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Bebauungsplan Nr. 01.1 Hennef (Sieg) – Ortskern, 14. vereinfachte Änderung;
Angenommen38 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hennef |
| Datum | 2026-07-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Amt: Amt für Stadtplanung und - entwicklung TOP: ______
Vorl.Nr.: V/2026/5186 Anlage Nr.: ______
Datum: 28.05.2026
Gremium Sitzung am Öffentlich / nicht öffentlich
öffentlich
Ausschuss für Stadtplanung, 16.06.2026
Dorfgestaltung und Denkmalschutz
Rat 06.07.2026 öffentlich
Tagesordnung
Bebauungsplan Nr. 01.1 Hennef (Sieg) – Ortskern, 14. vereinfachte Änderung;
1. Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
(Empfehlung an den Stadtrat)
2. Satzungsbeschluss
(Empfehlung an den Stadtrat)
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtplanung, Dorfgestaltung und Denkmalschutz empfiehlt, der Rat
der Stadt Hennef (Sieg) möge beschließen:
1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen öffentlichen Auslegung
gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
zu T1, Rhein-Sieg-Kreis - Fachbereich 01.3
mit Schreiben vom 29.04.2026
Stellungnahme:
Zur Planung werden keine Anregungen vorgetragen.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben in ihren Stellungnahmen keine
Bedenken, Anregungen oder Hinweise vorgetragen:
- keine-
2. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl.
2025 I Nr. 348), und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (GO
NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666/SGV.NW
2023), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 10.07.2025 (GV.NRW. S. 618),
werden die 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.1 Hennef (Sieg) –
Ortskern mit Text als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Begründung
Verfahren
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wohnen am 27.05.2025 bzw. im
Ausschuss für Stadtplanung, Dorfgestaltung und Denkmalschutz am 17.03.2026 wurde der
Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 01.1 Hennef (Sieg) - Ortskern, 14. Änderung
aufzustellen bzw. die öffentliche Auslegung durchzuführen. Die Offenlage fand in der Zeit vom
30.03.2026 bis 05.05.2026 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 27.03.2026 an diesem Verfahrensschritt beteiligt. Seitens der
Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Für die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Beschlussvorschlag die
Abwägung formuliert.
Eine weitere Planänderung ist danach nicht erforderlich, so dass dem Stadtrat die 14. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 01.1 Hennef (Sieg) - Ortskern nunmehr zum Satzungsbeschluss
empfohlen werden kann. Die Abwägungsvorschläge aus dem vorgenannten
Beteiligungsverfahren werden nunmehr dem Fachausschuss und dem Stadtrat zur
Beschlussfassung empfohlen. Darüber hinaus soll in der heutigen Sitzung die Empfehlung zum
Satzungsbeschluss zur 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.1 Hennef (Sieg) – Ortskern
gefasst werden (der Satzungsbeschluss ist für die Ratssitzung am 06.07.2026 vorgesehen).
Flächennutzungsplan
Der seit September 2018 rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Hennef (Sieg) stellt den
Bereich der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.1 Hennef (Sieg) – Ortskern als
„Gemischte Baufläche“ dar. Der Bebauungsplan kann deshalb aus den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes entwickelt werden.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich wird im Nordosten durch die Frankfurter Straße, im Osten durch die
westliche Bebauung der Bahnhofstraße, im Süden durch die Bahntrasse und im Nordwesten
durch die Lindenstraße begrenzt. Die Fläche des räumlichen Geltungsbereichs des
Bebauungsplans beträgt ca. 5,66 ha. Der Bereich liegt auf einer Höhe von etwa 68 m ü NHN
(Normal Höhennull).
Berücksichtigung von Natur und Landschaft
Dieser Bebauungsplan begründet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es liegen auch keine
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten
Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete) vor.
Städtebauliches Konzept mit Zielen und Regelungsinhalten
Die Stadt Hennef ist bestrebt, den Innenstadtbereich und damit insbesondere den zentralen
Versorgungsbereich zu stärken, qualitativ aufzuwerten sowie die Investitionsbereitschaft des
Einzelhandels auf die integrierten Lagen zu lenken. Dies kann nur gelingen, wenn eine stabile
und attraktive Nutzungsstruktur, insbesondere in den Lauflagen, vorhanden ist. Auch die
vorhandenen Wohnanteile im Zentralort sollen gesichert werden. Heute befinden sich die
Vergnügungsstätten schwerpunktmäßig in der Mitte des Hennefer Zentrums.
Diese wichtigen Handels- und Identifikationsorte sollen auf keinen Fall negativ in Bewegung
gebracht werden. Trading-down-Prozesse können im sensiblen Bereich des Stadtteilzentrums
sehr zügig eintreten, wenn Mindernutzungen die allgemeine Geschäftsqualität beeinträchtigen
und die typische Reihung von Einzelhandelslagen durch introvertierte Spielhallen oder
Wettannahme- und Wettvermittlungsstellen unterbrochen wird. Aufgrund ihrer hohen
Mietzahlungsfähigkeit und -bereitschaft verdrängen Spielhallen oder Wettannahme- und
Wettvermittlungsstellen häufig den kleineren Einzelhandel und können so den Qualitätsverlust
einer Einkaufsstraße bzw. eines Einkaufsbereichs hervorrufen.
Zusammenfassend kommen für den Zentralen Versorgungsbereich folgende städtebaulich
relevante Kriterien bei der Standortprüfung zum Tragen, sodass Vergnügungsstätten und
Wettbüros durch die Bauleitplanung aus folgenden Gründen ausgeschlossen werden sollen:
- Verschiebung im Bodenpreisgefüge und Verdrängungseffekt in den Einkaufslagen des
Stadtteilzentrums
- Auslösen von Trading-down-Effekten
- Unterbrechung von Lauflagen in zentralen Einkaufslagen
- Beeinträchtigung des Straßenbilds
- Immissionskonflikte
Sonstige redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen
Die nachfolgend aufgeführte Änderung hat sich durch die bzw. nach der Öffentlichen Auslegung
ergeben. Da sie redaktioneller Art ist, bedarf es hierfür keines weiteren Verfahrens. Sie wird
lediglich in den Rechtsplan eingearbeitet.
- Redaktionelle Änderungen / Ergänzungen der Begründung zum Bebauungsplan
Seite 18, Punkt 3.5.1 Denkmäler nach Landesrecht:
Die folgende Aussage wird um die folgenden Sätze ergänzt:
„Des Weiteren befinden sich die Denkmäler DL 167 und DL 283 im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes. Das Denkmal DL 167 ist das Bahnhofsgebäude mit rückwärtiger
Bahnsteigüberdachung, Bahnhofstraße 13-19, Eintragung in die Denkmalliste am
16.06.1998.
Bei dem Denkmal DL 283 handelt es sich um das Wohn- und Geschäftshaus, Frankfurter
Straße 104, Eintragung am 20.09.2021.
Außerdem befindet sich das vermutete Bodendenkmal „Historischer Ortskern Hennef
(mittelalterlich bis neuzeitlich)“ an der nördlichen Ecke des Geltungsbereichs. Für
vermutete Bodendenkmäler und deren nahe Umgebung gelten die gleichen
Erlaubnispflichten wie für eingetragene Bodendenkmäler.“
Die Ergänzung dient lediglich der Klarstellung an dieser Stelle.
Finanzielle Auswirkungen: ☐ Ja ☒ Nein
Vorläufige Haushaltsführung in der Haushaltssicherung gem. § 82 Abs. 3 GO NRW i. V.
m.
§ 82 Abs. 1 und 2 GO NRW: ☐ Ja ☐ Nein
Wenn ja, Begründung einer rechtlichen Verpflichtung bzw. der Unaufschiebbarkeit der
Weiterführung einer notwendigen Aufgabe:
Gesamtkosten der jährliche Folgekosten: Finanzierung:
Maßnahme: (ohne
Folgekosten)
Eigenanteil ggf.
Fremdanteil
€ € € €
Erfolgte Veranschlagung: ☐ ja, mit € im
☐ Ergebnishaushalt unter
☐ Finanzhaushalt unter der IN-Nr.
☐ Es sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden.
☐ Es werden überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von € benötigt.
☐ Einsparung/Deckungsvorschlag vorhanden bei
Erfolgte Veranschlagung: ☐ nein, es werden € im
☐ Ergebnishaushalt unter benötigt.
☐ Finanzhaushalt unter der IN-Nr. benötigt.
☐ Bewilligung außerplanmäßiger Ausgabe erforderlich.
☐ Einsparung/Deckungsvorschlag vorhanden bei
Bemerkung:
Hennef (Sieg), den 03.06.2026
Mario Dahm
Bürgermeister
Anlagen
- Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung
gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Stellungnahme T1
- Bebauungsplan - Rechtsplan gem. § 10 BauGB
Verfasser: Planungsbüro Dittrich
Stand: 03.06.2026
- Textliche Festsetzungen gem. § 10 BauGB (Rechtsplan)
Verfasser: Planungsbüro Dittrich
Stand: 03.06.2026
- Begründung gem. § 10 BauGB (Rechtsplan)
Verfasser: Planungsbüro Dittrich
Stand: 03.06.2026
- Vergnügungsstättenkonzept für den Zentralort und das Nebenzentrum Uckerath
Verfasser: Stadt- und Regionalplanung, Dr. Jansen GmbH
Stand: November 2023
Die vollständigen Gutachten sind, wie gewohnt im Ratsinformationssystem eingestellt
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