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Bereitstellung überplanmäßiger Auszahlungen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Korschenbroich |
| Datum | 2026-07-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Rat der Stadt Korschenbroich bewilligte überplanmäßige Auszahlungen von 80.000 Euro für die Photovoltaikanlage der Grundschule Herrenshoff im Haushaltsjahr 2026. Die ursprünglichen Kostenschätzungen erwiesen sich als zu niedrig; detaillierte Planungen und erforderliche Installationszonen verursachen höhere Ausgaben. Die Finanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen aus einem PV-Zuschuss und Mittelkürzungen beim Übergangswohnheim. Die Maßnahme unterstützt die Klimaschutzziele der Stadt.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Nr. XI/0163
öffentlich
Amt 60 - Gebäudewirtschaft und Klimaschutz
Sachbearbeiter/-in Dietmar Tillmanns
Berichterstatter/-in Georg Onkelbach
Beratungsfolge
Gremium Sitzungsdatum
Rat der Stadt Korschenbroich 16.07.2026
TOP-Nr. 13
Bereitstellung überplanmäßiger Auszahlungen für die Grundschule Herrenshoff
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Korschenbroich beschließt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW, für die „Photovoltaikan-
lage der Grundschule Herrenshoff“ bei der Investitionsnummer INV60.102 überplanmäßige Aus-
zahlungen (ÜPL) in Höhe von 80.000 € für das Haushaltsjahr 2026 bereitzustellen.
Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen
bei den Investitionsnummer INV60.125 „Zuschuss PV-Anlage Grundschule Herrenshoff“ sowie
Mittelkürzungen bei der Investitionsnummer INV60.095 „Neubau Übergangswohnheim Schanzer
Weide 2“ innerhalb des Haushaltsjahres 2026.
Sachdarstellung/Begründung:
Für die Umsetzung der Photovoltaikanlage auf dem Gebäude der Grundschule Herrenshoff wer-
den über die im Haushalt veranschlagten Mittel hinaus zusätzliche Haushaltsmittel benötigt.
Die ursprünglich im Haushaltsplan veranschlagten Ansätze basieren auf einer früheren Kosten-
einschätzung. Im Rahmen der weiteren Projektkonkretisierung und der Erstellung der Förderan-
träge wurden detaillierte Kostenschätzungen durch das Planungsbüro admi Kommunal GmbH
erarbeitet, die über den bislang bereitgestellten Haushaltsmitteln liegen.
Die aktuellen Kostenansätze bilden die Grundlage der eingereichten Förderanträge und dienen
als Basis für die weitere Projektumsetzung.
Darüber hinaus sind für die Umsetzung der Maßnahme weitere Aufwendungen für die Herstel-
lung der erforderlichen Installationszonen zu berücksichtigen. Diese waren in den bisherigen
Kostenschätzungen nicht enthalten, sind jedoch für die technische Anbindung der Photovoltaik-
anlage an die bestehende Gebäudeinfrastruktur erforderlich.
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Korschen-
broich. Im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes werden die Dachflächen städtischer Liegen-
schaften auf ihre Eignung zur Nutzung von Solarenergie überprüft. Darüber hinaus hat sich die
Stadt zum Ziel gesetzt, mindestens 50 % der technisch geeigneten und wirtschaftlich darstellba-
ren Photovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften umzusetzen. Die Installation der Pho-
tovoltaikanlage leistet somit einen unmittelbaren Beitrag zur Erreichung der kommunalen Kli-
maschutzziele sowie zur nachhaltigen Senkung des Energiebezugs aus dem öffentlichen Netz.
Zur Durchführung der Maßnahme sowie zur Sicherung der beantragten Fördermittel ist daher die
Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel erforderlich. Die Finanzierung der Maßnahme soll
weitgehend durch die beantragten Fördermittel erfolgen. Der verbleibende Eigenanteil wird
durch die Stadt Korschenbroich getragen.
Finanzielle Auswirkungen:
☐ keine
☐ positive ☒ negative Auswirkungen:
Die Beschlussfassung zur Bereitstellung außerplanmäßiger Auszahlungen hat für den Haushalt
2026 keine negativen Auswirkungen, da eine Deckung in entsprechender Höhe vorliegt.
Auswirkungen auf die Klimaschutzziele der Stadt Korschenbroich:
☐ keine
☒ positive ☐ negative Auswirkungen auf folgenden Leitsatz:
☐1: Allgemein
☐2: Strukturübergreifende Maßnahmen
☐3: Umweltfreundliche Mobilität
☒4: Nachhaltige Stadtverwaltung
☒5: Energieeffizienz im privaten Gebäudebestand
☒6: Effektive Energieversorgung und erneuerbare Energien
☒7: Klimaschutz im Unternehmen
☐8: Stadtentwicklung und Bauleitplanung
Auswirkungen auf die Ziele der Agenda Stadt. Land. Zukunft.:
☐ keine
☒ Auswirkungen auf folgendes Strategieziel:
☒1: Moderate und qualitative Stadtentwicklung
☐2: Lebenswerte Stadt für alle Generationen und Kulturen
☐3: Gesamtstadt mit identitätsstiftenden Ortsteilen als „eine Marke“
☐4: Attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort mit nachhaltigen Entwicklungsstrategien
☐5: Lebendige Begegnungs- und Bewegungsräume
Mitgezeichnet von
Venten, Marc
Onkelbach, Georg
Tillmanns, Dietmar
Text aus PDF extrahiert