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Einrichtung der Ortschaft Broich und Einrichtung einer Tempo 30 Zone
Angenommen0 Ja · 2 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kürten |
| Datum | 2026-07-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.: IKA/027/2026
öffentlich
Gemeinde Kürten Vorlage Infrastruktur- und Klimaausschuss
Der Bürgermeister Aktenzeichen: 00.03-2026/006733
Einrichtung der Ortschaft Broich und Einrichtung einer Tempo 30 Zone
Beratungsfolge: Sitzungstermin: Vorlageart: Abstimmungsergebnis:
Einst. Ja Nein Enth.
1. Infrastruktur- und 08.07.2026 Entscheidung
Klimaausschuss
Auswirkungen Finanzen:
Geschätzte Kosten der Maßnahme: 1.100,00€ Euro
Veranschlagung im Produkt 120101 i. H. v. 1.239.550 €
Mittel stehen ausreichend zur Verfügung
Auswirkungen Personal:
keine
Auswirkungen Klima:
keine
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Anordnungsbehörde
(Straßenverkehrsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises) zu beantragen, die Straßen
„Sonnenhöhe“ und „Auf dem Büchel“ zur Ortschaft „Broich“ zusammenzulegen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Anordnungsbehörde
(Straßenverkehrsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises) zu beantragen, für die Straßen
„Sonnenhöhe“ und „Auf dem Büchel“ eine Tempo 30 Zone anzuordnen.
Begründung:
Bei den Straßen „Sonnenhöhe“ und „Auf dem Büchel“ handelt es sich um reine Wohnstraßen.
Beide Straßen liegen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung
ist nicht vorhanden. Zudem weist die Topographie teilweise ein starkes Gefälle auf, welches zu
schnellem Fahren verleiten kann.
Um die Sicherheit der Anwohner erheblich zu verbessern, sollen beide Straßen hinsichtlich der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 Reglementiert werden. Eine solche
Geschwindigkeitsbeschränkung erfolgte in 2025 bereits in weiteren Straßen (KUZA/158/2025
vom 22.01.2025).
Im vorliegenden Fall ist das Vorhandensein einer geschlossenen Ortschaft (gelbes Ortsschild /
Verkehrsschild VZ 310) Voraussetzung für die Einrichtung einer Tempo 30 Zone. Die Benennung
der Ortschaft soll sich an den vorhandenen Ortshinweistafeln an der L 286 (grüne
Ortshinweistafeln VZ 385) „Broich“ orientieren und ebenfalls „Broich“ heißen. Die 30er Zone
beginnt dann hinter der Ortstafel „Broich“.
In der Verkehrsbesprechung vom 28.04.2026 wurde seitens der Kreisverkehrsbehörde mitgeteilt,
dass die Einrichtung einer Ortschaft „Broich“ und die gleichzeitige Anordnung einer 30er Zone in
den Straßen möglich ist.
Kürten, den 25.06.2026
Mario Bredow
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert