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Bebauungsplan Nr. 01.1 Hennef (Sieg) – Ortskern, 14. vereinfachte Änderung;

Angenommen38 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeHennef
Datum2026-07-06
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Beschlussvorlage Amt: Amt für Stadtplanung und - entwicklung TOP: ______ Vorl.Nr.: V/2026/5186 Anlage Nr.: ______ Datum: 28.05.2026 Gremium Sitzung am Öffentlich / nicht öffentlich öffentlich Ausschuss für Stadtplanung, 16.06.2026 Dorfgestaltung und Denkmalschutz Rat 06.07.2026 öffentlich Tagesordnung Bebauungsplan Nr. 01.1 Hennef (Sieg) – Ortskern, 14. vereinfachte Änderung; 1. Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Empfehlung an den Stadtrat) 2. Satzungsbeschluss (Empfehlung an den Stadtrat) Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Stadtplanung, Dorfgestaltung und Denkmalschutz empfiehlt, der Rat der Stadt Hennef (Sieg) möge beschließen: 1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu T1, Rhein-Sieg-Kreis - Fachbereich 01.3 mit Schreiben vom 29.04.2026 Stellungnahme: Zur Planung werden keine Anregungen vorgetragen. Abwägung: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben in ihren Stellungnahmen keine Bedenken, Anregungen oder Hinweise vorgetragen: - keine- 2. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666/SGV.NW 2023), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 10.07.2025 (GV.NRW. S. 618), werden die 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.1 Hennef (Sieg) – Ortskern mit Text als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen. Begründung Verfahren In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wohnen am 27.05.2025 bzw. im Ausschuss für Stadtplanung, Dorfgestaltung und Denkmalschutz am 17.03.2026 wurde der Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 01.1 Hennef (Sieg) - Ortskern, 14. Änderung aufzustellen bzw. die öffentliche Auslegung durchzuführen. Die Offenlage fand in der Zeit vom 30.03.2026 bis 05.05.2026 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.03.2026 an diesem Verfahrensschritt beteiligt. Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Für die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Beschlussvorschlag die Abwägung formuliert. Eine weitere Planänderung ist danach nicht erforderlich, so dass dem Stadtrat die 14. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.1 Hennef (Sieg) - Ortskern nunmehr zum Satzungsbeschluss empfohlen werden kann. Die Abwägungsvorschläge aus dem vorgenannten Beteiligungsverfahren werden nunmehr dem Fachausschuss und dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen. Darüber hinaus soll in der heutigen Sitzung die Empfehlung zum Satzungsbeschluss zur 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.1 Hennef (Sieg) – Ortskern gefasst werden (der Satzungsbeschluss ist für die Ratssitzung am 06.07.2026 vorgesehen). Flächennutzungsplan Der seit September 2018 rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Hennef (Sieg) stellt den Bereich der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.1 Hennef (Sieg) – Ortskern als „Gemischte Baufläche“ dar. Der Bebauungsplan kann deshalb aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Geltungsbereich Der Geltungsbereich wird im Nordosten durch die Frankfurter Straße, im Osten durch die westliche Bebauung der Bahnhofstraße, im Süden durch die Bahntrasse und im Nordwesten durch die Lindenstraße begrenzt. Die Fläche des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt ca. 5,66 ha. Der Bereich liegt auf einer Höhe von etwa 68 m ü NHN (Normal Höhennull). Berücksichtigung von Natur und Landschaft Dieser Bebauungsplan begründet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es liegen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete) vor. Städtebauliches Konzept mit Zielen und Regelungsinhalten Die Stadt Hennef ist bestrebt, den Innenstadtbereich und damit insbesondere den zentralen Versorgungsbereich zu stärken, qualitativ aufzuwerten sowie die Investitionsbereitschaft des Einzelhandels auf die integrierten Lagen zu lenken. Dies kann nur gelingen, wenn eine stabile und attraktive Nutzungsstruktur, insbesondere in den Lauflagen, vorhanden ist. Auch die vorhandenen Wohnanteile im Zentralort sollen gesichert werden. Heute befinden sich die Vergnügungsstätten schwerpunktmäßig in der Mitte des Hennefer Zentrums. Diese wichtigen Handels- und Identifikationsorte sollen auf keinen Fall negativ in Bewegung gebracht werden. Trading-down-Prozesse können im sensiblen Bereich des Stadtteilzentrums sehr zügig eintreten, wenn Mindernutzungen die allgemeine Geschäftsqualität beeinträchtigen und die typische Reihung von Einzelhandelslagen durch introvertierte Spielhallen oder Wettannahme- und Wettvermittlungsstellen unterbrochen wird. Aufgrund ihrer hohen Mietzahlungsfähigkeit und -bereitschaft verdrängen Spielhallen oder Wettannahme- und Wettvermittlungsstellen häufig den kleineren Einzelhandel und können so den Qualitätsverlust einer Einkaufsstraße bzw. eines Einkaufsbereichs hervorrufen. Zusammenfassend kommen für den Zentralen Versorgungsbereich folgende städtebaulich relevante Kriterien bei der Standortprüfung zum Tragen, sodass Vergnügungsstätten und Wettbüros durch die Bauleitplanung aus folgenden Gründen ausgeschlossen werden sollen: - Verschiebung im Bodenpreisgefüge und Verdrängungseffekt in den Einkaufslagen des Stadtteilzentrums - Auslösen von Trading-down-Effekten - Unterbrechung von Lauflagen in zentralen Einkaufslagen - Beeinträchtigung des Straßenbilds - Immissionskonflikte Sonstige redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen Die nachfolgend aufgeführte Änderung hat sich durch die bzw. nach der Öffentlichen Auslegung ergeben. Da sie redaktioneller Art ist, bedarf es hierfür keines weiteren Verfahrens. Sie wird lediglich in den Rechtsplan eingearbeitet. - Redaktionelle Änderungen / Ergänzungen der Begründung zum Bebauungsplan  Seite 18, Punkt 3.5.1 Denkmäler nach Landesrecht: Die folgende Aussage wird um die folgenden Sätze ergänzt: „Des Weiteren befinden sich die Denkmäler DL 167 und DL 283 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Das Denkmal DL 167 ist das Bahnhofsgebäude mit rückwärtiger Bahnsteigüberdachung, Bahnhofstraße 13-19, Eintragung in die Denkmalliste am 16.06.1998. Bei dem Denkmal DL 283 handelt es sich um das Wohn- und Geschäftshaus, Frankfurter Straße 104, Eintragung am 20.09.2021. Außerdem befindet sich das vermutete Bodendenkmal „Historischer Ortskern Hennef (mittelalterlich bis neuzeitlich)“ an der nördlichen Ecke des Geltungsbereichs. Für vermutete Bodendenkmäler und deren nahe Umgebung gelten die gleichen Erlaubnispflichten wie für eingetragene Bodendenkmäler.“ Die Ergänzung dient lediglich der Klarstellung an dieser Stelle. Finanzielle Auswirkungen: ☐ Ja ☒ Nein Vorläufige Haushaltsführung in der Haushaltssicherung gem. § 82 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 82 Abs. 1 und 2 GO NRW: ☐ Ja ☐ Nein Wenn ja, Begründung einer rechtlichen Verpflichtung bzw. der Unaufschiebbarkeit der Weiterführung einer notwendigen Aufgabe: Gesamtkosten der jährliche Folgekosten: Finanzierung: Maßnahme: (ohne Folgekosten) Eigenanteil ggf. Fremdanteil € € € € Erfolgte Veranschlagung: ☐ ja, mit € im ☐ Ergebnishaushalt unter ☐ Finanzhaushalt unter der IN-Nr. ☐ Es sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden. ☐ Es werden überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von € benötigt. ☐ Einsparung/Deckungsvorschlag vorhanden bei Erfolgte Veranschlagung: ☐ nein, es werden € im ☐ Ergebnishaushalt unter benötigt. ☐ Finanzhaushalt unter der IN-Nr. benötigt. ☐ Bewilligung außerplanmäßiger Ausgabe erforderlich. ☐ Einsparung/Deckungsvorschlag vorhanden bei Bemerkung: Hennef (Sieg), den 03.06.2026 Mario Dahm Bürgermeister Anlagen - Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Stellungnahme T1 - Bebauungsplan - Rechtsplan gem. § 10 BauGB Verfasser: Planungsbüro Dittrich Stand: 03.06.2026 - Textliche Festsetzungen gem. § 10 BauGB (Rechtsplan) Verfasser: Planungsbüro Dittrich Stand: 03.06.2026 - Begründung gem. § 10 BauGB (Rechtsplan) Verfasser: Planungsbüro Dittrich Stand: 03.06.2026 - Vergnügungsstättenkonzept für den Zentralort und das Nebenzentrum Uckerath Verfasser: Stadt- und Regionalplanung, Dr. Jansen GmbH Stand: November 2023 Die vollständigen Gutachten sind, wie gewohnt im Ratsinformationssystem eingestellt

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