßenverkehrsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises) zu beantragen, die Straßen „Sonnenhöhe“ und „Auf dem Büchel“ zur Ortschaft „Broich“ zusammenzulegen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Anordnungsbehörde (Straßenverkehrsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises) zu beantragen, für die Straßen „Sonnenhöhe“ und „Auf dem Büchel“ eine Tempo 30 Zone anzuordnen. Begründung: Bei den Straßen „Sonnenhöhe“ und „Auf dem Büchel“ handelt es sich um reine Wohnstraßen. Beide Straßen liegen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht vorhanden. Zudem weist die Topographie teilweise ein starkes Gefälle auf, welches zu schnellem Fahren verleiten kann. Um die Sicherheit der Anwohner erheblich zu verbessern, sollen beide Straßen hinsichtlich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 Reglementiert werden. Eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung erfolgte in 2025 bereits in weiteren Straßen (KUZA/158/2025 vom 22.01.2025). Im vorliegenden Fall ist das Vorhandensein einer geschlossenen Ortschaft (gelbes Ortsschild / Verkehrsschild VZ 310) Voraussetzung für die Einrichtung einer Tempo 30 Zone. Die Benennung der Ortschaft soll sich an den vorhandenen Ortshinweistafeln an der L 286 (grüne Ortshinweistafeln VZ 385) „Broich“ orientieren und ebenfalls „Broich“ heißen. Die 30er Zone beginnt dann hinter der Ortstafel „Broich“. In der Verkehrsbesprechung vom 28.04.2026 wurde seitens der Kreisverkehrsbehörde mitgeteilt, dass die Einrichtung einer Ortschaft „Broich“ und die gleichzeitige Anordnung einer 30er Zone in den Straßen möglich ist. Kürten, den 25.06.2026 Mario Bredow Bürgermeister

Text aus PDF extrahiert