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Bebauungsplan Nr. 12.1/1 Hennef (Sieg) – Uckerath, 12. vereinfachte Änderung;
Angenommen38 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hennef |
| Datum | 2026-07-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Amt: Amt für Stadtplanung und - entwicklung TOP: ______
Vorl.Nr.: V/2026/5187 Anlage Nr.: ______
Datum: 28.05.2026
Gremium Sitzung am Öffentlich / nicht öffentlich
Ausschuss für Stadtplanung, 16.06.2026 öffentlich
Dorfgestaltung und Denkmalschutz
Rat 06.07.2026 öffentlich
Tagesordnung
Bebauungsplan Nr. 12.1/1 Hennef (Sieg) – Uckerath, 12. vereinfachte Änderung;
1. Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Bauge-
setzbuch (BauGB)
(Empfehlung an den Stadtrat)
2. Satzungsbeschluss
(Empfehlung an den Stadtrat)
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtplanung, Dorfgestaltung und Denkmalschutz empfiehlt, der Rat
der Stadt Hennef (Sieg) möge beschließen:
1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen öffentlichen Auslegung
gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
zu T1, Rhein-Sieg-Kreis - Fachbereich 01.3
mit Schreiben vom 29.04.2026
Stellungnahme:
Zur Planung werden keine Anregungen vorgetragen.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben in ihren Stellungnahmen keine
Bedenken, Anregungen oder Hinweise vorgetragen:
- keine-
2. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl.
2025 I Nr. 348), und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (GO
NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666/SGV.NW
2023), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 10.07.2025 (GV.NRW. S. 618),
werden die 12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.1/1 Hennef (Sieg) –
Uckerath mit Text als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Begründung
Verfahren
In der Sitzung des Ausschusses für Dorfgestaltung und Denkmalschutz am 03.06.2025 bzw. im
Ausschuss für Stadtplanung, Dorfgestaltung und Denkmalschutz am 17.03.2026 wurde der
Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 12.1/1 Hennef (Sieg) - Uckerath, 12. Änderung
aufzustellen bzw. die öffentliche Auslegung durchzuführen. Die Offenlage fand in der Zeit vom
30.03.2026 bis 05.05.2026 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 27.03.2026 an diesem Verfahrensschritt beteiligt. Seitens der
Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Für die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Beschlussvorschlag die
Abwägung formuliert. Eine weitere Planänderung ist danach nicht erforderlich, so dass dem
Stadtrat die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.1/1 Hennef (Sieg) - Uckerath nunmehr
zum Satzungsbeschluss empfohlen werden kann. Die Abwägungsvorschläge aus dem
vorgenannten Beteiligungsverfahren werden nunmehr dem Fachausschuss und dem Stadtrat
zur Beschlussfassung empfohlen. Darüber hinaus soll in der heutigen Sitzung die Empfehlung
zum Satzungsbeschluss zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1/1 Hennef (Sieg) –
Uckerath gefasst werden (der Satzungsbeschluss ist für die Ratssitzung am 06.07.2026
vorgesehen).
Flächennutzungsplan
Der seit September 2018 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Hennef (Sieg) stellt
den Geltungsbereich der vorliegenden 12. vereinfachten Änderung in Teilen als Gemischte
Baufläche entlang der Westerwaldstraße (B 8) im Bereich zwischen den Einmündungen der
Straßen „Zum Siegtal“ und „In der Wirdau“ dar, bereichsweise als Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung Schule bzw. Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen zwischen
den Straßen „Finkenweg“ und „Zum Siegtal“ und ansonsten als Wohnbaufläche. Der
Bebauungsplan kann deshalb aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt
werden.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Verlauf der Straße „Schreinersbitze“, im Osten
durch den Verlauf der Straße „Zum Siegtal“, im Süden durch das Grundstück
„Westerwaldstraße 165“ und im Westen durch den Verlauf der Westerwaldstraße (B 8)
begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12.1/1 „Uckerath“ von 1978
beträgt 20,90 ha und liegt auf einer Höhe von etwa 228 - 253 m ü NHN (Normal Höhennull).
Berücksichtigung von Natur und Landschaft
Dieser Bebauungsplan begründet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es liegen auch keine
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten
Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete) vor.
Städtebauliches Konzept mit Zielen und Regelungsinhalten
Entlang der Westerwaldstraße befinden sich in lockerer Bebauung vereinzelte Einzelhandels-,
Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe, die aber durch die leerstehenden Ladenlokale und
die stark befahrene Bundesstraße in ihrem weiteren Bestand gefährdet sind. Die Immobilien in
diesem Bereich der Westerwaldstraße altern und entsprechen zum Teil, auch optisch, nicht den
Anforderungen möglicher Investoren. Um hier eine Abwärtsspirale zu vermeiden, sollten
Vergnügungsstätten in diesem Bereich ausgeschlossen werden.
Für den Stadtteil Uckerath ist der Pantaleon-Schmitz-Platz mit seiner kleinen Grünanlage ein
wichtiger Identifikationsort, der auf keinen Fall negativ in Bewegung gebracht werden sollte.
Trading-down-Prozesse können in diesem sensiblen Bereich des Stadtteilzentrums sehr zügig
eintreten, wenn Mindernutzungen die allgemeine Geschäftsqualität beeinträchtigen und die
typische Reihung von Ladenlokalen rund um den Platz durch eine introvertierte Spielhalle oder
ein Wettbüro unterbrochen wird.
Für das Nebenzentrum Uckerath und insbesondere für die Nahversorgungsbereiche zu beiden
Seiten der Westerwaldstraße folgende städtebaulich relevante Kriterien bei der Standortprüfung
zum Tragen, so dass Vergnügungsstätten und Wettbüros durch die Bauleitplanung
ausgeschlossen werden sollen:
- Verschiebung im Bodenpreisgefüge und Verdrängungseffekt in den Einkaufslagen des
Stadtteilzentrums
- Auslösen von Trading-down-Effekten
- Unterbrechung von Lauflagen in zentralen Einkaufslagen
- Beeinträchtigung des Straßenbilds
- Immissionskonflikte
Sonstige redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen
Die nachfolgend aufgeführte Änderung hat sich durch die bzw. nach der Öffentlichen Auslegung
ergeben. Da sie redaktioneller Art ist, bedarf es hierfür keines weiteren Verfahrens. Sie wird
lediglich in den Rechtsplan eingearbeitet.
- Redaktionelle Änderungen / Ergänzungen der Begründung zum Bebauungsplan
Seite 20, Punkt 3.5.1 Denkmäler nach Landesrecht:
Die folgende Aussage wird um die folgenden Sätze ergänzt:
Des Weiteren befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes das Denkmal DL 197.
Dabei handelt es sich um 14 Kreuzwegstationen von Uckerath nach Süchterscheid, die am
03.01.2005 in die Denkmalliste eingetragen wurden.
Die Ergänzung dient lediglich der Klarstellung an dieser Stelle.
Finanzielle Auswirkungen: ☐ Ja ☒ Nein
Vorläufige Haushaltsführung in der Haushaltssicherung gem. § 82 Abs. 3 GO NRW i. V.
m.
§ 82 Abs. 1 und 2 GO NRW: ☐ Ja ☐ Nein
Wenn ja, Begründung einer rechtlichen Verpflichtung bzw. der Unaufschiebbarkeit der
Weiterführung einer notwendigen Aufgabe:
Gesamtkosten der jährliche Folgekosten: Finanzierung:
Maßnahme: (ohne
Folgekosten)
Eigenanteil ggf.
Fremdanteil
€ € € €
Erfolgte Veranschlagung: ☐ ja, mit € im
☐ Ergebnishaushalt unter
☐ Finanzhaushalt unter der IN-Nr.
☐ Es sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden.
☐ Es werden überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von € benötigt.
☐ Einsparung/Deckungsvorschlag vorhanden bei
Erfolgte Veranschlagung: ☐ nein, es werden € im
☐ Ergebnishaushalt unter benötigt.
☐ Finanzhaushalt unter der IN-Nr. benötigt.
☐ Bewilligung außerplanmäßiger Ausgabe erforderlich.
☐ Einsparung/Deckungsvorschlag vorhanden bei
Bemerkung:
Hennef (Sieg), den 03.06.2026
Mario Dahm
Bürgermeister
Anlagen
- Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung
gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Stellungnahme T1
- Bebauungsplan - Rechtsplan gem. § 10 BauGB
Verfasser: Planungsbüro Dittrich
Stand: 03.06.2026
- Textliche Festsetzungen gem. § 10 BauGB (Rechtsplan)
Verfasser: Planungsbüro Dittrich
Stand: 03.06.2026
- Begründung gem. § 10 BauGB (Rechtsplan)
Verfasser: Planungsbüro Dittrich
Stand: 03.06.2026
- Vergnügungsstättenkonzept für den Zentralort und das Nebenzentrum Uckerath
Verfasser: Stadt- und Regionalplanung, Dr. Jansen GmbH
Stand: November 2023
Die vollständigen Gutachten sind, wie gewohnt im Ratsinformationssystem eingestellt
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