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Änderung der Schulart der katholischen Bekenntnisgrundschule „Schule im Wesertal“ in Höxter, OT Albaxen, in eine Gemeinschaftsgrundschule zum Schuljahr 2026/2027

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHöxter
Datum2026-07-16
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Eltern der katholischen Bekenntnisgrundschule „Schule im Wesertal" in Höxter-Albaxen beantragten die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule. Bei der Abstimmung am 24.–26. Juni 2026 stimmten 135 von 198 abstimmungsberechtigten Eltern (68,18 %) dafür. Der Rat beschloss die Umwandlung zum Schuljahr 2026/2027; die Schule trägt künftig den Namen „Gemeinschaftsgrundschule ‚Schule im Wesertal'".

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Dokument

Extrahierter Text

S I T Z U N G S V O R L A G E Vorlage Nr. 2026/41/0010 Verantwortung Aktenzeichen Datum Status 41 Schulen, Bücherei und Sport 41/PW 03.07.2026 öffentlich Beratungsfolge Sitzungstermin Rat 16.07.2026 Änderung der Schulart der katholischen Bekenntnisgrundschule „Schule im Wesertal“ in Höxter, OT Albaxen, in eine Gemeinschaftsgrundschule zum Schuljahr 2026/2027 Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Höxter beschließt die Änderung der Schulart der katholischen Bekenntnisschule „Schule im Wesertal“ in Höxter, OT Albaxen, in eine Gemeinschaftsgrundschule zum Schuljahr 2026/2027. Die Schule trägt ab dem Schuljahr 2026/2027 folgenden Namen: Gemeinschaftsgrundschule „Schule im Wesertal“ Wehrstraße 21 37671 Höxter Sachverhalt Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) unterscheidet in § 26 Absatz 1 für Grundschulen drei verschiedene Schularten und zwar Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen. Nach § 27 Absatz 3 SchulG NRW ist eine bestehende Grundschule in eine andere Schulart umzuwandeln, wenn die Eltern eines Zehntels der Schülerinnen und Schüler dies beantragen und im sodann durchzuführenden Abstimmungsverfahren mehr als die Hälfte der Eltern der Schülerinnen und Schüler für die Umwandlung stimmen. Abstimmungsberechtigt sind die Eltern der Kinder, die die Grundschule zum Stichtag 10. Januar 2026 besuchen (§ 8 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 und 6 der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen - BestVerfVO). Zum Stichtag besuchten 198 Schülerinnen und Schüler die „Schule im Wesertal“ in Höxter, OT Albaxen. Zum Fristende am 31.01.2026 wurden 116 ordnungsgemäße Anträge auf Einleitung der Umwandlung der katholischen Bekenntnisschule „Schule im Wesertal“ in eine Gemeinschaftsgrundschule vorgelegt. Am 16.04.2026 wurde gemäß § 7 BestVerfVO festgestellt, dass das Einleitungsverfahren auf Umwandlung erfolgreich und das Abstimmungsverfahren nach § 8 BestVerfVO durchzuführen ist. Die Einleitung des Abstimmungsverfahrens wurde am 12.06.2026 auf der Homepage der Stadt Höxter (www.hoexter.de) amtlich bekanntgemacht. Im Abstimmungsverfahren entscheiden die Eltern, deren Kinder am o. g. Stichtag die katholische Bekenntnis- grundschule „Schule im Wesertal“ besuchen, ob diese in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt wird. Die Eltern haben für jedes Kind nur eine Stimme. Die Abstimmung ist geheim durchzuführen und erfolgt innerhalb eines öffentlichen Gebäudes, das an drei Werktagen offenzuhalten ist (§ 8 Absatz 4 BestVerfVO). - 1 - Die Abstimmung erfolgte in der „Schule im Wesertal“, Wehrstraße 21 in 378671 Höxter, OT Albaxen, am Mittwoch, den 24. Juni 2026, von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr, am Donnerstag, den 25. Juni 2026, von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr sowie am Freitag, den 26. Juni 2026, von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Die abstimmungsberechtigten Eltern wurden zuvor mit einem Elternbrief vom 08.06.2026 sowie während einer Eltern-Informationsveranstaltung am 15.06.2026 vom Schulträger gemeinsam mit der Schulleitung und der unteren Schulaufsicht über das Abstimmungsverfahren, den Zeitraum und die Räumlichkeiten informiert. Haben für die Umwandlung einer Grundschule mehr als die Hälfte der Eltern gestimmt, deren Kinder die Schule besuchen, so ist die Umwandlung durchzuführen. Anderenfalls bleibt die bisherige Schulart unverändert (§ 10 Absatz 1 BestVerfVO). Nach Abschluss der Abstimmung wurden die Stimmzettel gemäß § 8 Absatz 6 BestVerfVO am 26.06.2026 von zwei Mitarbeiterinnen der Stadt Höxter als Schulträgerin gemeinsam ausgezählt. Das Ergebnis der Auszählung wurde, wie folgt, festgestellt:  An der Abstimmung haben 150 abstimmungsberechtigte Eltern teilgenommen.  Für die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule wurden 135 Stimmen abgegeben.  Gegen die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule wurden 15 Stimmen abgegeben.  0 Stimmen enthielten eine Enthaltung.  Es wurden keine ungültigen Stimmen abgegeben. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass 68,18 % der Eltern für die Umwandlung der katholischen Bekenntnisschule „Schule im Wesertal“ in eine Gemeinschaftsgrundschule gestimmt haben (135 Ja-Stimmen von 198 Abstimmungsberechtigten). Für die Umwandlung haben somit Eltern gestimmt, die mehr als die Hälfte der die Schule besuchenden Kinder vertreten, sodass die Umwandlung gemäß dem Elternwunsch zum Schuljahr 2026/2027 durchzuführen ist. Die vorgenannte Umwandlung bedarf der Zustimmung des Rates der Stadt Höxter sowie der Genehmigung der Bezirksregierung Detmold und ist in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Stadt Höxter Der Bürgermeister In Vertretung Stefan Fellmann Dezernent/Allgemeiner Vertreter - 2 -

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