Startseite › Korschenbroich › Antrag
Überörtliche Prüfung der Stadt Korschenbroich
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Korschenbroich |
| Datum | 2026-07-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW führte 2025 eine fünfjährliche überörtliche Prüfung der Stadt Korschenbroich durch und legte am 09.04.2026 einen Gesamtbericht vor. Die Prüfung umfasste die Bereiche Finanzen, Zahlungsabwicklung, Gebäudewirtschaft, Klimaschutz, Gremienarbeit, Krisenmanagement sowie Personal und IT. Der Rechnungsprüfungsausschuss und der Rat nahmen den Bericht sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zur Kenntnis; diese wird anschließend der Gemeindeprüfungsanstalt und dem Rhein-Kreis Neuss als Aufsichtsbehörde übermittelt.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Nr. XI/0105/1
öffentlich
Amt 10 - Organisation und Personal
Sachbearbeiter/-in Markus Drohen
Berichterstatter/-in Marc Venten
Beratungsfolge
Gremium Sitzungsdatum
Rechnungsprüfungsausschuss 07.05.2026
Rat der Stadt Korschenbroich 16.07.2026
TOP-Nr. 11
Überörtliche Prüfung der Stadt Korschenbroich durch die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW im Jahr 2025 gemäß § 105 GO NRW
hier: Gesamtbericht und Stellungnahme des Bürgermeisters zu den
Feststellungen und Empfehlungen gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Korschenbroich nimmt das Ergebnis der Beratungen des Rechnungsprüfungs-
ausschusses zum Gesamtbericht der gpaNRW sowie zur Stellungnahme des Bürgermeisters
gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW zur Kenntnis.
Unter Berücksichtigung der Vorberatungen im Rechnungsprüfungsausschuss am 07.05.2026
beschließt der Rat der Stadt Korschenbroich über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt
und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht
enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen.
Sachdarstellung/Begründung:
Gemäß § 105 Abs. 3 f. soll die Gemeindeprüfungsanstalt alle fünf Jahre die Gemeinden im Hin-
blick darauf prüfen, ob bei der Haushaltswirtschaft der Gemeinden sowie ihrer Sondervermögen
die Gesetze und die zur Erfüllung von Aufgaben ergangenen Weisungen (§ 3 Absatz 2) eingehal-
ten worden sind und die zweckgebundenen Staatszuweisungen bestimmungsgemäß verwendet
worden sind. Die überörtliche Prüfung stellt zudem fest, ob die Gemeinde sachgerecht und wirt-
schaftlich verwaltet wird.
Die gpaNRW hat am 09.04.2026 den Gesamtbericht über die Prüfung im Jahr 2025 vorgelegt.
Gegenstand der Prüfung waren die Prüfgebiete Finanzen, Zahlungsabwicklung und Vollstre-
ckung, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz, Gremienarbeit, Kommunales Krisenmanagement
sowie Personal, Organisation und Informationstechnologie. Der Gesamtbericht enthält Feststel-
lungen und Empfehlungen für die einzelnen Prüfgebiete, zu denen der Bürgermeister gemäß §
105 Abs. 6 GO NRW Stellung zu nehmen hat.
Der Gesamtbericht zur überörtlichen Prüfung 2025 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters
wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 07.05.2026 durch die Prüfer
der gpaNRW vorgestellt.
In seiner Sitzung am 07.05.2026 hat der Rechnungsprüfungsausschuss beschlossen, den Ge-
samtbericht zur überörtlichen Prüfung im Jahr 2025 und die Stellungnahme des Bürgermeisters
gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW zur Kenntnis zu nehmen.
Der Rat der Stadt Korschenbroich nimmt das Ergebnis der Beratung des Rechnungsprüfungs-
ausschusses zum Gesamtbericht der gpaNRW sowie zur Stellungnahme des Bürgermeisters
gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW zur Kenntnis.
Die Stellungnahme des Bürgermeisters wird nach erfolgter Beratung und Beschlussfassung im
Rat der Stadt Korschenbroich an die gpaNRW sowie an den Rhein-Kreis Neuss als Aufsichtsbe-
hörde übersandt.
Finanzielle Auswirkungen:
☒ keine
☐ positive ☐ negative Auswirkungen:
Auswirkungen auf die Klimaschutzziele der Stadt Korschenbroich:
☒ keine
☐ positive ☐ negative Auswirkungen auf folgenden Leitsatz:
☐1: Allgemein
☐2: Strukturübergreifende Maßnahmen
☐3: Umweltfreundliche Mobilität
☐4: Nachhaltige Stadtverwaltung
☐5: Energieeffizienz im privaten Gebäudebestand
☐6: Effektive Energieversorgung und erneuerbare Energien
☐7: Klimaschutz im Unternehmen
☐8: Stadtentwicklung und Bauleitplanung
Auswirkungen auf die Ziele der Agenda Stadt. Land. Zukunft.:
☒ keine
☐ Auswirkungen auf folgendes Strategieziel:
☐1: Moderate und qualitative Stadtentwicklung
☐2: Lebenswerte Stadt für alle Generationen und Kulturen
☐3: Gesamtstadt mit identitätsstiftenden Ortsteilen als „eine Marke“
☐4: Attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort mit nachhaltigen Entwicklungsstrategien
☐5: Lebendige Begegnungs- und Bewegungsräume
Anlagen:
1. Gesamtbericht zur überörtlichen Prüfung 2025
2. Stellungnahme des Bürgermeisters zur überörtlichen Prüfung 2025
Mitgezeichnet von
Venten, Marc
Drohen, Markus
Text aus PDF extrahiert