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Annahme von Spenden, Schenkungen u.Ä. gem. § 78 Abs. 4 GemO - 07.07.2026 - 15.07.2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeKehl
Datum2026-07-22
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Stadt Kehl Fachbereich 3: Finanzen 07.07.2026 Vorlage Nr. 191/26 Annahme von Spenden, Schenkungen u.Ä. gem. § 78 Abs. 4 GemO Ansprechpartner/in: 07.07.2026 - 15.07.2026 Max Fäßler 07851/88-3100 [email protected] Beratungsfolge Termin Bemerkungen Gemeinderat 22.07.2026 öffentlich Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die in der Anlage der Vorlage aufgeführten Zuwendungen an. Sachverhalt: Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an gemeind- lichen Aufgaben beteiligen. Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zu- wendung obliegen ausschließlich dem Oberbürgermeister und Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung hat der Gemeinderat zu entscheiden. Bereits allgemein an- genommen hat er ➢ Spenden bis 25 € im Einzelfall ➢ gebrauchte Möbel für das Möbellager ➢ gebrauchte Medien für die Mediathek ➢ Spenden des Fördervereins Kreuzmatt Anlage: Spenderliste OB Spender / Geber Betrag / Zuwendungszweck Angebot vom besondere Kostenstelle/-art Bezeichnung der Beziehung zur Stadt Sache (nur > 100 €) Carl-Friedrich-Geiger Stiftung 12.000,00 € Kinder- und 02.07.2026 3620 1005/ Querstraße 2a Jugendfreizeit 31480000 77694 Kehl Thomas Wuttke 500,00 € Spende 06.07.2026 5510 1013/ Friedhofstr. 19 Weißtannenturm 31480000 77694 Kehl Deltaflor GmbH 500,00 € Spende 08.07.2026 5510 1013/ Oststr. 3 - 5 Weißtannenturm 31470000 77694 Kehl

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