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Bereitstellung überplanmäßiger Auszahlungen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeKorschenbroich
Datum2026-07-16
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Das Amt für Gebäudewirtschaft und Klimaschutz beantragt überplanmäßige Auszahlungen von 65.000 € für die Photovoltaikanlage der Hauptschule Korschenbroich, da detaillierte Kostenschätzungen des Planungsbüros sowie notwendige Installationsarbeiten höhere Kosten als ursprünglich budgetiert verursachen. Die Finanzierung wird durch Mehreinnahmen aus Fördermitteln gedeckt. Der Rat beschloss die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel, um das Projekt als Beitrag zu den städtischen Klimaschutzzielen umzusetzen.

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Dokument

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Sitzungsvorlage Nr. XI/0162 öffentlich Amt 60 - Gebäudewirtschaft und Klimaschutz Sachbearbeiter/-in Dietmar Tillmanns Berichterstatter/-in Georg Onkelbach Beratungsfolge Gremium Sitzungsdatum Rat der Stadt Korschenbroich 16.07.2026 TOP-Nr. 12 Bereitstellung überplanmäßiger Auszahlungen für die Hauptschule Korschenbroich Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Korschenbroich beschließt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW, für die „Photovoltaikan- lage Hauptschule Korschenbroich“ bei der Investitionsnummer INV60.104 überplanmäßige Aus- zahlungen (ÜPL) in Höhe von 65.000 € für das Haushaltsjahr 2026 bereitzustellen. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen bei Investitionsnummer INV60.126 „Zuschuss PV-Anlage Hauptschule“ innerhalb des Haus- haltsjahres 2026. Sachdarstellung/Begründung: Für die Realisierung der Photovoltaikanlage auf dem Gebäude der Hauptschule Korschenbroich werden über die im Haushalt veranschlagten Mittel hinaus zusätzliche Haushaltsmittel benötigt. Die ursprünglich im Haushaltsplan veranschlagten Ansätze basieren auf einer früheren Kosten- einschätzung. Im Rahmen der weiteren Projektkonkretisierung und der Erstellung der Förderan- träge wurden detaillierte Kostenschätzungen durch das Planungsbüro admi Kommunal GmbH erarbeitet, die über den bislang bereitgestellten Haushaltsmitteln liegen. Die aktuellen Kostenansätze bilden die Grundlage der eingereichten Förderanträge und dienen als Basis für die weitere Projektumsetzung. Darüber hinaus sind für die Umsetzung der Maßnahme weitere Aufwendungen für die Herstel- lung der erforderlichen Installationszonen zu berücksichtigen. Diese waren in den bisherigen Kostenschätzungen nicht enthalten, sind jedoch für die technische Anbindung der Photovoltaik- anlage an die bestehende Gebäudeinfrastruktur erforderlich. Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Korschen- broich. Im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes werden die Dachflächen städtischer Liegen- schaften auf ihre Eignung zur Nutzung von Solarenergie überprüft. Darüber hinaus hat sich die Stadt zum Ziel gesetzt, mindestens 50 % der technisch geeigneten und wirtschaftlich darstellba- ren Photovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften umzusetzen. Die Installation der Pho- tovoltaikanlage leistet somit einen unmittelbaren Beitrag zur Erreichung der kommunalen Kli- maschutzziele sowie zur nachhaltigen Senkung des Energiebezugs aus dem öffentlichen Netz. Zur Durchführung der Maßnahme sowie zur Sicherung der beantragten Fördermittel ist daher die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel erforderlich. Die Finanzierung der Maßnahme soll weitgehend durch die beantragten Fördermittel erfolgen. Der verbleibende Eigenanteil wird durch die Stadt Korschenbroich getragen. Finanzielle Auswirkungen: ☐ keine ☐ positive ☒ negative Auswirkungen: Die Beschlussfassung zur Bereitstellung außerplanmäßiger Auszahlungen hat für den Haushalt 2026 keine negativen Auswirkungen, da eine Deckung in entsprechender Höhe vorliegt. Auswirkungen auf die Klimaschutzziele der Stadt Korschenbroich: ☐ keine ☒ positive ☐ negative Auswirkungen auf folgenden Leitsatz: ☐1: Allgemein ☐2: Strukturübergreifende Maßnahmen ☐3: Umweltfreundliche Mobilität ☒4: Nachhaltige Stadtverwaltung ☒5: Energieeffizienz im privaten Gebäudebestand ☒6: Effektive Energieversorgung und erneuerbare Energien ☐7: Klimaschutz im Unternehmen ☐8: Stadtentwicklung und Bauleitplanung Auswirkungen auf die Ziele der Agenda Stadt. Land. Zukunft.: ☐ keine ☒ Auswirkungen auf folgendes Strategieziel: ☒1: Moderate und qualitative Stadtentwicklung ☐2: Lebenswerte Stadt für alle Generationen und Kulturen ☐3: Gesamtstadt mit identitätsstiftenden Ortsteilen als „eine Marke“ ☐4: Attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort mit nachhaltigen Entwicklungsstrategien ☐5: Lebendige Begegnungs- und Bewegungsräume Mitgezeichnet von Venten, Marc Onkelbach, Georg Tillmanns, Dietmar

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