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Vergabe zweite Ausschreibung vom Sirenenkonzept
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Horb am Neckar |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Horb am Neckar beantragt die Vergabe der zweiten Ausschreibung zur Erweiterung des Sirenennetzes an die wirtschaftlichste Bieterin oder den wirtschaftlichsten Bieter. Gegenstand sind bis zu 19 weitere Sirenenstandorte in mehreren Ortschaften zur Verbesserung der Bevölkerungswarnung im Katastrophenfall. Die Hörmann Warnsysteme GmbH erhielt mit einem Angebot von 67.787,75 Euro den Zuschlag. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe am 21.07.2026.
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Dokument
Extrahierter Text
Drucksache Nr. 114/2026
Aktenzeichen:
Bearbeitet von: Sven Weniger
Zuständig: Recht und Ordnung
Vergabe zweite Ausschreibung vom Sirenenkonzept
Beratungsfolge:
Gemeinderat 21.07.2026 Entscheidung öffentlich
Beschlussvorschlag:
Die Vergabe der zweiten Ausschreibung zur Erweiterung des Sirenennetzes im Stadtgebiet Horb
am Neckar an die wirtschaftlichste Bieterin bzw. den wirtschaftlichsten Bieter zu beschließen. Die
Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Rahmenvertrag für die Lieferung, Montage
und Inbetriebnahme weiterer Sirenenanlagen abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja Nein
Folgekosten:
Ja Nein
Personelle Auswirkungen:
Ja Nein
Bezug:
Drucksache Nr. 17/2024, 047/2023
Anlage:
1. Kostenpositionen und ausgewählte Varianten aus Angebot
Seite 1 [3]
Sachvortrag:
Zur abschließenden Umsetzung des Sirenenkonzeptes der Stadt Horb a. N. wurde eine weitere
Ausschreibung für den flächenübergreifenden Ausbau des Sirenennetzes durchgeführt.
Gegenstand der Ausschreibung sind bis zu 19 weitere Sirenenstandorte in den Ortschaften
Dettingen, Mühlen, Rexingen, Ihlingen, Industriegebiet Heiligenfeld, Altheim, Nordstetten,
Talheim, Dießen, Isenburg, Betra, Dettlingen, Bittelbronn, Ahldorf, Bildechingen und Dettensee
zur Verbesserung der Warnung der Bevölkerung im Ereignis -und Katastrophenfall.
Die Beauftragung, die zur Vergabe ansteht, beinhaltet zunächst die Erstellung einer
Beschallungsprognose für die noch nicht mit Sirenen ausgestatteten Ortschaften. Die Prognose
ist Teil des Leistungsverzeichnisses. Eine frühere Prognose (die weitere Nutzung ist
ausgeschlossen) geht von 19 Standorten aus. Im Angebot ist festgelegt, wie hoch die Kosten der
einzelnen Sirenen je nach Leistungsstärke und Aufbau am Standort im Beschaffungszeitraum bis
2028 sein werden. Die Vergabesumme bildet summarisch die verschiedenen Leistungsstärken
und Aufbauvarianten ab, nicht aber die zu erwartenden Investitionskosten.
Erst mit Erstellung der neuen Beschallungsprognose können diese beziffert werden.
Grundsätzlich sollen zur Errichtung möglichst viele städtische Gebäude genutzt werden, da
Mastsirenen teurer im Aufbau sind und das Ortsbild eher stören. Zur Vorbereitung der
Beschallungsprognose erfolgt eine Abfrage beim Fachbereich 5 und 3, welche Gebäude in den
jeweiligen Ortschaften baulich geeignet sind und für die Errichtung zur Verfügung stehen.
Durch die Standortwahl und Leistung der Sirenen soll gewährleistet werden, möglichst wenig
Sirenen anzuschaffen. Bei der bisherigen Beschaffung wurde ebenfalls so vorgegangen; es
gelang, unter dem anvisierten Kostenanteil zu bleiben.
In der Anlage zur Drucksache sind einige Ausstattungsoptionen und die dadurch resultierenden
Gesamtkosten über die restlichen bis 2028 auszustattenden Ortsteile dargestellt.
Die Optionen sind nicht abschließend, es ist jedoch damit zu rechnen, dass Sirenen im mittleren
Leistungsspektrum ausgewählt werden und diese überwiegend auf (Sattel-)Dächern angebracht
werden. Der notwendige Gesamtbetrag wird dem Gremium nach Feststellung mitgeteilt.
Durch den Rahmenvertrag können die erforderlichen Standorte in der bereits festgelegten
Reihenfolge wirtschaftlich und einheitlich umgesetzt werden. Die Vergabe erfolgt an die
wirtschaftlichste Bieterin bzw. den wirtschaftlichsten Bieter entsprechend dem Vergabevorschlag
der Verwaltung. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
1. Art der Ausschreibung
öffentlich beschränkt freihändige Vergabe
2. Submissionstermin
Eröffnungstermin am:21.05.2026 nach § 14 Nr. 1 VOB/A
Seite 2 [3]
3. Ergebnis der Ausschreibung
Anzahl der Bieter: 1
geprüfte Angebotssummen (inkl. MwSt.): 67.787,75 Euro
4. Vergabevorschlag
0
Bieter geprüfte Angebotssumme
in EURO (inkl. MwSt.)
Hörmann Warnsysteme GmbH 67.787,75
Von vorgenanntem Bieter wurde das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Es wird vorgeschlagen, diesem den Zuschlag zu erteilen (§ 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A bzw. § 25
Nr. 3 VOL/A).
5. Kosten und Finanzierung
Der Bieter hat im Rahmen der Ausschreibung sämtliche ausgeschriebenen Sirenenarten mit
verschiedenen Leistungsstufen und Montagemöglichkeiten angeboten. Die Vergabe erfolgt
daher über einen Rahmenvertrag mit festgelegten Einheitspreisen. Die Beschaffung ist auf einen
Zeitraum bis 2028 angelegt.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel
in Höhe von 759.000 Euro sowie möglicher Förderprogramme. Im aktuell laufenden Förderantrag
steht die Förderentscheidung noch aus, mit einer Zusage ist aber aufgrund der geringen
Fördersumme nicht fest zu rechnen. Bislang wurden für die bereits beschafften 6 Sirenen Mittel
in Höhe von etwa 125.000 Euro ausgegeben. Darin enthalten die beschafften Sirenen, zugehörige
Funkgeräte zu diesen Sirenen sowie allgemeine Leistungen, die für die gesamten Sirenen dienlich
sind.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Erweiterung entstehen laufende Folgekosten für Wartung, Instandhaltung und
gegebenenfalls notwendige Reparaturen der Anlagen. Die laufenden Kosten für einen
Sirenenstandort belaufen sich auf ca. 250 Euro/Jahr.
Horb a.N., den 13.07.2026
Michael Keßler Ralph Zimmermann
Oberbürgermeister Bürgermeister
Seite 3 [3]
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