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Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs; Ammerweg

Angenommen0 Ja · 2 Nein
TypAntrag
GemeindeKürten
Datum2026-07-08
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Vorlage Nr.: IKA/026/2026 öffentlich Gemeinde Kürten Vorlage Infrastruktur- und Klimaausschuss Der Bürgermeister Aktenzeichen: 00.03-2026/006733 Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs; Ammerweg Beratungsfolge: Sitzungstermin: Vorlageart: Abstimmungsergebnis: Einst. Ja Nein Enth. 1. Infrastruktur- und 08.07.2026 Entscheidung Klimaausschuss Auswirkungen Finanzen: Geschätzte Kosten der Maßnahme: 800,00 Euro Veranschlagung im Produktbudget 12.01.01 i. H. v. 1.239.550 Euro Mittel stehen ausreichend zur Verfügung Auswirkungen Personal: Auswirkungen Klima: Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Anordnungsbehörde (Straßenverkehrsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises) für die Straße „Ammerweg“ in 51515 Kürten im Bereich von Hausnummer 23 bis Hausnummer 34 die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs zu beantragen. Begründung: Der Ammerweg befindet sich in einem fast ausschließlich zu Wohnzwecken bebauten Siedlungsbereich. Der obere Bereich der Straße und der untere Bereich der Straße unterscheiden sich hinsichtlich des Ausbaues. Während der untere Teil einer „normalen“ Siedlungsstraße gleicht, ist der obere Teil im Stil einer verkehrsberuhigten Zone gefertigt. Hier gibt es eine auf gleichbleibender Ebene durchgängige Pflasterung, bereits markierte Parkflächen sowie Baumscheiben. Die Anordnung einer verkehrsberuhigten Zone ist hier ohne weitere Maßnahmen möglich und führt im Ergebnis zu einer erhöhten Sicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Die ansonsten zur Umgestaltung einer Straße notwendigen kostspieligen Baumaßnahmen (eine Ebene, Pflasterung etc…) entfallen ganz. In der verkehrsberuhigten Zone ist das Parken lediglich in den dafür markierten Flächen erlaubt. Im öffentlichen Verkehrsraum befinden sich derzeit 11 markierte Parkplätze. Die Anzahl könnte durch weitere Markierungen um 5 weitere Parkplätze erhöht werden. Da i.d.R. die Hauseigentümer ihre Fahrzeuge auf dem eigenen Grundstück abstellen können, dürfte in Anbetracht der oben genannten Parkflächen auf der Straße selber kein Parkplatzdefizit entstehen. In der Verkehrsbesprechung vom 28.04.2026 wurde seitens der Kreisverkehrsbehörde mitgeteilt, dass die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße „Ammerweg“ möglich ist. Kürten, den 25.06.2026 Mario Bredow Bürgermeister

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