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Beendigung der weiteren Befassung mit der Einführung einer Beherbergungssteuer
Abgelehnt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Höxter |
| Datum | 2026-07-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion Höxter beantragte die Einführung einer Beherbergungssteuer zum nächstmöglichen Zeitpunkt und die Schaffung einer zusätzlichen Stelle in der Kämmerei zur Verwaltung dieser sowie der Zweitwohnungssteuer. Ziel war, verursachergerechte Einnahmen zu generieren und den Druck auf den hohen Grundsteuer-B-Hebesatz zu senken. Der Antrag wurde vom Rat verworfen.
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Dokument
Extrahierter Text
Ratsfraktion der SPD Höxter
Ratsfraktion der SPD Höxter, Weserstraße 15, 37671 Höxter
An die Stadt Höxter
Herrn Bürgermeister Hartmann
Westerbachstraße 45
37671 Höxter
Höxter, 15.07.2026
Antrag der SPD-Fraktion
zum Tagesordnungspunkt 10 der Ratssitzung am 16.07.2026
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer Beherbergungssteuer zum nächstmöglichen
Zeitpunkt umzusetzen.
2. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Bewirtschaftung des Stellenplans einen
angemessenen zusätzlichen Stellenanteil in der Kämmerei vorzusehen, der dauerhaft die Einführung,
Veranlagung, Erhebung und Kontrolle der Beherbergungssteuer sowie die Vorbereitung und
Bearbeitung der ebenfalls zur Einführung beschlossenen Zweitwohnungssteuer sicherstellt.
3. Der Rat bekräftigt ausdrücklich das Ziel, zusätzliche kommunale Einnahmen vorrangig über
verursachergerechte Aufwandsteuern zu generieren, um eine weitere Erhöhung des bereits
außerordentlich hohen Hebesatzes der Grundsteuer B zu vermeiden.
⸻
Begründung
Die öffentliche Debatte über die Einführung einer Beherbergungssteuer ist in den vergangenen Tagen
von einer außerordentlich zugespitzten Berichterstattung begleitet worden. Überschriften wie „Die
Steuer, die wohl keiner will“ oder plakative Rechenbeispiele über angebliche Mehrbelastungen von
Familien prägen die öffentliche Wahrnehmung deutlich stärker als eine sachliche Auseinandersetzung
mit den tatsächlichen finanzpolitischen Herausforderungen der Stadt.
Die SPD-Fraktion respektiert selbstverständlich das Recht von Hotellerie, Gastronomie und Handel,
ihre Interessen gegenüber Rat und Verwaltung zu vertreten. Ebenso selbstverständlich ist aber, dass
wirtschaftliche Eigeninteressen nicht mit dem Gemeinwohl verwechselt werden dürfen.
Die Kritiker und Antragsteller im Sinne des § 24 GO NRW vertreten nachvollziehbar die Interessen ihrer
Betriebe und ihrer Umsätze. Der Rat hingegen trägt Verantwortung für die Finanzierung der gesamten
SPD Fraktion im Rat der Stadt Höxter
Vorsitzender: Günter Wittmann Tel.: 01727842521 Sparkasse Paderborn-Detmold Höxter
SPD-STADTHOEXTER.DE
Hüweweg 6c, 37671 Höxter [email protected] DE63 4765 0130 1010 2738 92
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kommunalen Daseinsvorsorge. Diese Interessen sind nicht deckungsgleich. Die in der Anregung und
der öffentlichen Berichterstattung vorgetragenen Argumente überzeugen deshalb nur eingeschränkt.
So werden mögliche Preissteigerungen hervorgehoben, ohne zugleich zu erwähnen, dass
Beherbergungssteuern inzwischen in einer Vielzahl touristisch erfolgreicher Städte erhoben werden
und keineswegs zwangsläufig zu einem Einbruch des Tourismus führen. Ebenso wenig wird
berücksichtigt, dass die touristische Attraktivität Höxters nicht allein über wenige Euro
Übernachtungsabgabe definiert wird, sondern vor allem durch die Qualität des Angebots, die
Welterbestätte Corvey, die Freizeitinfrastruktur und das Gesamtprofil der Stadt.
Auch die vielfach beschworene Behauptung, Reisegruppen würden allein wegen einer
Beherbergungssteuer vollständig auf andere Standorte ausweichen, bleibt letztlich eine Prognose,
deren Eintritt keineswegs belegt ist. Gleiches gilt für die vielfach genannten Umsatzverluste im
Einzelhandel und der Gastronomie.
Demgegenüber steht die unbestreitbare Tatsache, dass die Stadt Höxter strukturell erhebliche
Haushaltsprobleme bewältigen muss und zusätzliche Einnahmen benötigt.
Gerade deshalb hält die SPD-Fraktion es für den falschen Weg, ausschließlich die eigenen Bürgerinnen
und Bürger immer weiter zu belasten.
Mit dem Beschluss des Haushaltsplan 2026 wurde die Verwaltung beauftragt, zahlreiche
verursacherbezogene Entgelte und Gebühren zu erhöhen oder neu einzuführen. Zu nennen sind
insbesondere
* steigende OGS-Beiträge,
* höhere Parkgebühren,
* Hallennutzungsgebühren,
* weitere kommunale Gebühren und Entgelte.
Es wäre den Bürgerinnen und Bürgern kaum vermittelbar, wenn ausschließlich sie immer stärker zur
Finanzierung des städtischen Haushalts herangezogen würden, Gäste der Stadt hingegen überhaupt
keinen Beitrag leisten müssten, obwohl sie selbstverständlich ebenfalls kommunale Infrastruktur,
öffentliche Räume, touristische Angebote und Dienstleistungen nutzen.
Eine Beherbergungssteuer folgt gerade diesem Verursacherprinzip.
Sie verteilt die Finanzierung kommunaler Leistungen auf einen größeren Kreis derjenigen, die von den
Investitionen in die touristische Infrastruktur profitieren oder diese in Anspruch nehmen.
Ebenso wenig überzeugt die Haltung der Verwaltung, die vor allem auf zusätzlichen
Verwaltungsaufwand verweist. Verwaltung darf kein Argument gegen politisch gewollte
Einnahmeverbesserungen sein.
SPD Fraktion im Rat der Stadt Höxter
Vorsitzender: Günter Wittmann Tel.: 01727842521 Sparkasse Paderborn-Detmold Höxter
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Wenn Rat und Verwaltung Aufwandsteuern beschließen, müssen zugleich die organisatorischen
Voraussetzungen geschaffen werden, diese professionell umzusetzen.
Deshalb ist die Schaffung eines angemessenen Stellenanteils in der Kämmerei zwingende
Voraussetzung für die Einführung sowohl der Beherbergungssteuer als auch der
Zweitwohnungssteuer.
Nur so können beide Steuern rechtssicher erhoben, wirksam kontrolliert und dauerhaft wirtschaftlich
verwaltet werden.
Die zusätzlichen Personalaufwendungen stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den dauerhaft
zu erwartenden Mehreinnahmen und stärken zugleich die Leistungsfähigkeit der Kämmerei.
Schließlich verfolgt die SPD-Fraktion mit diesem Änderungsantrag ein klares finanzpolitisches Ziel:
Jeder Euro, der über verursachergerechte Aufwandsteuern erzielt werden kann, vermindert den Druck
auf den ohnehin extrem hohen Hebesatz der Grundsteuer B.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie mittelbar auch zahlreiche Mieterinnen und Mieter tragen
bereits heute eine überdurchschnittliche Belastung. Es ist daher verantwortungsvolle Finanzpolitik,
sämtliche rechtlich zulässigen Möglichkeiten auszuschöpfen, die Einnahmebasis der Stadt zu
verbreitern, anstatt den Hebesatz der Grundsteuer perspektivisch erneut erhöhen zu müssen.
Die SPD-Fraktion hält daher die Einführung der Beherbergungssteuer ausdrücklich für einen Beitrag zu
mehr Lastengerechtigkeit zwischen Einwohnern, Gästen und den Nutzern kommunaler Infrastruktur
sowie zu einer nachhaltigen Stabilisierung der städtischen Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Wittmann
Fraktionsvorsitzender
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Höxter
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