Startseite › Hennef › Antrag

Bebauungsplan Nr. 12.1/1 Hennef (Sieg) – Uckerath, 12. vereinfachte Änderung;

Angenommen38 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeHennef
Datum2026-07-06
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Amt: Amt für Stadtplanung und - entwicklung TOP: ______ Vorl.Nr.: V/2026/5187 Anlage Nr.: ______ Datum: 28.05.2026 Gremium Sitzung am Öffentlich / nicht öffentlich Ausschuss für Stadtplanung, 16.06.2026 öffentlich Dorfgestaltung und Denkmalschutz Rat 06.07.2026 öffentlich Tagesordnung Bebauungsplan Nr. 12.1/1 Hennef (Sieg) – Uckerath, 12. vereinfachte Änderung; 1. Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Bauge- setzbuch (BauGB) (Empfehlung an den Stadtrat) 2. Satzungsbeschluss (Empfehlung an den Stadtrat) Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Stadtplanung, Dorfgestaltung und Denkmalschutz empfiehlt, der Rat der Stadt Hennef (Sieg) möge beschließen: 1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu T1, Rhein-Sieg-Kreis - Fachbereich 01.3 mit Schreiben vom 29.04.2026 Stellungnahme: Zur Planung werden keine Anregungen vorgetragen. Abwägung: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben in ihren Stellungnahmen keine Bedenken, Anregungen oder Hinweise vorgetragen: - keine- 2. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666/SGV.NW 2023), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 10.07.2025 (GV.NRW. S. 618), werden die 12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.1/1 Hennef (Sieg) – Uckerath mit Text als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen. Begründung Verfahren In der Sitzung des Ausschusses für Dorfgestaltung und Denkmalschutz am 03.06.2025 bzw. im Ausschuss für Stadtplanung, Dorfgestaltung und Denkmalschutz am 17.03.2026 wurde der Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 12.1/1 Hennef (Sieg) - Uckerath, 12. Änderung aufzustellen bzw. die öffentliche Auslegung durchzuführen. Die Offenlage fand in der Zeit vom 30.03.2026 bis 05.05.2026 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.03.2026 an diesem Verfahrensschritt beteiligt. Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Für die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Beschlussvorschlag die Abwägung formuliert. Eine weitere Planänderung ist danach nicht erforderlich, so dass dem Stadtrat die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.1/1 Hennef (Sieg) - Uckerath nunmehr zum Satzungsbeschluss empfohlen werden kann. Die Abwägungsvorschläge aus dem vorgenannten Beteiligungsverfahren werden nunmehr dem Fachausschuss und dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen. Darüber hinaus soll in der heutigen Sitzung die Empfehlung zum Satzungsbeschluss zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1/1 Hennef (Sieg) – Uckerath gefasst werden (der Satzungsbeschluss ist für die Ratssitzung am 06.07.2026 vorgesehen). Flächennutzungsplan Der seit September 2018 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Hennef (Sieg) stellt den Geltungsbereich der vorliegenden 12. vereinfachten Änderung in Teilen als Gemischte Baufläche entlang der Westerwaldstraße (B 8) im Bereich zwischen den Einmündungen der Straßen „Zum Siegtal“ und „In der Wirdau“ dar, bereichsweise als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule bzw. Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen zwischen den Straßen „Finkenweg“ und „Zum Siegtal“ und ansonsten als Wohnbaufläche. Der Bebauungsplan kann deshalb aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Geltungsbereich Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Verlauf der Straße „Schreinersbitze“, im Osten durch den Verlauf der Straße „Zum Siegtal“, im Süden durch das Grundstück „Westerwaldstraße 165“ und im Westen durch den Verlauf der Westerwaldstraße (B 8) begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12.1/1 „Uckerath“ von 1978 beträgt 20,90 ha und liegt auf einer Höhe von etwa 228 - 253 m ü NHN (Normal Höhennull). Berücksichtigung von Natur und Landschaft Dieser Bebauungsplan begründet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es liegen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete) vor. Städtebauliches Konzept mit Zielen und Regelungsinhalten Entlang der Westerwaldstraße befinden sich in lockerer Bebauung vereinzelte Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe, die aber durch die leerstehenden Ladenlokale und die stark befahrene Bundesstraße in ihrem weiteren Bestand gefährdet sind. Die Immobilien in diesem Bereich der Westerwaldstraße altern und entsprechen zum Teil, auch optisch, nicht den Anforderungen möglicher Investoren. Um hier eine Abwärtsspirale zu vermeiden, sollten Vergnügungsstätten in diesem Bereich ausgeschlossen werden. Für den Stadtteil Uckerath ist der Pantaleon-Schmitz-Platz mit seiner kleinen Grünanlage ein wichtiger Identifikationsort, der auf keinen Fall negativ in Bewegung gebracht werden sollte. Trading-down-Prozesse können in diesem sensiblen Bereich des Stadtteilzentrums sehr zügig eintreten, wenn Mindernutzungen die allgemeine Geschäftsqualität beeinträchtigen und die typische Reihung von Ladenlokalen rund um den Platz durch eine introvertierte Spielhalle oder ein Wettbüro unterbrochen wird. Für das Nebenzentrum Uckerath und insbesondere für die Nahversorgungsbereiche zu beiden Seiten der Westerwaldstraße folgende städtebaulich relevante Kriterien bei der Standortprüfung zum Tragen, so dass Vergnügungsstätten und Wettbüros durch die Bauleitplanung ausgeschlossen werden sollen: - Verschiebung im Bodenpreisgefüge und Verdrängungseffekt in den Einkaufslagen des Stadtteilzentrums - Auslösen von Trading-down-Effekten - Unterbrechung von Lauflagen in zentralen Einkaufslagen - Beeinträchtigung des Straßenbilds - Immissionskonflikte Sonstige redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen Die nachfolgend aufgeführte Änderung hat sich durch die bzw. nach der Öffentlichen Auslegung ergeben. Da sie redaktioneller Art ist, bedarf es hierfür keines weiteren Verfahrens. Sie wird lediglich in den Rechtsplan eingearbeitet. - Redaktionelle Änderungen / Ergänzungen der Begründung zum Bebauungsplan  Seite 20, Punkt 3.5.1 Denkmäler nach Landesrecht: Die folgende Aussage wird um die folgenden Sätze ergänzt: Des Weiteren befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes das Denkmal DL 197. Dabei handelt es sich um 14 Kreuzwegstationen von Uckerath nach Süchterscheid, die am 03.01.2005 in die Denkmalliste eingetragen wurden. Die Ergänzung dient lediglich der Klarstellung an dieser Stelle. Finanzielle Auswirkungen: ☐ Ja ☒ Nein Vorläufige Haushaltsführung in der Haushaltssicherung gem. § 82 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 82 Abs. 1 und 2 GO NRW: ☐ Ja ☐ Nein Wenn ja, Begründung einer rechtlichen Verpflichtung bzw. der Unaufschiebbarkeit der Weiterführung einer notwendigen Aufgabe: Gesamtkosten der jährliche Folgekosten: Finanzierung: Maßnahme: (ohne Folgekosten) Eigenanteil ggf. Fremdanteil € € € € Erfolgte Veranschlagung: ☐ ja, mit € im ☐ Ergebnishaushalt unter ☐ Finanzhaushalt unter der IN-Nr. ☐ Es sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden. ☐ Es werden überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von € benötigt. ☐ Einsparung/Deckungsvorschlag vorhanden bei Erfolgte Veranschlagung: ☐ nein, es werden € im ☐ Ergebnishaushalt unter benötigt. ☐ Finanzhaushalt unter der IN-Nr. benötigt. ☐ Bewilligung außerplanmäßiger Ausgabe erforderlich. ☐ Einsparung/Deckungsvorschlag vorhanden bei Bemerkung: Hennef (Sieg), den 03.06.2026 Mario Dahm Bürgermeister Anlagen - Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Stellungnahme T1 - Bebauungsplan - Rechtsplan gem. § 10 BauGB Verfasser: Planungsbüro Dittrich Stand: 03.06.2026 - Textliche Festsetzungen gem. § 10 BauGB (Rechtsplan) Verfasser: Planungsbüro Dittrich Stand: 03.06.2026 - Begründung gem. § 10 BauGB (Rechtsplan) Verfasser: Planungsbüro Dittrich Stand: 03.06.2026 - Vergnügungsstättenkonzept für den Zentralort und das Nebenzentrum Uckerath Verfasser: Stadt- und Regionalplanung, Dr. Jansen GmbH Stand: November 2023 Die vollständigen Gutachten sind, wie gewohnt im Ratsinformationssystem eingestellt

Text aus PDF extrahiert