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Vergabe zweite Ausschreibung vom Sirenenkonzept

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHorb am Neckar
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Horb am Neckar beantragt die Vergabe der zweiten Ausschreibung zur Erweiterung des Sirenennetzes an die wirtschaftlichste Bieterin oder den wirtschaftlichsten Bieter. Gegenstand sind bis zu 19 weitere Sirenenstandorte in mehreren Ortschaften zur Verbesserung der Bevölkerungswarnung im Katastrophenfall. Die Hörmann Warnsysteme GmbH erhielt mit einem Angebot von 67.787,75 Euro den Zuschlag. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe am 21.07.2026.

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Extrahierter Text

Drucksache Nr. 114/2026 Aktenzeichen: Bearbeitet von: Sven Weniger Zuständig: Recht und Ordnung Vergabe zweite Ausschreibung vom Sirenenkonzept Beratungsfolge: Gemeinderat 21.07.2026 Entscheidung öffentlich Beschlussvorschlag: Die Vergabe der zweiten Ausschreibung zur Erweiterung des Sirenennetzes im Stadtgebiet Horb am Neckar an die wirtschaftlichste Bieterin bzw. den wirtschaftlichsten Bieter zu beschließen. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Rahmenvertrag für die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme weiterer Sirenenanlagen abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein Folgekosten: Ja Nein Personelle Auswirkungen: Ja Nein Bezug: Drucksache Nr. 17/2024, 047/2023 Anlage: 1. Kostenpositionen und ausgewählte Varianten aus Angebot Seite 1 [3] Sachvortrag: Zur abschließenden Umsetzung des Sirenenkonzeptes der Stadt Horb a. N. wurde eine weitere Ausschreibung für den flächenübergreifenden Ausbau des Sirenennetzes durchgeführt. Gegenstand der Ausschreibung sind bis zu 19 weitere Sirenenstandorte in den Ortschaften Dettingen, Mühlen, Rexingen, Ihlingen, Industriegebiet Heiligenfeld, Altheim, Nordstetten, Talheim, Dießen, Isenburg, Betra, Dettlingen, Bittelbronn, Ahldorf, Bildechingen und Dettensee zur Verbesserung der Warnung der Bevölkerung im Ereignis -und Katastrophenfall. Die Beauftragung, die zur Vergabe ansteht, beinhaltet zunächst die Erstellung einer Beschallungsprognose für die noch nicht mit Sirenen ausgestatteten Ortschaften. Die Prognose ist Teil des Leistungsverzeichnisses. Eine frühere Prognose (die weitere Nutzung ist ausgeschlossen) geht von 19 Standorten aus. Im Angebot ist festgelegt, wie hoch die Kosten der einzelnen Sirenen je nach Leistungsstärke und Aufbau am Standort im Beschaffungszeitraum bis 2028 sein werden. Die Vergabesumme bildet summarisch die verschiedenen Leistungsstärken und Aufbauvarianten ab, nicht aber die zu erwartenden Investitionskosten. Erst mit Erstellung der neuen Beschallungsprognose können diese beziffert werden. Grundsätzlich sollen zur Errichtung möglichst viele städtische Gebäude genutzt werden, da Mastsirenen teurer im Aufbau sind und das Ortsbild eher stören. Zur Vorbereitung der Beschallungsprognose erfolgt eine Abfrage beim Fachbereich 5 und 3, welche Gebäude in den jeweiligen Ortschaften baulich geeignet sind und für die Errichtung zur Verfügung stehen. Durch die Standortwahl und Leistung der Sirenen soll gewährleistet werden, möglichst wenig Sirenen anzuschaffen. Bei der bisherigen Beschaffung wurde ebenfalls so vorgegangen; es gelang, unter dem anvisierten Kostenanteil zu bleiben. In der Anlage zur Drucksache sind einige Ausstattungsoptionen und die dadurch resultierenden Gesamtkosten über die restlichen bis 2028 auszustattenden Ortsteile dargestellt. Die Optionen sind nicht abschließend, es ist jedoch damit zu rechnen, dass Sirenen im mittleren Leistungsspektrum ausgewählt werden und diese überwiegend auf (Sattel-)Dächern angebracht werden. Der notwendige Gesamtbetrag wird dem Gremium nach Feststellung mitgeteilt. Durch den Rahmenvertrag können die erforderlichen Standorte in der bereits festgelegten Reihenfolge wirtschaftlich und einheitlich umgesetzt werden. Die Vergabe erfolgt an die wirtschaftlichste Bieterin bzw. den wirtschaftlichsten Bieter entsprechend dem Vergabevorschlag der Verwaltung. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. 1. Art der Ausschreibung öffentlich beschränkt freihändige Vergabe 2. Submissionstermin Eröffnungstermin am:21.05.2026 nach § 14 Nr. 1 VOB/A Seite 2 [3] 3. Ergebnis der Ausschreibung Anzahl der Bieter: 1 geprüfte Angebotssummen (inkl. MwSt.): 67.787,75 Euro 4. Vergabevorschlag 0 Bieter geprüfte Angebotssumme in EURO (inkl. MwSt.) Hörmann Warnsysteme GmbH 67.787,75 Von vorgenanntem Bieter wurde das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Es wird vorgeschlagen, diesem den Zuschlag zu erteilen (§ 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A bzw. § 25 Nr. 3 VOL/A). 5. Kosten und Finanzierung Der Bieter hat im Rahmen der Ausschreibung sämtliche ausgeschriebenen Sirenenarten mit verschiedenen Leistungsstufen und Montagemöglichkeiten angeboten. Die Vergabe erfolgt daher über einen Rahmenvertrag mit festgelegten Einheitspreisen. Die Beschaffung ist auf einen Zeitraum bis 2028 angelegt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 759.000 Euro sowie möglicher Förderprogramme. Im aktuell laufenden Förderantrag steht die Förderentscheidung noch aus, mit einer Zusage ist aber aufgrund der geringen Fördersumme nicht fest zu rechnen. Bislang wurden für die bereits beschafften 6 Sirenen Mittel in Höhe von etwa 125.000 Euro ausgegeben. Darin enthalten die beschafften Sirenen, zugehörige Funkgeräte zu diesen Sirenen sowie allgemeine Leistungen, die für die gesamten Sirenen dienlich sind. Finanzielle Auswirkungen Durch die Erweiterung entstehen laufende Folgekosten für Wartung, Instandhaltung und gegebenenfalls notwendige Reparaturen der Anlagen. Die laufenden Kosten für einen Sirenenstandort belaufen sich auf ca. 250 Euro/Jahr. Horb a.N., den 13.07.2026 Michael Keßler Ralph Zimmermann Oberbürgermeister Bürgermeister Seite 3 [3]

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