Startseite › Korschenbroich › Antrag

Bereitstellung überplanmäßiger Auszahlungen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeKorschenbroich
Datum2026-07-16
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Rat der Stadt Korschenbroich bewilligte überplanmäßige Auszahlungen von 80.000 Euro für die Photovoltaikanlage der Grundschule Herrenshoff im Haushaltsjahr 2026. Die ursprünglichen Kostenschätzungen erwiesen sich als zu niedrig; detaillierte Planungen und erforderliche Installationszonen verursachen höhere Ausgaben. Die Finanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen aus einem PV-Zuschuss und Mittelkürzungen beim Übergangswohnheim. Die Maßnahme unterstützt die Klimaschutzziele der Stadt.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Sitzungsvorlage Nr. XI/0163 öffentlich Amt 60 - Gebäudewirtschaft und Klimaschutz Sachbearbeiter/-in Dietmar Tillmanns Berichterstatter/-in Georg Onkelbach Beratungsfolge Gremium Sitzungsdatum Rat der Stadt Korschenbroich 16.07.2026 TOP-Nr. 13 Bereitstellung überplanmäßiger Auszahlungen für die Grundschule Herrenshoff Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Korschenbroich beschließt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW, für die „Photovoltaikan- lage der Grundschule Herrenshoff“ bei der Investitionsnummer INV60.102 überplanmäßige Aus- zahlungen (ÜPL) in Höhe von 80.000 € für das Haushaltsjahr 2026 bereitzustellen. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen bei den Investitionsnummer INV60.125 „Zuschuss PV-Anlage Grundschule Herrenshoff“ sowie Mittelkürzungen bei der Investitionsnummer INV60.095 „Neubau Übergangswohnheim Schanzer Weide 2“ innerhalb des Haushaltsjahres 2026. Sachdarstellung/Begründung: Für die Umsetzung der Photovoltaikanlage auf dem Gebäude der Grundschule Herrenshoff wer- den über die im Haushalt veranschlagten Mittel hinaus zusätzliche Haushaltsmittel benötigt. Die ursprünglich im Haushaltsplan veranschlagten Ansätze basieren auf einer früheren Kosten- einschätzung. Im Rahmen der weiteren Projektkonkretisierung und der Erstellung der Förderan- träge wurden detaillierte Kostenschätzungen durch das Planungsbüro admi Kommunal GmbH erarbeitet, die über den bislang bereitgestellten Haushaltsmitteln liegen. Die aktuellen Kostenansätze bilden die Grundlage der eingereichten Förderanträge und dienen als Basis für die weitere Projektumsetzung. Darüber hinaus sind für die Umsetzung der Maßnahme weitere Aufwendungen für die Herstel- lung der erforderlichen Installationszonen zu berücksichtigen. Diese waren in den bisherigen Kostenschätzungen nicht enthalten, sind jedoch für die technische Anbindung der Photovoltaik- anlage an die bestehende Gebäudeinfrastruktur erforderlich. Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Korschen- broich. Im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes werden die Dachflächen städtischer Liegen- schaften auf ihre Eignung zur Nutzung von Solarenergie überprüft. Darüber hinaus hat sich die Stadt zum Ziel gesetzt, mindestens 50 % der technisch geeigneten und wirtschaftlich darstellba- ren Photovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften umzusetzen. Die Installation der Pho- tovoltaikanlage leistet somit einen unmittelbaren Beitrag zur Erreichung der kommunalen Kli- maschutzziele sowie zur nachhaltigen Senkung des Energiebezugs aus dem öffentlichen Netz. Zur Durchführung der Maßnahme sowie zur Sicherung der beantragten Fördermittel ist daher die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel erforderlich. Die Finanzierung der Maßnahme soll weitgehend durch die beantragten Fördermittel erfolgen. Der verbleibende Eigenanteil wird durch die Stadt Korschenbroich getragen. Finanzielle Auswirkungen: ☐ keine ☐ positive ☒ negative Auswirkungen: Die Beschlussfassung zur Bereitstellung außerplanmäßiger Auszahlungen hat für den Haushalt 2026 keine negativen Auswirkungen, da eine Deckung in entsprechender Höhe vorliegt. Auswirkungen auf die Klimaschutzziele der Stadt Korschenbroich: ☐ keine ☒ positive ☐ negative Auswirkungen auf folgenden Leitsatz: ☐1: Allgemein ☐2: Strukturübergreifende Maßnahmen ☐3: Umweltfreundliche Mobilität ☒4: Nachhaltige Stadtverwaltung ☒5: Energieeffizienz im privaten Gebäudebestand ☒6: Effektive Energieversorgung und erneuerbare Energien ☒7: Klimaschutz im Unternehmen ☐8: Stadtentwicklung und Bauleitplanung Auswirkungen auf die Ziele der Agenda Stadt. Land. Zukunft.: ☐ keine ☒ Auswirkungen auf folgendes Strategieziel: ☒1: Moderate und qualitative Stadtentwicklung ☐2: Lebenswerte Stadt für alle Generationen und Kulturen ☐3: Gesamtstadt mit identitätsstiftenden Ortsteilen als „eine Marke“ ☐4: Attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort mit nachhaltigen Entwicklungsstrategien ☐5: Lebendige Begegnungs- und Bewegungsräume Mitgezeichnet von Venten, Marc Onkelbach, Georg Tillmanns, Dietmar

Text aus PDF extrahiert