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8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/2 „Trietenbroicher Feld“

Angenommen
TypAntrag
GemeindeKorschenbroich
Datum2026-07-16
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Rat der Stadt Korschenbroich beschließt die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/2 „Trietenbroicher Feld" als Satzung. Die Vorlage behandelt die abschließende Abwägung von Anregungen aus Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch. Der Verfahrenswechsel von § 13a zu § 13 BauGB führte zur Umbenennung von „3. Änderung" zu „8. vereinfachte Änderung". Das Verfahren hat positive Auswirkungen auf Klimaschutzziele und Stadtentwicklungsstrategien.

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Extrahierter Text

Sitzungsvorlage Nr. XI/0053/4 öffentlich Amt 61 - Stadtplanung und Bauordnung Sachbearbeiter/-in Anne Giehlen Berichterstatter/-in Georg Onkelbach Beratungsfolge Gremium Sitzungsdatum Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung 20.01.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung 23.04.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung 02.07.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung 02.07.2026 Rat der Stadt Korschenbroich 16.07.2026 TOP-Nr. 14 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/2 „Trietenbroicher Feld„ hier: Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt Kenntnis von den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung der 8. ver- einfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/2 „Trietenbroicher Feld" eingegangenen Anregungen sowie den hierzu abgegebenen Stellungnahmen der Verwaltung und stellt diese in die Abwägung ein. Die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen wird vom Rat ent- sprechend den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung vom 02.07.2026 (SV XI/0053/2), die zu den einzelnen Anregungen abgegeben wurden, abschlie- ßend beschlossen. 2. Die durch Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung vom 20.01.2026 aufgestellte 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/2 „Trietenbroicher Feld" wird gem. § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) - zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666 ff) – zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), vom Rat der Stadt Korschenbroich als Satzung beschlossen. Zur 8. verein- fachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/2 „Trietenbroicher Feld“ gehört die Entschei- dungsbegründung, die ebenfalls beschlossen wird. Sachdarstellung/Begründung: Gemäß Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung vom 20.01.2026 wurde die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 10/2 „Trietenbroicher Feld" aufgestellt. Aufgrund des Wechsels des Verfahrens vom Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zu einem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wurde der Titel der Bebauungs- planänderung von „3. Änderung“ in „8. vereinfachte Änderung“ in allen vorliegenden Planunter- lagen sowie aktuellen Sitzungsvorlagen angepasst. Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. Der Tagesordnung zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung vom 02.07.2026 sind die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung zu ent- nehmen. Finanzielle Auswirkungen: ☐ keine ☐ positive ☒ negative Auswirkungen: Es fallen Planungskosten für die Stadt Korschenbroich an. Auswirkungen auf die Klimaschutzziele der Stadt Korschenbroich: ☐ keine ☒ positive ☐ negative Auswirkungen auf folgenden Leitsatz: ☐1: Allgemein ☐2: Strukturübergreifende Maßnahmen ☐3: Umweltfreundliche Mobilität ☐4: Nachhaltige Stadtverwaltung ☐5: Energieeffizienz im privaten Gebäudebestand ☐6: Effektive Energieversorgung und erneuerbare Energien ☐7: Klimaschutz im Unternehmen ☒8: Stadtentwicklung und Bauleitplanung Auswirkungen auf die Ziele der Agenda Stadt. Land. Zukunft.: ☐ keine ☒ Auswirkungen auf folgendes Strategieziel: ☒1: Moderate und qualitative Stadtentwicklung ☐2: Lebenswerte Stadt für alle Generationen und Kulturen ☐3: Gesamtstadt mit identitätsstiftenden Ortsteilen als „eine Marke“ ☒4: Attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort mit nachhaltigen Entwicklungsstrategien ☐5: Lebendige Begegnungs- und Bewegungsräume Mitgezeichnet von Venten, Marc Onkelbach, Georg Langfeld, Kirsten

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